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Universeller Verhaltenskodex/Koordinationskomitee/Satzung

From Meta, a Wikimedia project coordination wiki
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Universal Code of Conduct / Universeller Verhaltenskodex

Der Koordinationskomitee für den Universellen Verhaltenskodex (Universal Code of Conduct Coordinating Committee, U4C), der die globale Gemeinschaft widerspiegelt, ist eine Durchsetzungsinstanz, die der gerechten und einheitlichen Umsetzung des UCoC dient.

Das Komitee ist anderen hohen Entscheidungsorganen wie Schiedsgerichten mit NDAs oder Stewards gleichgestellt. Das U4C stellt fest, ob eine Wikimedia-Gruppe oder -Gemeinschaft bei der Durchsetzung des UCoC systemisch gescheitert ist. Das Komitee stellt die Qualität der Trainingsmaterialien zum UCoC sicher und beaufsichtigt die jährliche Überarbeitung des UCoC und der Durchsetzungsleitlinien durch die Gemeinschaft.

In dieser Satzung werden Zweck und Anwendungsbereich des U4C, seine Zusammensetzung, Rollen der Mitglieder, grundlegende Verfahren sowie Richtlinien und Präzedenzfälle ausgeführt.

1. Zweck und Anwendungsbereich

1.1. Funktionen

Der Zweck des U4C umfasst:

  • Beobachtung von Berichten über UCoC-Verstöße. Das U4C kann zusätzliche Untersuchungen vornehmen und bei Bedarf tätig werden.
  • Beobachtung der Durchsetzung des UCoC in allen Online- und Offline-Wikimedia-Umgebungen, wie vom Board of Trustees der Wikimedia Foundation 2020 beschlossen.
  • Vorschlagen von passenden Änderungen des UCoC oder der Durchsetzungsleitlinien, die Wikimedia-Stiftung und -Gemeinschaft im Rahmen der jährlichen Überprüfung des UCoC in Betracht ziehen können.
    • Das U4C kann die beiden Dokumente nicht selbst ändern.
  • Unterstützung auf Nachfrage der Wikimedia Foundation und anderer Stakeholder beim Umgang mit Fällen, die unter ihre Zuständigkeit fallen.

1.2. Verantwortlichkeiten

Das U4C hat folgende Verantwortlichkeiten:

  • Es behandelt Beschwerden und Anfechtungen unter den Umständen, die in den Durchsetzungsleitlinien ausgeführt werden, darunter:
    • Fehlende lokale Selbstverwaltungskapazitäten zur Durchsetzung des UCoC;
    • Beständige lokale Entscheidungen, die im Widerspruch zum UCoC stehen;
    • Weigerung lokaler Selbstverwaltungsstrukturen und -teams, den UCoC durchzusetzen;
    • Mangel an Ressourcen oder fehlender Wille, Probleme anzugehen, die die angemessene Durchsetzung des UCoC durch lokale Selbstverwaltungsprozesse verhindern;
  • Es führt jegliche notwendige Untersuchungen durch, um die genannten Beschwerden und Anfechtungen zu lösen;
  • Es stellt Gemeinschaften Ressourcen zu Best Practices im Zusammenhang mit dem UCoC zur Verfügung, etwa Material für verpflichtendes Training, Qualitätsgarantien für Trainingsressourcen, die von Mitgliedern der Bewegung und zugehörigen Organisationen erstellt wurden und die über das grundlegende UCoC-Trainingsmaterial unter der Aufsicht des U4C hinausgehen, sowie weitere Ressourcen nach Bedarf;
  • Es gibt bei Bedarf eine abschließende Interpretation der UCoC-Durchsetzungsleitlinien und des UCoC, in Zusammenarbeit mit Durchsetzungsstrukturen von Mitgliedern der Gemeinschaft;
  • Es überprüft die Wirksamkeit der Durchsetzung des UCoC und macht Verbesserungsvorschläge.

Ergänzend zu den oben genannten Punkten:

  • Das U4C befasst sich nicht mit Fällen, in denen es nicht primär um Verstöße gegen den UCoC oder seine Durchsetzung geht.
  • Außer in Fällen schwerwiegender, systemischer Probleme kann das U4C seine abschließende Entscheidungskompetenz delegieren. Die Verantwortlichkeiten des U4C werden in Abschnitt 3.1.2 der UCoC-Durchsetzungsleitlinien im Kontext anderer Durchsetzungsstrukturen erklärt.

1.3. Zusammensetzung

Das U4C wird aus 16 stimmberechtigten Gemeinschaftsmitgliedern und bis zu zwei nicht stimmberechtigten von der Wikimedia-Stiftung ernannten Mitgliedern bestehen. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Amtszeit von zwei Jahren, außer nach der konstituierenden Wahl (siehe 3.2).

Die Wikimedia-Stiftung kann maximal zwei nicht stimmberechtigte Mitglieder ernennen und auf Anfrage des Komitees zusätzliches unterstützendes Personal bereitstellen.

1.4. Interessenkonflikte

Stimmberechtigte Mitglieder des U4C müssen nicht von anderen Ämtern zurücktreten (etwa als lokaler Administrator / lokale Administratorin, Mitglied des Schiedsgerichts), dürfen aber nicht Angestellte oder freie Mitarbeiter der Wikimedia-Stiftung oder verbundener Organisationen oder Mitglieder des Board of Trustees der Wikimedia-Stiftung sein.

2. Wahlen und Amtszeiten

2.1. Voraussetzungen

Alle Mitglieder und Kandidaten / Kandidatinnen müssen:

  • Den UCoC einhalten.
  • Mindestens 18 Jahre alt sein und nach ihrer Wahl die Verschwiegenheitserklärung für nichtöffentliche Informationen (NDA) der Wikimedia Foundation unterschreiben.
  • Im vergangenen Jahr in keinem Wikimedia-Projekt gesperrt sein und keine Veranstaltungssperre erhalten haben. Gesperrte Kandidierende können beim Wahlkomitee Berufung einlegen, das eine Ausnahme genehmigen kann.
  • Ihr ‚Heimatwiki‘ (auch mehrere) und ihre Herkunftsregion öffentlich machen.
  • Alle anderen im Rahmen des Wahlverfahrens festgelegten Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
  • Ein angemeldetes Mitglied mindestens eines Wiki-Projekts für mindestens 365 Tage sein und mindestens 500 Bearbeitungen getätigt haben.

Das Wahlkomitee ist berechtigt, final zu entscheiden, ob Kandidatinnen und Kandidaten die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

2.2. Verteilung der Sitze

2.2.1. Regionale Verteilung

Um sicherzustellen, dass das U4C die Diversität der Bewegung widerspiegelt, werden acht Vertreter:innen auf regionaler Basis gewählt, mit einem/einer aus jeder Region. Gemäß der regionalen Herangehensweise der Wikimedia Foundation wird die Verteilung wie folgt aussehen:

  • Nordamerika (USA und Kanada)
  • Nord- und Westeuropa
  • Lateinamerika und Karibik (LAC)
  • Mittel- und Osteuropa (CEE)
  • Subsaharisches Afrika
  • Naher Osten und Nordafrika (MENA)
  • Ostasien, Südostasien und Pazifik (ESEAP)
  • Südasien

2.2.2. Gesamtcommunity

Acht Vertreter der gesamten Gemeinschaft werden gewählt.

2.3. Amtszeiten

Die Wahl zum U4C sieht eine zweijährige Amtszeit für alle Mitglieder vor, mit Ausnahme der ersten Wahl.

Bei der ersten Wahl werden regionale Kandidierende für eine zweijährige und Mitglieder der Gesamtcommunity für eine einjährige Amtszeit gewählt.

2.4. Wahlen

Die jährlichen Wahlen der stimmberechtigten Mitglieder des U4C werden vom U4C beaufsichtigt und vom Wahlkomitee durchgeführt, in Zusammenarbeit mit dem U4C. Bei der ersten Wahl wird das Aufbaukomitee (U4CBC) die Rolle des U4C übernehmen.

Kandidierende müssen die in Abschnitt 2.1 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Die konstituierende Wahl des U4C wird so rasch wie möglich erfolgen, nach dem erfolgreichen Abschluss des Ratifizierungsprozesses der U4C-Satzung.

Das Wahlverfahren folgt dem untenstehenden Zeitplan:

  • Festsetzung des Wahldatums, des Zeitplans und der Anzahl der regionalen und Gesamtcommunity-Sitze durch das U4C, mindestens einen Monat vor Wahlbeginn
  • Eröffnung des Wahlverfahrens durch das Wahlkomitee
  • Nominierungsphase – In dieser Zeit werden Nominierungen angenommen
  • Verifizierungsphase der Kandidierenden
  • Frage-und-Antwort-Phase – Kandidierende beantworten Fragen der Gemeinschaft
  • Abstimmungsphase – Die Wahlberechtigten können über die Kandidierenden abstimmen

2.5. Wahlverfahren

  • Die Wahl ist geheim. Für alle Kandidierenden können zustimmende, ablehnende oder neutrale Stimmen abgegeben werden.
  • Es kann für Kandidierende aller Regionen gestimmt werden.
  • Neutrale Stimmen werden nicht berücksichtigt.
  • Die Wahlvoraussetzungen werden durch das Wahlkomitee entschieden.
  • Kandidierende müssen 60 % oder mehr Unterstützung erhalten (Verhältnis der Unterstützungs- zur Summe der Unterstützungs- und Ablehnungsstimmen), um gewählt werden zu können. Nach dieser Qualifikationsrunde gilt:
    • Die Anzahl der Ablehnungsstimmen werden von der Anzahl der Unterstützungsstimmen abgezogen. Die Kandidierenden mit der höchsten Stimmendifferenz erhalten einen Sitz.
    • Wenn zwei Kandidierende die gleiche Stimmendifferenz haben, ist das zuvor berechnete Unterstützungsverhältnis ausschlaggebend.

Nach der konstituierenden Sitzung des U4C wird das U4CBC aufgelöst und das U4C wird so schnell wie möglich seine Arbeit aufnehmen.

2.6. Freie Sitze

Wenn ein Sitz frei wird, sei es aufgrund von Rücktritten, Ausschlüssen oder nicht erfolgreicher Wahl für eine Region, kann das U4C den Sitz unbesetzt lassen und bei der nächsten Wahl mit einem temporären Mitglied nachbesetzen oder eine Zwischenwahl ausrufen. Im Fall von Rücktritten und Ausschlüssen gibt es auch die Möglichkeit, dass das U4C aus dem Kreis der Kandidierenden der letzten Wahl ein neues Mitglied ernennt, das mindestens 60 % Zustimmung erhalten hatte.

Nachbesetzte Mitglieder sind bis zur regulären Neuwahl ihres Sitzes im Amt.

3. Interne Verfahren

Das U4C kann interne Verfahren im Rahmen seines Aufgabenbereichs entwickeln und ändern. In diesen Verfahren sollte zwischen den Mitgliedern Fairness und Unvoreingenommenheit gewährleistet sein. Wenn angemessen, sollte das U4C im Vorfeld Community-Feedback zu geplanten Änderungen einholen.

3.1. Interne Richtlinien und Präzedenzfälle

Das U4C kann keine neuen Regeln festlegen und kann den UCoC und seine Durchsetzungsleitlinien nicht novellieren oder verändern. Vielmehr wendet das U4C den UCoC an und setzt ihn im Rahmen seines Aufgabenbereichs durch.

Frühere Entscheidungen können nur in dem Umfang berücksichtigt werden, in dem sie im aktuellen Kontext noch relevant sind, da sich im Lauf der Zeit Richtlinien, Leitlinien und Normen der Gemeinschaft weiterentwickeln.

Das U4C kann jedoch Änderungen am UCoC und an den Durchsetzungsleitlinien vorschlagen, die die Wikimedia Foundation und die Community im Rahmen des jährlichen Überprüfungsprozesses, den das U4C organisiert, begutachten können.

3.2. Verhalten von U4C-Mitgliedern

U4C-Mitglieder sollten:

  • Sich aktiv an der Arbeit des U4C beteiligen und das U4C von Beginn an über jegliche Abwesenheit informieren.
  • Zeitnah und in angemessener Form auf Zweifel an ihrem Verhalten reagieren.
  • Die Vertraulichkeit privater Informationen schützen, die dem U4C mitgeteilt werden, darunter private Korrespondenz und nichtöffentliche persönliche Informationen.
  • Kollegiale Beziehungen zu den anderen U4C-Mitgliedern aufrechterhalten und daran arbeiten, zwischenmenschliche Konflikte konstruktiv zu lösen.
  • Den Gedanken hochhalten, dass kein Mitglied des U4C mehr oder weniger Macht hat als alle anderen.
  • Danach streben, in transparenter Weise zu handeln, indem sie soweit möglich alle ihre Entscheidungen begründen, ohne die gebotene Vertraulichkeit zu verletzen.
  • Gut vertraut mit globalen Richtlinien wie dem universellen Verhaltenskodex und bemüht sein, sich Wissen über lokale Regeln und Kulturen anzueignen, wenn die Arbeit des U4C damit zu tun hat.

Jedes U4C-Mitglied, das wiederholt oder in gravierender Weise entgegen den oben ausgeführten Erwartungen handelt, kann durch einen öffentlichen Beschluss des Komitees temporär oder permanent ausgeschlossen werden. Dieser öffentliche Beschluss muss von zwei Dritteln aller U4C-Mitglieder unterstützt werden, wobei folgende Mitglieder von der Abstimmung ausgeschlossen sind:

  • Das U4C-Mitglied, das vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden soll;
  • U4C-Mitglieder, die innerhalb von 30 Tagen nicht auf die Aufforderung zur Beteiligung reagieren, nachdem jegliche bekannte Art der schriftlichen Kontaktaufnahme ausgeschöpft ist.

3.3. Transparenz und Vertraulichkeit

In Behandlung genommene Beschwerden sollen öffentlich onwiki berichtet werden, zumindest mit grundlegenden Informationen.

Entscheidungen sollen öffentlich onwiki dokumentiert werden, wobei Accountnamen, Projekte, Datumsangaben und eine rudimentäre Fallbeschreibung geliefert werden. Wenn eine Information aus rechtlichen Gründen oder wegen Schutzes der Privatsphäre nicht für öffentliche Berichte geeignet ist, sollen Berichte anonymisiert werden, indem Details weggelassen werden oder, sofern angemessen, die ganze betroffene Information entfernt wird.

Wenn ein U4C-Mitglied Vertraulichkeitsvereinbarungen verletzt, ist es wichtig, angemessene interne Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, sofern notwendig. Verletzungen der Datenschutzrichtlinie, der Richtlinie für den Zugang zu nichtöffentlichen persönlichen Daten, der Checkuser-Richtlinie und der Oversight-Richtlinie werden auch durch die Ombudskommission untersucht. Das Komitee sollte eine Untersuchung durchführen, um festzustellen, ob die Verletzung ein Fehler war oder mit Absicht erfolgte. Das Komitee kann der Wikimedia Foundation empfehlen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu widerrufen, wenn eine Untersuchung dies als gerechtfertigt ausweist.

3.4. Quorum

Das U4C kann unabhängig von der Zahl der Mitglieder Sitzungen abhalten, aber Abstimmungen und Entscheidungen können nur mit einem Quorum von 50 % (8 Mitglieder) der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Wenn das Quorum nicht erfüllt werden kann, wird das U4C sich weiter mit Angelegenheiten beschäftigen, für die keine Abstimmungen nötig sind, und bei Bedarf eine Nachwahl ausrufen.

3.5. Unterausschüsse

Das U4C-Aufbaukomitee schlägt vor, dass innerhalb des U4C zur Zeit seiner ersten Bildung mindestens zwei Unterausschüsse geschaffen werden: ein Subkomitee für Prävention, Training und Berichte über die Arbeit des U4C, und ein Subkomitee zur Prüfung und Bearbeitung der Fälle.

3.6. Strukturierte Unterstützung

Bestimmte Arbeit ist auf bestimmte strukturierte Unterstützung angewiesen. Das U4C kann Unterausschüsse bilden oder Einzelpersonen bestimmte Aufgaben oder Rollen zuweisen, wenn das für die Arbeit des U4C sinnvoll ist.

Die Wikimedia Foundation wird dem Komitee Werkzeuge bereitstellen, um es bei der Ausführung seiner Arbeit zu unterstützen (z. B. sichere Kommunikationskanäle, ein privates Wiki etc.). Die Foundation kann auf Anfrage des U4C zusätzliche Mitarbeitende zur Unterstützung zuweisen.

3.7. Werkzeuge

Das Komitee kann alle Maßnahmen ergreifen, die es als angemessen und verhältnismäßig zur Erfüllung seines Mandats und zur Behandlung systemischen Scheiterns bei der geeigneten Durchsetzung des UCoC erachtet, im Rahmen der Durchsetzungsleitlinien und der vorliegenden Richtlinien. Dazu gehören die Schaffung oder Beantragung von erweiterten Rechten für Mitglieder oder Bevollmächtigte des Komitees zu Verwaltungszwecken (lokale/globale Wiki- und MediaWiki-Werkzeuge), unterstützende Werkzeuge wie Mailinglisten und private Wikis und andere Werkzeuge wie das Private Incident Reporting System zur Unterstützung der Arbeit des U4C, die von der Wikimedia Foundation und den Stewards während der Amtszeit der U4C-Mitglieder geschaffen und verwaltet werden.

Jegliche erweiterte Rechte, die für U4C-Arbeit vergeben werden, dürfen nur für Aktionen und Untersuchungen des U4C sowie für Notfälle verwendet werden, außer, die Betroffenen haben auch erweiterte Rechte aufgrund von lokalen oder globalen Prozessen.

3.8. Selbstausschluss

Ein Mitglied des U4C kann sich selbst von jeder (Teil-)Aktivität ausschließen, mit oder ohne Begründung, und ist im Fall von Interessenkonflikten dazu verpflichtet. Diese Situation kann dazu führen, dass ein Mitglied des U4C an den Diskussionen zur Arbeit teilnimmt, aber nicht an der Abstimmung dazu.

Jedes U4C-Mitglied, das in dieser Funktion an etwas arbeitet, das mit einem Projekt oder Affiliate zu tun hat, in dem es beteiligt ist, hat die Verantwortung, zu entscheiden, ob es sich ausschließen soll. Mitglieder des U4C werden nicht an der Arbeit beteiligt, wenn sie darin in Folge ihrer anderen Ämter oder Aktivitäten direkt involviert sind. Diese Entscheidung hängt von einer Abstimmung des gesamten U4C ab. Jedes U4C-Mitglied kann sich von der Abstimmung zum Ausschluss zurückziehen, aber weiterhin an Diskussionen dazu teilnehmen.

Typischerweise betrifft ein Interessenkonflikt im Zusammenhang mit U4C-Arbeit eine persönliche, substantielle Beteiligung am Konflikt oder eine starke persönliche Involvierung mit einer beteiligten Partei. Frühere gelegentliche Interaktionen mit Parteien als Beitragende:r, Administrator:in oder im Rahmen von U4C-Begegnungen sind normalerweise kein Grund für einen Ausschluss.

3.8.1. Prozess und Verfahren zur Beantragung des Selbstausschlusses eines Mitglieds

Wenn eine Person glaubt, dass ein U4C-Mitglied sich von bestimmten Tätigkeiten im U4C ausschließen sollte, muss sie ihren Antrag an das U4C senden, den Selbstausschluss des bestimmten Mitglieds fordern, die betroffene Tätigkeit benennen und eine Begründung dafür angeben. Ein Mitglied des U4C kann einem solchen Antrag selbst Folge leisten oder das U4C stimmt darüber ab, was zum Ausschluss des betroffenen Mitglieds führen kann.

Das U4C sollte auf den Antrag reagieren, bevor es zur Abstimmungsphase der Tätigkeit gelangt. Anträge auf Ausschluss nach Beginn der Abstimmungsphase einer Tätigkeit wird nur in außergewöhnlichen Umständen nachgekommen.

3.9. Beziehungen

Das U4C kann formell oder informell zum UCoC beraten und diesen interpretieren. Wenn möglich sollte das U4C Anfragen anderer Entscheidungsgremien höherer Ebene, des Board of Trustees der Wikimedia Foundation oder der Wikimedia Foundation um Beratung oder Interpretation beantworten. Andere Gruppen und Einzelpersonen können ebenfalls beim U4C um Beratung und Interpretation anfragen. Sofern angemessen, sollte das U4C ihre formellen Ratschläge und Interpretationen öffentlich dokumentieren.

3.9.1. Beziehung zu anderen Leitungsstrukturen der Bewegung

Gemäß den UCoC-Durchsetzungsleitlinien kann das U4C situationsabhängig als Entscheidungsgremium höherer Ebene für den UCoC auftreten sowie als Peergroup für andere Entscheidungsgremien höherer Ebene. Die Rolle des Komitees ist es, den Communitys Ressourcen für Best Practices zum UCoC zur Verfügung zu stellen und als finale Instanz in Situationen aufzutreten, wenn lokale Gruppen bei der Durchsetzung des UCoC systemische Probleme haben.

In Fällen, in denen Angestellte von Affiliates beteiligt sind, sollte das U4C den Fall zusammen mit dem Affiliate und/oder dem AffCom behandeln. Das U4C kann gegenüber Angestellten in Orten der Wikimedia-Bewegung tätig werden und kann dem Affiliate weitere Handlungsempfehlungen geben.

Leitungsstrukturen der Bewegung können auch UCoC-Durchsetzungsfälle oder Anfechtungen an das U4C verweisen, selbst wenn diese normalerweise nicht in den Aufgabenbereich des U4C fallen würden. Das U4C kann gemäß seinen typischen Verfahren entscheiden, ob es diese Fälle oder Anfechtungen behandeln wird.

Anfragen um Beratung oder Interpretation oder Verweisung von Fällen sollten im Normalfall im Meta-Wiki gestellt werden, außer wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angemessen ist. In solchen Situationen wird die Nutzung der vorgesehenen E-Mail-Adresse des U4C erwartet.

4. Aufgaben

4.1. Trainingsressourcen zu UCoC und Durchsetzung

Das U4C wird die Erstellung und Pflege von Trainingsressourcen beaufsichtigen und sich mit der Wikimedia Foundation bezüglich der Übersetzung dieser Trainingsressourcen koordinieren.

Drei grundlegende Trainingsmodule sollen, wie in den Durchsetzungsleitlinien gefordert, folgendes abdecken:

  • Orientierung
  • Feststellung und Meldung
  • Komplexe Fälle und Anfechtungen

Diese Module werden öffentlich zugänglich sein, etwa auf Plattformen wie learn.wiki, und müssen in Zusammenarbeit mit der Wikimedia Foundation in so viele Sprachen wie möglich übersetzt werden. Die Liste oder Anzahl der Sprachen wird vom U4C bestimmt.

Neben der Bereitstellung von Trainingsmodulen kann das U4C andere Arten des Trainings untersuchen und unterstützen, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Community-Stakeholdern wie der Wikimedia Foundation und den Affiliates.

Das U4C kann auch bewährte Verfahren zu UCoC-Verletzungen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten zur Verfügung stellen und auf Anfrage Qualitätsgarantien und Zertifizierungen für UCoC-Trainingsressourcen, die von anderen Akteuren der Bewegung erstellt wurden, anbieten.

So wie der UCoC Mindeststandards für das Verhalten vorgibt und Gemeinschaften dazu einlädt, diese zu erweitern, sind Akteure der Bewegung dazu eingeladen, die grundlegenden Trainingsressourcen auszubauen.

4.2. Zuständigkeit, Verfahren, Entscheidungen, Anfechtungen

4.2.1. Zuständigkeitsbereich

Das U4C ist in allen mit Wikimedia verbundenen Online- und Offlineumgebungen im Rahmen seines Mandats gemäß den Durchsetzungsleitlinien zuständig. Das U4C wird keine Fälle behandeln, in denen es nicht in erster Linie um Verletzungen des UCoC oder dessen Durchsetzung geht. Das U4C kann seine finale Entscheidungskompetenz delegieren, außer in Fällen systemischen Scheiterns.

Das U4C ist, ausgenommen die Ausführungen im Abschnitt Beziehungen, nicht zuständig bei: (i) offiziellen Handlungen der Wikimedia Foundation oder deren Angestellter; (ii) Problemen in Beschäftigungsverhältnissen von Wikimedia-Affiliates, die unter die Gesetze und Verordnungen des Rechtssystems des Affiliates fallen.

Außer in Fällen systemischen Scheiterns ist das U4C nicht zuständig, wenn ein Entscheidungsgremium höherer Ebene mit Verschwiegenheitsverpflichtung existiert, das effektive Selbstverwaltung gewährleistet (Schiedsgerichte, AffCom, Globaler Rat, Wahlkomitee, Komitee des technischen Verhaltenskodex, Stewards). Das U4C sollte auch das Bewegungsprinzip der Dezentralisierung respektieren, das so zu verstehen ist, dass der UCoC auf der relevantesten lokalen Ebene durchgesetzt werden sollte.

Das U4C behält seine Zuständigkeit für alle Angelegenheiten, die es bereits behandelt hat, einschließlich damit verbundener Durchsetzungsprozesse, und kann nach eigenem Ermessen jederzeit ein Verfahren wiederaufnehmen, außer es wurde aufgrund von rechtlichen Problemen an die Wikimedia Foundation als Plattformbetreiberin übergeben.

4.2.1.1. Systemisches Scheitern

Probleme im Zusammenhang mit systemischem Scheitern können von allen vorgebracht werden und das U4C kann mehrheitlich beschließen, eine Untersuchung zu beginnen. Wenn die Foundation oder ein Entscheidungsgremium höherer Ebene eine Untersuchung eines systemischen Scheiterns verlangt, wird das U4C eine solche beginnen. Gutwillige Uneinigkeit über die Auslegung des UCoC reicht nicht aus, um festzustellen, dass ein Entscheidungsgremium höherer Ebene systemisch gescheitert ist, den Codex durchzusetzen.

In Übereinstimmung mit den von der Gemeinschaft angenommenen Durchsetzungsleitlinien kann das U4C alle Maßnahmen ergreifen, die es als angemessen und verhältnismäßig erachtet, um systemisches Scheitern (etwa Projektkaperung) bei der geeigneten Durchsetzung des UCoC anzugehen. Das U4C kann sich auf Berichte der Wikimedia Foundation oder anderer Gruppen aus der Bewegung basieren oder einen eigenen externen Bericht anfordern, um Entscheidungen zu treffen. Sanktionen für systemisches Scheitern bei der Durchsetzung des UCoC umfasst die gesamte Spannbreite an Maßnahmen, inklusive der Schließung eines Wikis. Nach einer Entscheidung sollte ein Bericht zur Information der globalen Gemeinschaft veröffentlicht werden.

4.2.2. Verfahren

4.2.2.1. Beantragung der Überprüfung einer Entscheidung

Anträge auf Überprüfung einer Entscheidung müssen auf die vom U4C vorgesehene Weise gestellt werden. Das U4C kann diese nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen; es wird die Ansichten der beantragenden Parteien und anderer informierter Benutzer:innen zur Kenntnis nehmen, ist dadurch aber nicht gebunden.

4.2.2.2. Verfahrensformen
  • Standardverfahren: Grundsätzlich sind Anhörungen öffentlich und folgen dem Verfahrensmodus, der auf den relevanten U4C-Seiten veröffentlicht wurden. Ein Verfahren kann nichtöffentlich sein, wenn das U4C der Ansicht ist, dass ein öffentliches Verfahren unverhältnismäßig viel Schaden – insbesondere, wenn es um bedeutende Probleme mit Datenschutz, Belästigung oder rechtlichen Angelegenheiten geht – bei Verfahrensbeteiligten oder Dritten anrichten oder sich negativ auf die rechtlichen, technischen und politischen Verpflichtungen der Wikimedia Foundation als Plattformbetreiberin auswirken könnte. Die Parteien werden über die nichtöffentliche Anhörung informiert und erhalten eine angemessene Chance, auf Aussagen über sich zu reagieren, bevor eine Entscheidung gefällt wird.
  • Beschleunigtes Verfahren: Wenn den Fakten einer Angelegenheit grundsätzlich nicht widersprochen wird, kann das U4C den Konflikt mit einer Abstimmung ohne vorhergehendem Standardverfahren lösen.

4.2.2.3. Beteiligung

Ein Mitglied, dessen Amtszeit endet, bevor ein Fall abgeschlossen wurde, kann bis zum Abschluss an diesem Fall weiterarbeiten. Neue Mitglieder können sich sofort nach Amtseinführung an allen Fällen des U4C beteiligen.

Auf den Seiten zu einzelnen Fällen können Kommentare von allen informierten und interessierten Benutzer:innen hinterlassen werden. Das U4C kann nach Bedarf weitere Regeln für das Hinterlassen von Kommentaren vorgeben. Benutzer:innen können auf Kommentare, die sich auf sie beziehen, reagieren und das U4C wird sich nach bestem Willen bemühen, Benutzer:innen zu kontaktieren, die Teil eines Falles sind; wenn dies versäumt wird, könnten Entscheidungen ohne Beteiligung Betroffener gefällt werden. Alle Beitragenden müssen auf den Seiten zu U4C-Fällen gemäß dem UCoC handeln und können andernfalls sanktioniert werden.

4.2.2.4. Zulässige Beweise

In allen Verfahren sind als Beweise zulässig:

  1. Alle Bearbeitungen und Logbucheinträge, darunter gelöschte oder auf andere Weise versteckte Bearbeitungen und Logbucheinträge aus Online-Projekten, -Plattformen und -Services im Aufgabenbereich des U4C;
  2. Zeugenaussagen und Beweise zu Offline-Vorkommnissen, in vom U4C als angemessen erachtetem Umfang.

Beweise sind in allen Sprachen zulässig, die von Plattformen und Services der Wikimedia Foundation unterstützt werden. Wenn der U4C zusätzliche Ressourcen benötigt, um mit empfangenem Material zu arbeiten, kann es sich mit der Wikimedia Foundation koordinieren, so wie andere Selbstverwaltungskomitees der Community mit der Plattformbetreiberin zusammenarbeiten. Beweise, die auf privater Kommunikation beruhen (darunter andere Websites, Foren, Chatrooms, IRC-Logbücher oder E-Mail-Kommunikation), sind nur nach vorheriger Zustimmung des U4C zulässig.

Beweise können nichtöffentlich eingereicht werden, doch das U4C erwartet normalerweise, dass Beweise in allen öffentlichen Verfahren ebenfalls öffentlich bereitgestellt werden, außer es gibt schwerwiegende Gründe, die dagegen sprechen, oder es wurde vereinbart, dass das Verfahren nichtöffentlich bleibt. Das U4C wird im Einzelfall entscheiden, ob es nichtöffentliche Zusendungen von Beweisen zulässt; wenn ja, werden diese Beweise in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt.

4.2.2.5. Einstweilige Verfügungen

Zwischen der Eröffnung eines Falls und seiner Entscheidung kann das U4C zu jedem Zeitpunkt einstweilige Verfügungen erlassen, die das Verhalten der Parteien oder allgemein von Benutzer:innen für die Dauer der Fallbearbeitung einschränken.

4.2.3. Entscheidungen

4.2.3.1. Form der Entscheidungen

Entscheidungen werden in klarem, präzisem Standardenglisch und der oder den Hauptsprache(n), die für den behandelten Fall relevant ist bzw. sind, verfasst. Sie beinhalten üblicherweise: (i) eine Erklärung der zentralen Prinzipien, (ii) Tatsachenfeststellungen, (iii) Lösungen und Beschlüsse sowie (iv) etwaige Details zur Durchsetzung. Wenn die Bedeutung einer Bestimmung für ein U4C-Mitglied, eine Partei oder andere Interessierte unklar ist, kann diese auf Anfrage präzisiert werden.

4.2.4. Anfechtungen

4.2.4.1. Zulässigkeit von Anfechtungen

Anfechtungen durch gesperrte oder anderweitig eingeschränkte einzelne Benutzer:innen erfolgen üblicherweise über E-Mail.

4.2.4.2. Anfechtung von Entscheidungen

Eine Partei eines Falls kann beim U4C beantragen, eine Entscheidung neu zu erwägen oder anzupassen. Das U4C kann einen solchen Antrag nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Das U4C kann eine minimale Frist setzen, die seit der Entscheidung oder seit früheren Anfechtungen vergangen sein muss, um den Antrag in Betracht zu ziehen.

4.3. Überprüfung und Änderungen des UCoC und der Durchsetzungsleitlinien

4.3.1. UCoC-Beobachtung

Das U4C wird die Umfragen der Foundation zur Wahrnehmung der Sicherheit, die Trends in den eigenen Fällen und die Rückmeldungen aus Selbstverwaltungsprozessen der Community genau beobachten, um Herausforderungen bezüglich der effektiven Selbstverwaltung von Communitys bei der Durchsetzung des UCoC zu identifizieren. Erkannte Probleme sollen öffentlich auf der Ankündigungsseite des U4C dokumentiert und entweder angemessen behandelt oder während der jährlichen Überprüfung des UCoC und der Durchsetzungsleitlinien angesprochen werden.

Vor der jährlichen Überprüfung wird das U4C folgende Schritte unternehmen:

  • Funktionsträgerinnen und -träger in unserer globalen Gemeinschaft kontaktieren, darunter:
    • Stewards
    • Mitglieder von Schiedsgerichten
    • Checkuser
    • Oversighter
    • Administrator:innen
    • Communitys
  • Bereitstellung von Berichten über Beobachtungen, die erfordern, dass das U4C in Communitys Herausforderungen im Zusammenhang mit dem UCoC oder den Durchsetzungsleitlinien untersucht. Das U4C muss diese Berichte zur Aufnahme in seinen Vorschlag ansprechen.
  • Eröffnung einer Kommentarseite im Meta-Wiki, die allen zur Verfügung steht. Diese enthält einen Abschnitt, in dem jedes Communitymitglied über Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Auswirkungen von U4C, Durchsetzungsleitlinien und UCoC. Diese Kommentarseite wird in U4C-Mitteilungen zur jährlichen Überprüfung verlinkt. Das U4C wird die Kommentare und Fragen auf der Seite zur Kenntnis nehmen, muss aber keine ausführlichen Antworten darauf geben.
  • Die genannte Kommentarseite im Meta-Wiki enthält einen weiteren Abschnitt, in dem Communitymitglieder Ideen für Verbesserungen und Änderungen hinterlassen können. Das ist hilfreich, um Ideen von Einzelpersonen zu sammeln, und soll allen Stimmen in der Community offenstehen. Das U4C muss diese Ideen zur Kenntnis nehmen und entscheiden, ob es sie für den Entwurf eines Vorschlags im jährlichen Verfahren übernehmen möchte.
  • Das U4C sollte aktiv nach neuen oder unüblichen Trends inakzeptablen Verhaltens innerhalb der Bewegung suchen und diese identifizieren. Es kann die Trends und die Kommentare der Gemeinschaft beobachten und akademische Studien hinzuziehen.

4.3.2. Änderungen der Satzung, der Durchsetzungsleitlinien oder des UCoC

Änderungen der Satzung, der Durchsetzungsleitlinien oder des UCoC benötigen Zustimmung der Community. Das U4C wird nach eigenem Ermessen die jährliche Überprüfung des UCoC, der Durchsetzungsleitlinien und der Satzung organisieren. Diese umfasst mindestens:

  • Eine Feedbackauswertungsphase
    • Einen globalen Aufruf für Rückmeldungen
    • Eine Auswertung der Kommentare und der Gesamtstimmung der Community aus allen Kanälen
    • Eine Erfassung des aktuellen Forschungsstandes über unsere Bewegung und das Internet im Allgemeinen
  • Eine Entwurfsphase
    • Einbeziehung ausgewerteter Kommentare von Funktionstragenden und der Gemeinschaft, interner Anmerkungen von der Ankündigungsseite und der Erkenntnisse zum aktuellen Forschungsstand über unsere Bewegung und das Internet im Allgemeinen.
    • Während der Entwurfsphase gibt es mindestens drei offene Gemeinschafts-Gesprächsrunden, um alle Zeitzonen abzudecken.
    • Der geänderte Entwurf wird während der Entwurfsphase regelmäßig veröffentlicht, abhängig von der Arbeitsweise des U4C entweder nach jeder Beratung oder wöchentlich.
    • Der endgültige Entwurf wird von der Rechtsabteilung der Wikimedia Foundation im Wiki überprüft.
  • Eine Abstimmungsphase
    • Stimmen von Communitymitgliedern werden mit > 60 % oder > 66 % Zustimmung abgegeben
    • Die Übersetzung des endgültigen Entwurfs vor der Abstimmung und die Durchführung und Bewerbung der Abstimmung wird gemäß den Vorgaben des U4C von der Wikimedia Foundation sichergestellt.
    • Bei der Abstimmung muss es möglich sein, für einzelne selbstständige Abschnitte separat zu stimmen.

5. Glossar

Regional verteilte Gruppe: Die regional verteilte Gruppe besteht aus von der Community gewählten Mitgliedern des U4C, die je aus einer der acht vorgesehenen Wikimedia-Regionen stammen (Mittel- und Osteuropa; Lateinamerika und Karibik; Naher Osten und Nordafrika; Nordamerika [USA und Kanada]; Südasien; Ostasien, Südostasien und Pazifik; Subsaharisches Afrika; Westeuropa).

Gesamtcommunity-Gruppe: Die Gruppe der Gesamtcommunity besteht aus von der Community gewählten Mitgliedern des U4C, die in einem beliebigen Wikimedia-Projekt aktiv sind. Es können jedoch nicht mehr als zwei Mitglieder aus dem gleichen Heimatwiki gewählt werden, wobei auch die Mitglieder aus der regional verteilten Gruppe gezählt werden.