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Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/Niedersachsen 2013

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Wahlprüfsteine zur Niedersächsischen Landtagswahl im Januar 2013

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Wikimedia Deutschland e.V. fördert die Erstellung und Verbreitung von Inhalten unter Freier Lizenz, darunter die Enzyklopädie Wikipedia, deren Inhalte von jedermann für beliebige Zwecke nachgenutzt werden können. Anlässlich der Landtagswahl im Januar 2013 möchten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen unserer Wahlprüfsteine bitten:

Grundprinzipien eines Open-Data-Portal

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Parallel zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen entwickelt sich unter dem Label “Open (Government) Data” die Praxis der Freigabe von maschinenlesbaren Rohdaten unter freier Lizenz. Diese Daten können in einem neuen Kontext eingesetzt, zum Beispiel in andere Anwendungen integriert werden.

Frage 1: Allgemein: Im Bereich Open Government Data hat sich seit 2007 durch die Principles of Open Government (Sebastopol Principles s. http://www.opengovdata.org/home/8principles) ein klarer Kriterienkatalog für die Open Government Data etabliert. Wird ein Open-Data-Portal einer niedersächsischen Landesregierung unter Ihrer Beteiligung diese Kriterien einhalten oder richten Sie den Begriff Open Government Data nach anderen Kriterien aus? Wenn ja, nach welchen?
FDP Ja. Das Ziel mehr Transparenz bei behördlichem Handeln zu schaffen, ist ohne Einschränkung unterstützenswert. Der Zugang zu den Daten, die in Niedersachsen aus Regierungs- und Verwaltungshandeln entstehen muss weiter verbessert werden soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Es sollte ein Internetportal bereitgestellt werden, über das das gesamte Open-Data-Angebot der niedersächsischen Verwaltung zentral erreicht werden kann.
CDU Die CDU in Niedersachsen setzt sich dafür ein, Dokumente und Informationen so weit wie möglich auch im Internet bereitzustellen, um dem Suchverhalten von Internetnutzern angemessen Rechnung zu tragen. Grundlegende Kriterien für Onlineportale und Angebote des eGovernments sind Praktikabilität, Transparenz und Barrierefreiheit. Darüber hinaus muss ein größtmögliches Maß an Datensicherheit gewährleisten werden. Gerne werden wir die Anregungen der Verbände bei der weiteren Bereitstellung von Onlineangeboten einzubeziehen.
DIE LINKE Alle acht Prinzipien zusammen bilden die fundamentalen Grundlagen von Open Government. Würde eines der Prinzipien nicht umgesetzt, handelte es sich aus unserer Sicht nicht um Open Government Data. Entsprechend setzen wir uns dafür ein, ein niedersächsisches Open-Data-Portal nach den Open Government Principles einzurichten. DIE LINKE hatte bereits in der 16. Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht (Drucksache 16/4033 neu²), der in modifizierter Form in der Plenarsitzung vom 07. November 2012 einstimmig angenommen wurde.
Piraten Wir stimmen mit den 8 Principles voll und ganz überein.
SPD Ein unerlässlicher weiterer Schritt zur Weiterentwicklung des Informationszugangsrechts sind aus unserer Sicht verbindliche gesetzliche Veröffentlichungspflichten für öffentliche Stellen. In Niedersachsen fehlt aber bis heute ein wirksames Informationsfreiheitsrecht. Zu einer neuen Verwaltungskultur der aktiven Transparenz gehört auch, dass der Zugang zu Behördeninformationen nicht erst auf Antrag gewährt wird. Verwaltungsinformationen müssen proaktiv und nutzerfreundlich strukturiert bereitgestellt werden (Open Data). Staatliche Informationen sind in einer Wissensgesellschaft ein besonders kostbares Gut. Wir werden daher die Initiative ergreifen und ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz sowie eine umfassende Open-Data-Strategie auf den Weg bringen und öffentliche Daten und staatliche Informationen weitestgehend kostenfrei und in strukturierter Form zugänglich machen. Dabei werden wir uns an den international anerkannten Open Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation sowie an den Principles of Open Government (Sebastopol Principles) orientieren. So sollen Daten der Öffentlichkeit (1) vollständig, (2) primär, (3) zeitnah, (4) kosten- und barrierefrei, (5) maschinenlesbar, (6) nicht diskriminierend, (7) nicht proprietär und (8) lizenzfrei zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass Lizenzfreiheit – soweit dies möglich ist - schon im Vorfeld sichergestellt werden muss, falls Daten aus externen Quellen verwendet werden. Für Verwaltungsdokumente und Gutachten, Statistiken oder ähnliche Dokumente werden wir auf die Lizenzierung mit entsprechender CC-Lizenz drängen und dies auch gesetzgeberisch fördern.
Grüne In unserem Wahlprogramm für die Niedersächsische Landtagswahl haben wir Grüne folgendes beschlossen: „Behörden sollen ein Register über sämtliche vorhandenen Daten veröffentlichen – egal ob diese vertraulich sind oder nicht. Daten von allgemeinem Interesse sollen die Behörden von sich aus veröffentlichen (Open Data). Die Nichtveröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Begründung im Einzelfall und muss zeitlich befristet werden. Diese Regeln müssen für alle Ministerien, Behörden, Ämter und andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen des Landes Niedersachsen gelten. Außerdem soll die genutzte Software und die damit gemachten Erfahrungen auch Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang fordern wir zudem, dass sämtliche Veröffentlichungen des Landes in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden, so dass eine einfache Auswertung möglich ist.“ Bei der genauen Ausgestaltung werden wir uns an dem von Ihnen genannten Kriterienkatalog orientieren.


Frage 2: Konkret: Setzen Sie sich dafür ein, dass in Open-Data-Portale der Öffentlichen Hand keine Datensätze aufgenommen werden, die nicht den (insbesondere lizenzrechtlichen) Kriterien von Open Data entsprechen? Wie soll mit solchen Datensätzen stattdessen umgegangen werden?
FDP Die zur Verfügung gestellten Daten sollen so weit wie möglich vollständig, aus Primärdaten, zeitnah, leicht zugänglich, maschinenverarbeitbar, diskriminierungsfrei, unter Verwendung offener Standards, lizenzfrei, dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sofern lizensrechtliche Probleme bestehen sollte nach Lösungen gesucht werden, die auch zur Verfügung zu stellen sind.
CDU Die CDU in Niedersachsen ist davon überzeugt, dass der Ausschluss von Dokumenten aufgrund eines vermuteten oder tatsächlichen Verstoßes gegen Open-Data-Kriterien nicht sinnvoll ist. Vielmehr ist zu prüfen, ob mit einer geeigneten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden sollte. Allerdings muss dabei gewährleistet sein, dass die Handhabbarkeit der Inhalte für Internetnutzer nicht in Mitleidenschaft gerät.
DIE LINKE Ziel: alles, was veröffentlicht werden kann, soll veröffentlicht werden. OpenData-Sammlungen müssen aber komplett unter freien Lizenzen stehen, Deshalb sollte es dann separate Veröffentlichungen der unfreien Daten geben, damit man sie wenigstens lesen, wenn schon nicht – wie bei OpenData – umfassend nachnutzen kann.
Piraten Wir setzen uns dafür ein, dass alle veröffentlichen Datensätze frei lizensiert zur Verfügung stehen. Frei bedeutet hier auch:Keine proprietäre Software und Dateiformate. Wie soll mit solchen Datensätzen stattdessen umgegangen werden? Sollte es nicht möglich sein, Daten unter freier Lizenz, oder im Einklang mit den anderen Kriterien zu veröffentlichen, so muss der Grund und die Art dieser Beschränkung transparent dargestellt werden. Grundsätzlich sollten die Daten trotzdem so frei und nutzbar wie möglich veröffentlicht werden.
SPD (Frage 1 und 2 gemeinsam beantwortet)
Grüne Wie mit Datensätzen umzugehen ist, deren Veröffentlichung lizenzrechtlich problematisch ist, können wir im Moment noch nicht beurteilen. Eine Nichtveröffentlichung von Informationen nach oben genannten Kriterien muss aus unserer Sicht aber immer im Einzelfall begründet und zeitlich befristet sein.

II Lizenzpolitik staatlicher Werke, die nicht schon wegen §5 UrhG gemeinfrei sind

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§5 UrhG stellt klar, dass Gesetze, Verordnungen, Urteile, Erlasse und andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurden, gemeinfrei sind. Die Landesregierung verfügt über ihre Ministerien und nachgeordneten Behörden über Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, die im Gegensatz zu den amtlichen Werken nach §5 UrhG nicht gemeinfrei sind und inbesondere wegen der sehr restriktiven Formulierung und Auslegung von §5 Abs. 2 nicht von dieser Aufzählung erfasst werden.

Frage 3: Allgemein: Werden Sie – z.B. durch Verwendung von freien Lizenzen aus dem Lizenzbaukastensystem Creative Commons – ermöglichen, dass jedermann diese Inhalte legal für beliebige Zwecke nachnutzen kann?
FDP Soweit es die gemeinfreien Inhalte betrifft wollen wir dies ermöglichen.
CDU Die CDU in Niedersachsen setzt sich für den bestmöglichen Zugang der Öffentlichkeit zu öffentlichen Dokumenten ein. Während wir große Sympathie für den Wunsch nach einem freien Zugang zu allen Dokumenten und Kulturschätzen haben, so sind Fragen des Urheberrechtsschutzes zu beachten. Der technische Fortschritt und ein veränderter Medienkonsum erfordern eine kontinuierliche Prüfung von Schutzfristen und angemessenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Großflächigen Erweiterungen des lizenzfreien Zugangs zu geschützten Werken müssen daher sorgfältig geprüft und abgewogen werden.
DIE LINKE Ja, Nutzungshandlungen unter Verwendung freier Lizenzen zu ermöglichen, erscheint uns nicht nur geboten, weil die genannten Werke durch die Allgemeinheit finanziert wurden, sondern auch im Sinne eines Transparenzgebotes von staatlichen Einrichtungen sowie Verwaltungs- und Regierungshandeln.
Piraten Ja. Wir haben in Niedersachsen unser Wahlprogramm als Hörbuch unter Creative Commons cc-by-sa 3.0 veröffentlicht. Wir setzen wir uns dafür ein, dass Sie als Bürger freien Zugang zu allen öffentlichen Informationen bekommen. Diese umfassen alle Daten, deren Erstellung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurde. Darunter fallen z.B. wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Planungen, Protokolle, Mitteilungen oder Rundfunksendungen. Wir werden Open Data in die Verwaltung, Politik und Denkweise des Landes Niedersachsen einführen. Quelle: http://www.piraten-nds.de/programm/offene-standards-und-freie-software/
SPD Wir werden die Verwendung von freien Lizenzen ermöglichen und fördern. Das Bundesministerium des Innern hat im Juli 2012 eine umfassende Studie zu Open Government Data in Deutschland veröffentlicht, welche zu dem Ergebnis kommt, dass fast alle Verwaltungsdaten bereits auf der Basis des geltenden Rechts offengelegt werden können. Wir werden aber prüfen, ob es einer Änderung des § 5 UrhG bedarf, um eine umfassende Open-Data-Strategie zu ermöglichen und ggfs. auch eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen.
Grüne Für Broschüren und Veröffentlichungen auf Webseiten von Ministerien und nachgeordneten Behörden streben wir die Nutzung von Creative Commons Lizenzen an. Für alle weiteren Werke, die, wie beschrieben, nicht gemeinfrei sind, muss die Möglichkeit einer Nutzung von Creative Commons Lizenzen überprüft werden. Als Bundespartei unterstützen wir seit Jahren den verstärkten Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen. Auch unsere Bundestagsfraktion hat sich im Zuge der Beratungen der Projektgruppe Urheberrecht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und den dort formulierten Handlungsempfehlungen ebenfalls für eine verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen ausgesprochen und geht selbst mit gutem Beispiel voran, in dem Publikationen immer wieder unter CC-Lizenz veröffentlicht werden. Die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe finden Sie hier: http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzungen/20110704/11-06-27_PG_Urheberrecht_Weitere_Handlungsempfehlungen_Stand_11-06-24_12_Uhr.pdf


Frage 4: Konkret: Wird eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung eine Bundesratsinitiative zur Neuformulierung von §5 UrhG auf den Weg bringen, der das Ziel hat, den Kreis der von §5 UrhG erfassten Werke zu vergrößern?
FDP Aus Sicht der FDP steht eine Ausweitung des Geltungsbereiches des § 5 UrhG auf alle Werke, die von Personen im Dienst oder im Auftrage des Landes im Rahmen ihrer Arbeit erstellt wurden, gegenwärtig nicht im Fokus. Eine derart umfassende Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz allein aufgrund des Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnisses wäre zu weitreichend und zu undifferenziert. Die amtlichen Werke im Sinne von § 5 Abs. 1 UrhG erfassen bereits heute alle wesentlichen Veröffentlichungen öffentlicher Stellen.
CDU Wir treten auf Bundesebene für einen angemessenen Urheberschutz ein. Unser Ziel ist es, im Sinne von Künstlern, Kulturschaffenden, Autoren, Ingenieuren und Softwareprogrammierern einen Schutz des Urheberrechts und des geistigen Eigentums insgesamt im Internet durchzusetzen. Dabei ist der Anspruch der Internetnutzer auf faire Nutzungsmöglichkeiten beim Erwerb digitaler Produkte ebenfalls zu berücksichtigen. Wir streben eine Änderung von § 95a des Urheberrechtsgesetzes an, um zu erreichen, dass die Privatnutzung digitaler Produkte identisch mit den Nutzungsrechten analoger Produkte geregelt wird. Die vorhandene Schlechterstellung digitaler Medien bei der Privatnutzung kann ein wesentlicher Grund für die fehlende Akzeptanz des Schutzes von Urheberrechten im Internet sein. Außerdem prüfen wir, die Schutzfrist im Urheberrecht zu verkürzen. Nach jetziger Rechtslage erlischt diese erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im digitalen Zeitalter muss diese Generationen überdauernde Frist hinterfragt werden.
DIE LINKE Die Gemeinfreiheit über eine Ausweitung der in § 5 UrhG erfassten Werke auszuweiten ist sinnvoll. Es sei aber darauf verwiesen, dass andere Informationen, die keine Werke im Sinne des Urheberrechts (Stichwort: Schöpfungshöhe) darstellen, nicht über eine Änderung des UrhG erfasst werden können. Ein für die Bürgerinnen und Bürger umfassender Informations- und Weiterverwendungsanspruch von Informationen aus dem öffentlichen Sektor muss daher von einer Weiterentwicklung anderer Regelungen – etwa des Informationsfreiheitsgesetzes – begleitet werden. In diesem Sinne werden wir uns in Richtung der Bundesebene einsetzen.
Piraten Ja. Amtliche Werken sollen immer gemeinfrei sein. Ämter werden zum einen von der Allgemeinheit finanziert und arbeiten andererseits direkt für die Allgemeinheit, weswegen die von ihnen geschaffenen Werke ebenfalls generell der Allgemeinheit gehören sollen. Bei Behördendokumenten stellt der Entwurf klar, dass auch unveröffentlichte Werke von staatlichen Stellen nicht dem Urheberrecht unterliegen, sofern an ihrer Kenntnis ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Hierdurch soll verhindert werden, dass staatliche Stellen relevante Informationen unter Berufung auf das Urheberrecht zurückhalten oder verschleiern. Das bezieht sich explizit auf §5 Amtliche Werke, Abs. 2 Quelle: http://www.piratenpartei-nrw.de/wp-content/uploads/2012/09/Extrakt-Urhbrecht-Neu.pdf Entsprechend werden wir die notwendige Neuformulierung mit Hilfe einer Bundesratsinitiative initiieren.
SPD (Frage 3 und 4 gemeinsam beantwortet)
Grüne Eine entsprechende Bundesratsinitiative werden wir gemeinsam mit den anderen rot-grün bzw. grün-rot regierten Bundesländern prüfen.

III Lizenzpolitik im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Über staatliche Werke hinaus werden in Deutschland Text- und audiovisuelle Inhalte über die Allgemeinheit finanziert, z.B. im gebührenfinanzierten bzw. (im Fall der Deutschen Welle) steuerfinanzierten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stehen diese Inhalte der Öffentlichkeit nur für kurze Zeit und nicht nur Nachnutzung zur Verfügung.

Frage 5: Allgemein: Unterstützen sie die Forderung, Inhalte des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Verwendung einer freien Lizenz für jedermann nachnutzbar zu machen? Welche konkreten ersten Schritte auf dem Weg zu einer solchen generellen Lizenzierungspraxis fallen Ihnen dazu ein?
FDP Die Politik kann richtigerweise keinen direkten Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nehmen. Die Rundfunkanstalten können daher selbst entscheiden was sie wie anbieten. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Rundfunk auch hohe Investitionen in Sportrechte oder andere Qualitätsinhalte tätigt und den dafür anfallenden Kostenaufwand über Gebühren finanziert. Eine Nutzung aller Inhalte ohne Kompensation würde deshalb den Interessen der Rundfunkanstalten und aller Gebührenzahler widersprechen.
CDU Die CDU in Niedersachsen setzt sich für einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks ein. Daher haben wir uns stets bemüht, angemessene Regelungen zur Nutzung von Medieninhalten im Internet sowie zur kostenlosen Bereitstellung vor allem bei öffentlich finanzierten Medieninhalten zu sichern und zu stärken. Aufgrund der zunehmenden Nutzung internetgestützter Medieninhalte ist zu prüfen, wie der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch die berechtigten Wünsche der Internetnutzer gesichert werden kann. Während wir grundsätzlich einer Prüfung der aktuellen Lizenzierungspraxis offen gegenüber stehen, ist es aus unserer Sicht gegenwärtig zu früh, um konkrete Zwischenschritte zu definieren.
DIE LINKE Wir setzen uns für die Veröffentlichung von Beiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Creative Commons-Lizenzen ein. Denkbar ist aus unserer Sicht, Rundfunkbeiträge unter solche Lizenzen – beispielsweise CC BY-NC-SA wie im Falle des „Elektrischen Reporters“ – zu stellen, so dass diese jenseits der öffentlich-rechtlichen Mediatheken weiterverbreitet werden können. Allerdings ist das für Fremdproduktionen und Produktionen unter Beteiligung vieler Akteure sehr viel schwieriger umzusetzen und erforderte Änderungen des Urheberrechts auf Bundesebene.
Piraten Ja. Wir setzen uns dafür ein, dass den Bürgern alle Medieninhalte, die von den öffentlich rechtlichen Sendern produziert werden, zeitlich unbegrenzt und ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Aus Rundfunkgebühren finanzierte Sendungen und Online-Inhalte sollen zudem unter freie Lizenzen gestellt werden (soweit möglich) und somit von jedem frei verwendet und getauscht werden dürfen.
SPD Wir unterstützen die Forderung, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk – soweit dies möglich ist - verstärkt auf freie Lizenzen setzen sollte, um die öffentlich-rechtlichen Inhalte zugänglich und nutzbar zu machen.
Grüne Wir haben in der Vergangenheit im Niedersächsischen Landtag immer wieder eine unbefristete Nutzung der Beiträge gefordert und werden unser Engagement hier auch in Zukunft fortsetzen. Eine Änderung des Staatsvertrages wäre deshalb aus unserer Sicht notwendig. Wir befürworten eine Nachnutzung von öffentlich-rechtlichen Beiträgen und werden die Möglichkeit einer Änderung im nächsten Rundfunkstaatsvertrag intensiv prüfen.


Frage 6: Konkret: Wie wird sich eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung um die Abschaffung der Depublikationspflicht öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet bemühen?
FDP Nein. Im Jahr 2003 wurde von den Privatsendern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen möglicher Verstöße gegen das Beihilfeverbot gem. Art. 78 EG durch Teilaspekte der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angestrengt. Die Kommission hielt Telemedienangebote „programmbegleitend mit programmbezogenem Inhalt“ für nicht mit dem öffentlichen Auftrag vereinbart. Die Kommission verlangt seitdem, dass die digitalen Angebote der Rundfunkanstalten in einem dreistufigen Test überprüfen, ob ein Angebot zum öffentlich-rechtlichen Auftrag der Rundfunkanstalten gehört. Ist dies nicht der Fall müssen sie zwingend gelöscht werden.
CDU Die CDU in Niedersachsen hält die Abschaffung der Depublikationspflicht für ungeeignet, da sie den zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der einen Seite und den privaten Rundfunkanbietern und Zeitungsverlegern auf der anderen Seite ausgehandelten Kompromiss im Rundfunkstaatsvertrag außer Kraft setzen würde.
DIE LINKE Die Depublikationspflicht steht nur bedingt in einem Zusammenhang mit der Lizenzpolitik der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Sie basiert auf den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags und den Vorgaben, die sich die Ministerpräsidenten der Länder von den Presseverlegern diktieren ließen. Wir treten seit je her für die Abschaffung der Depublikationsverpflichtungen ein, da sie dem Digitalzeitalter nicht adäquat sind und werden das auch unter oben genannter Konstellation weiter tun.
Piraten Ja, dafür setzen wir uns ein. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dem Chaos Computer Club einen Sitz sowohl in der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt als auch im NDR-Rundfunkrat einzuräumen. So werden endlich auch die Internetnutze angemessen vertreten, die bisher als gesellschaftlich relevante Gruppe vernachlässigt werden. Dies ist umso notwendiger, als Internetnutzer mit der Neuordnung des Gebührensystems an der Finanzierung des Gesamtangebots des Senders beteiligt sind.
SPD Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung. Wir stehen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch im Online-Bereich. Wir werden eine Initiative ergreifen, um die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene Depublikationspflicht abzuschaffen und öffentlich-rechtliche Inhalte auch nach der 7-Tages-Frist hinaus abrufen zu können.
Grüne Ja.

IV Ausgestaltung eines künftigen Transparenzgesetzes

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Informationsfreiheitsgesetze gewähren jeder Person Zugang zu amtlichen Informationen. Niedersachsen zählt zur Minderheit der deutschen Bundesländer ohne ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.


Frage 7: Allgemein: Streben Sie für die kommende Legislaturperiode ein Landesgesetz an, das Bürgern den Zugang zu Informationen in behördlicher Hand ermöglicht? Wenn ja, wie sollen konkret Ausgestaltungen zu folgenden Aspekten erfolgen: a) pauschale Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes nach Themen oder Einrichtungen, b) Kostenstruktur bei der Beantwortung von Anfragen, c) Überprüfungsinstrumente und Rechtsweg bei Verweigerung von Zugangsgewährung, d) Beantwortungsfristen, e) Proaktive Publikationspflichten (Transparenzregister)
FDP Die FDP Niedersachsen wird sich für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene einzusetzen. Die Öffnung von Regierungen, Parlamenten, Ämtern und Behörden für Bevölkerung und Wirtschaft ist aus liberaler Sicht notwendige Bedingung für die moderne Bürgergesellschaft. Insbesondere fördert ein Mehr an Transparenz in politischen Prozessen die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen. a.) Daten, die von öffentlichen Stellen erhoben werden oder deren Erhebung durch öffentliche Mittel finanziert wird, sollten der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ausnahmen sollen insoweit nur gelten, wenn geheim-, datenschutzrechtliche oder Geschäftsgeheimnisse berührende Gründe diesem Grundsatz entgegenstehen. b.) Einrichtungen in den erwähnten Bereichen sollten ausgenommen sein. c.) Hier sollten die allgemeinen Bestimmungen der VwGO und des VwVfG maßgebend sein. d.) Grundsätzlich sollten Anfragen innerhalb eines Zeitraum von einem Monat beantwortet werden können, ein Gesetz sollte aber Regelungen zur Fristverlängerung bei komplexen oder umfangreichen Anfragen vorsehen. e.) Transparenzregister sollten eingeführt werden.
CDU Die CDU in Niedersachsen setzt sich für eine transparente Vermittlung politischer Entscheidungen ein und wird entsprechende Angebote – beispielsweise durch nutzerfreundlichere, barrierefreie Onlineangebote – weiter ausbauen. Ferner planen wir die Schaffung eines eigenständigen Landtagsfernsehens, um die Zugänglichkeit von Sitzungen des Niedersächsischen Landtages zu verbessern. Die CDU in Niedersachsen ist nicht davon überzeugt, dass ein zusätzliches Landesinformationsfreiheitsgesetz geeignet ist, um die weitere Fortentwicklung einer bürgernahen und bedarfsgerechten Informationsvermittlung sinnvoll zu begleiten. Die bundesrechtlichen Regelungen gelten auch für Niedersachsen.
DIE LINKE Ja. Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Information aus dem öffentlichen Sektor für alle Menschen ein. Mit Steuergeldern finanzierte öffentliche Daten sind – sofern sie keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen – kostenfrei und proaktiv online zu veröffentlichen. Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, die zur Weiterverwendung freigegeben sind, sollen schnell sichtbar und einfach nutzbar sein. Wichtig ist für uns auch, einen einheitlichen maschinenlesbaren Standard und die die Lizenzfreiheit der Datensätze zu gewährleisten
Piraten Ja, die Forderung nach einem Transparenzgesetz ist Teil unseres Wahlprogramms: http://www.piraten-nds.de/programm/transparenz-in-politik-und-verwaltung/#Transparenzrecht a) pauschale Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes nach Themen oder Einrichtungen. Das von uns angestrebte Transparenzgesetz betrifft alle Themen und Einrichtungen, die dem Land oder den zugehörigen Kommunen angehören, einschließlich Mehrheitsbeteiligungen und auch private Dienstleister öffentlicher Aufgaben. Ausnahmen sind lediglich dann zulässig, wenn personenbezogene Daten berührt werden, also Datenschutz als Bürgerrecht beeinträchtigt würde, und in sehr begrenzten Fällen auch bei der grundgesetzlich geschützen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. In Abwägungsfällen zwischen deren Schutz und dem öffentlichen Informationsinteresse, soll letzteres mit stärkerem Gewicht berücksichtigt werden. b) Kostenstruktur bei der Beantwortung von Anfragen, Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine Gebührenpflicht bei Anfragen vor, zumal den Behörden durch die Bearbeitung vn Anfragen ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Leider führt u.a. die Gebührenerhebung dazu, daß Anfragen im Zweifel eher nicht gestellt werden. Das von uns angestrebte Transparenzgesetz hingegen verpflichtet den Staat, alle Informationen von sich aus in ein zentrales, anonym und kostenlos zugängliches Informationsregister zu stellen. Dadurch würden die staatlichen Aufwände zur Bearbeitung von IFG-Anfragen weitgehend entfallen und das Transparenzgesetz stellt somit auch für den Staat die kostengünstigere Variante dar. Dennoch stattfindende Anfragen müssen gebührenfrei beantwortet werden, da an den Stellen der Staat seine Bringschuld nicht erfüllt hätte. Da durch die damit hergestelle umfassende Transparenz auch Verschwendung von Steuergeldern und Korruption leicht aufzudecken sind, ergibt sich durch deren Verhinderung letztendlich sogar ein großer finanzieller Vorteil für den Steuerzahler. c)Überprüfungsinstrumente und Rechtsweg bei Verweigerung von Zugangsgewährung, Die für die Sicherstellung der Einhaltung zuständige Behörde muß unabhängig von der Regierung sein, um einseitige Beeinflußbarkeit zu unterbinden und die unabhängige Kontrolle durch das Parlament und durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Etwa der Landesbeauftragte für den Datenschutz wäre als vom Landtag gewählte Person geeignet, auch die Einhaltung der Gesetze für Informationsfreiheit/Transparenz sicherzustellen, oder eine ähnliche, nach seinem Vorbild zu schaffende unabhängige Behörde. d) Beantwortungsfristen, Im von uns geforderten Transparenzgesetz wird die Auskunft in den allermeisten Fällen keine manuelle Bearbeitung erfordern, sondern durch ein zentrales, elektronisches Register ständig bereitstehen und quasi sofort erfolgen. Sollten dennoch individuelle Anfragen erforderlich sein, so sollte über eine angemessene gesetzliche Frist und durch Sicherstellung durch den zuständigen unabhängigen Beauftragten für Informationsfreiheit eine schnelle Bearbeitung gewährleistet werden, und dann dauerhaft sichergestellt sein, daß auch die angefragten Informationen automatisch über das Register publiziert werden. e) Proaktive Publikationspflichten (Transparenzregister) Diese ist der Kern des von uns geforderten Transparenzgesetzes.
SPD Eine SPD-geführte niedersächsische Landesregierung wird endlich auch in Niedersachsen den Weg frei machen für Informationsfreiheit und Transparenz. Wir werden Politik und Verwaltung modernisieren und für die Bürgerinnen und Bürger öffnen. Es muss endlich auch in Niedersachsen der Grundsatz gelten, dass der Zugang zu Informationen zur Regel und die Verweigerung der Veröffentlichung zur Ausnahme werden soll. Wir werden daher ein modernes Informationszugangs- und Transparenzgesetz schaffen, dass sich an folgenden Kriterien orientiert:

• Verwaltungsinformationen sind grundsätzlich zugänglich zu machen, • nur in eng begrenzten und begründeten Ausnahmetatbeständen – etwa zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher Belange – soll der Informationszugang verwehrt werden dürfen, • es soll gesetzlich eine zeitnahe Beantwortung der Anfragen sichergestellt werden, • die Kostenregelung soll so ausgestaltet werden, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann, • Behörden werden zu einer weitgehenden proaktiven Information gesetzlich verpflichtet (Open Data) und es wird ein Transparenzregister geschaffen, • es sollen wirksame Überprüfungsmöglichkeiten, beispielsweise durch den zu schaffenden Beauftragten für Informationsfreiheit eingeräumt werden, der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz wird zugleich auch Beauftragte oder Beauftragter für Informationsfreiheit und bekommt eine starke Stellung im Verfahren, auch im Falle des Rechtsstreites bei der Verweigerung des Informationszugangs

Grüne Wie bereits in dieser Legislaturperiode beantragt, werden wir auch in Zukunft ein Informationsfreiheitsgesetz fordern. Unser Informationspaket dazu finden Sie unter: http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/innen-recht-strafvollzug-rechtsextremismus/publikationendownloads.html?eID=dam_frontend_push&docID=2117 a) Ausnahmen halten wir nur für den Kernbereich der exekutiven Willensbildung und für den Norddeutschen Rundfunk in seiner journalistischen Recherchetätigkeit für notwendig. b) Auskünfte sollen möglichst gebührenfrei sein. Bei größeren Anfragen halten wir Gebühren die maximal die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten decken für legitim. Die Gebühren dürfen aber nicht abschreckend wirken und das legitime Informationsbegehren nicht behindern. Wir fordern die Einrichtung eines Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. Der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ist möglich. Generell halten wir eine Beantwortungsfrist von 2 Wochen für notwendig. Ein längere Bearbeitungszeit muss im Einzelfall begründet werden. e) Wir fordern ein Transparenzregister.


Frage 8: Konkret: Wird ein niedersächsisches Informationsfreiheits-, bzw. Transparenzgesetz unter ihrer Mitwirkung eine Klarstellung enthalten, die analog zum §10 Abs. 3 Hamburger Transparenzgesetz die Nachnutzungsrechte von freigegebenen Informationen für jedermann gewährleistet?
FDP Auch wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Nutzung, Weiterverwendung und Ver-breitung der Informationen frei sein sollte, sofern höherrangiges Recht oder spezial-gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen. Insbesondere der Datenschutz muss gewährleistet sein.
CDU Das in Hamburg verabschiedete Transparenzgesetz verstärkt aus Sicht der CDU in Niedersachsen die Mängel des Informationsfreiheitsgesetzes und ist daher in keinster Weise für eine niedersächsische Adaption geeignet. Insbesondere die Regelungen zur Vertraulichkeit von Dokumenten sind derartig restriktiv formuliert, dass sie Regierungshandeln erheblich beschneiden und in Persönlichkeitsrechte eingreifen.
DIE LINKE Ja, wichtig für uns ist allerdings: Öffentliche Daten müssen öffentlich bleiben. Veröffentlichten Daten dürfen also nicht durch Eigentumsrechte Dritter an Datenbanken oder Digitalisaten privatisiert werden.
Piraten Ja. Unser Ziel ist es, daß sich unser Entwurf sehr nah am Hamburger Transparenzgesetz orientiert. Nicht nur fordern wir freie Nutzungsrechte für jedermann, sondern auch die Bereitstellung der Daten in offenen Formaten, die maschinenlesbar und -verarbeitbar sind. Auch wenn der Staat Studien in Auftrag gibt, die einer urheberrechtlichen Lizenz unterliegen, wird er durch das Transparenzgesetz verpflichtet diese Studien so zu beauftragen, daß sie problemlos für jedermann frei nutzbar in das Zentralregister gestellt werden dürfen. http://www.piraten-nds.de/programm/offene-standards-und-freie-software/
SPD ein niedersächsisches Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz wird – wie das Hamburger Transparenzgesetz – eine Klarstellung für die Nachnutzungsrechte enthalten.
Grüne Ja.

V Arbeit mit Werken unter Freier Lizenz

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Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken können diese unter einem Lizenzmodell verfügbar machen, das Dritten die Nachnutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu beliebigen Zwecken ermöglicht. Wenn die Rechteinhaberin das Land Niedersachsen ist, ist eine Freigabe von geschützten Inhalten grundsätzlich auch ohne Änderung des Landesrechts möglich. Zusätzlich kann bei künftigen Inhalteerstellungen eine Freigabe der Inhalte von Tag 1 an beschlossen werden.

Frage 9: Konkret: Wird sich eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung am Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Lehr-und Lernmitteln für Schulen unter freien Lizenzen beteiligen, um auch solche Inhalte für das Land Niedersachsen verfügbar zu machen?
FDP Sofern die Lehr- und Lernmittel denselben Ansprüchen genügen und eine Zulassung für Niedersachsen durch das NLQ erhalten, steht einem Einsatz nichts entgegen. Die Beteiligung am Modellversuch NRW werden wir daher eingehend prüfen und insbesondere dann vorantreiben, wenn es unter gleicher Qualität zu einer verbesserten Ausstattung kommen kann.
CDU Die CDU in Niedersachsen setzt sich dafür ein, im Unterricht modernste Lehr- und Lernmittel zu verwenden und den Schülern frühzeitig Grundlagen der Medienkompetenz zu vermitteln. Hierzu können Medieninhalte unter freier Lizenz einen Beitrag leisten. Allerdings ist zu prüfen, ob durch eine einseitige Orientierung in Richtung von Inhalten unter freier Lizenz der Zugang zu qualitativ hochwertigen Lehr- und Lernmitteln auch weiterhin gewährleistet bleibt oder ob unerwünschte Nebenwirkungen eintreten. Wir werden Modellversuche in diesem Bereich aufmerksam beobachten und auswerten. Es erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht sinnvoll, dem Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen beizutreten.
DIE LINKE Ja. Wir wollen offene Schulbücher für Niedersachsens Schulen. Modellversuche, aber auch Projekte von ehrenamtlichen Lehrerinnen und Lehrern und anderen, die zur Entwicklung und Verbreitung von Lehr- und Lernmitteln unter freien Lizenzen führen, sind zu fördern.
Piraten Auf jeden Fall werden wir uns dafür einsetzen und genau dieses Ziel findet man bereits in unserem Wahl und Grundsatzprogramm. Um diese Idee voranzutreiben sehen wir auch alle von Lehrkräften im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeit erstellten Werke, als Auftragsarbeit an wie beispielsweise die Aufgabenerstellungen für Klassenarbeiten. Die erstellten Produkte sollen zentral gesammelt und unter freien Lizenzen jedermann zugänglich gemacht werden. Das Kultusministerium soll die dafür notwendige Infrastruktur schaffen. Auch setzen wir uns für die Veröffentlichung aller Klausuren mit Lösungen der Universitäten und Fachhochschulen auf einem Bildungsserver des Landes Niedersachsen ein. Dadurch werden die Kosten für Studierende und Eltern reduziert. Kostenfreie Materialien für Vorlesungen und Übungen oder die Möglichkeit zur Klausurvorbereitung unabhängig vom Budget zeigen deutlich die Vorteile von freien Lizenzen für eine gerechte Bildung. Nicht nur die Materialien sollten an Schulen und Universitäten unter freien Lizenzen stehen, es sollten dort auch freie Betriebssysteme und Open Source einen höheren Stellenwert erhalten. Die immer größer werdende Bedeutung von Open Source in Wirtschaft und Forschung soll sich zukünftig auch im Bildungswesen ausdrücken. Das ist nötig, um den

Anschluss an die Entwicklungen in der Informationstechnik Ferner unterstützen wir die Initiativen zu OER Förderung von Creative Commons (OER Policy Registry), Cape Town Open Education Declaration, Wikimedia Foundation (Wikibooks, Wikiversity, Wikisource und Wikimedia Commons)

SPD Eine SPD-geführte niedersächsische Landesregierung wird ebenfalls Modellversuche zur Schaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen unter freien Lizenzen beteiligen und zur Ermöglichung einer digitalen Lernumwelt auf den Weg bringen oder sich an solchen Modellversuchen beteiligen.
Grüne Wir werden im Austausch mit dem Land NRW einen entsprechenden Modellversuch prüfen.


Frage 10: Konkret: Befürworten Sie die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos der Niedersächsischen Landesvermessung unter Lizenzen, die jedermann die freie Nachnutzung dieser Inhalte ermöglicht? Welches konkrete Lizenzmodell bevorzugen Sie?
FDP Die FDP Niedersachsen befürwortet die Freigabe der Bilder. Als mögliche Lizenz könnten wir uns die Lizenz Creative Commons CC-by vorstellen.
CDU Die CDU in Niedersachsen setzt sich für die freie Nutzung von Medieninhalten ein, sofern berechtigte Interessen kommerzieller Mitbewerber gebührend berücksichtigt werden. Insbesondere im Bereich von Luftbildern und Orthofotos sind Interessen kommerzieller Anbieter zu berücksichtigen. Auch heute kann jedermann bereits solche Bilder beim LGLN erwerben. Wir werden jedoch intensiv prüfen, wie die verfügbaren Daten unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
DIE LINKE Ja, da es sich bei Luftbilddaten und Abbildern der Erdoberfläche um Sammlungen von mit öffentlichen Geldern erstellten Informationen handelt, ist nicht einsehbar, weshalb diese Daten – unter Bewahrung gegebenenfalls vorhandener Persönlichkeitsrechte – nicht öffentlich zugänglich und verarbeitbar sein sollen. Das bevorzugtes Lizenzmodell ist in diesem Fall: Namensnennung, Bearbeitung erlaubt, Veränderung der Lizenzform verboten, kommerzielle Nachnutzung erlaubt CC BY-SA 3.0.
Piraten Auch dies ist direkt ein Ziel unseres Wahlprogramms. Daten aus dem öffentlichen Sektor, die bereits publiziert wurden und keine personenbezogenen Daten enthalten, sind häufig nicht frei zugänglich. Der Zugang kostet entweder Geld oder die Daten sind verdichtet oder in proprietären Formaten in staatlichen Datenbeständen archiviert und gebunden (z.B. Raumordnungsdaten, Umwelt- und Verkehrsdaten, Geo- und Budgetdaten). Auf diese Weise kommt es zu Unternutzung dieser mit öffentlichen Geldern finanzierten Datenbestände sowohl innerhalb als auch außerhalb öffentlicher Körperschaften. Weil Zugang unmöglich oder zu teuer ist, werden viele Nutzungs- und Innovationspotentiale öffentlicher Datenbestände nicht ausgeschöpft. Um die Nutzung von Datenbeständen zu erleichtern müssen diese anderen öffentlichen Einrichtungen sowie allen Bürgern in offenen, maschinenlesbaren Formaten in möglichst aktueller Fassung zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis können eigene Statistiken und Studien erstellt werden. Anträge können realistischer verfasst werden. Innerhalb des öffentlichen Sektors wird Zusammenarbeit über Abteilungs- und Organisationsgrenzen hinweg einfacher. Dabei gilt es die Kriterien für Open Data entsprechend der Open Data Network Initiative folgendermaßen festzulegen: Um die Vollständigkeit sicherzustellen, werden alle öffentlichen Daten, die nicht berechtigten Datenschutz- und Zugangsbeschränkungen unterliegen, frei zur Verfügung gestellt. Daten werden immer an der primären Quelle zeitnah erhoben. Proprietäre Formate werden in offene Standards übersetzt. Maschinenlesbar werden diese Daten so vielen Nutzern und Nutzungsarten wie möglich anonym zur Verfügung gestellt. Dabei muss sicher gestellt werden, dass keine persönlichen Daten auf Grund der Größe des gesamten Datenbestands abgeleitet werden können. (Profiling/Scoring) Welches konkrete Lizenzmodell bevorzugen Sie? CC-by oder ähnliches, weil es sowohl private wie auch kommerzielle Nutzung der Daten zulässt, denn schliesslich sind auch die Firmen Teil des Staates über die Steuern an der Finanzierung dieser Daten beteiligt.
SPD Bei Frage 10 wird auf die Antwort auf Frage 1 und 2 verwiesen.
Grüne Wir befürworten die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos, so dass jeder die Inhalte frei nachnutzen kann. Ob eine Änderung des Geodateninformationsgesetz notwendig ist, werden wir prüfen.