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Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/Hessen 2013

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Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Hessen im September 2013

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Wikimedia Deutschland e.V. fördert die Erstellung und Verbreitung von Inhalten unter Freier Lizenz, darunter die Enzyklopädie Wikipedia, deren Inhalte von jedermann für beliebige Zwecke nachgenutzt werden können. Anlässlich der Landtagswahl im September 2013 möchten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen unserer Wahlprüfsteine bitten:

I Grundprinzipien eines Open-Data-Portal

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Parallel zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen entwickelt sich unter dem Label “Open (Government) Data” die Praxis der Freigabe von maschinenlesbaren Rohdaten unter Freier Lizenz. Diese Daten können in einem neuen Kontext eingesetzt, zum Beispiel in andere Anwendungen integriert werden.

Frage 1: Allgemein: Im Bereich Open Government Data hat sich seit 2007 durch die Principles of Open Government (Sebastopol Principles s. http://www.opengovdata.org/home/8principles) ein klarer Kriterienkatalog für die Open Government Data etabliert. Wird das Open-Data-Portal einer hessischen Landesregierung unter Ihrer Beteiligung diese Kriterien einhalten oder richten Sie den Begriff Open Government Data nach anderen Kriterien aus? Wenn ja, nach welchen?
CDU Das im Jahr 2013 von der Union im Bund beschlossene E-Government-Gesetz wird die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung vereinfachen und in Bund, Ländern und Kommunen zu einfacheren, nutzerfreundlichen und effizienten Verwaltungsdiensten führen. Im Zuge der von uns hierzu verfolgten Strategien kann Open Government Data ein Teilbereich für zukünftige neue, erweiterte Formen der Information und Zusammenarbeit von Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft sein. Dieses gilt jedoch nicht schrankenlos. So muss in Zeiten begrenzter staatlicher Budgets im Einzelfall entschieden werden, ob entstandene Kosten auch eine Gebühr erfordern.
SPD Die hessische SPD wird sich bei Bereich Open Government an international anerkannten Open Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation sowie an den Principles of Open Government (Sebastopol Principles) orientieren. D.h. die Daten sollen der Öffentlichkeit vollständig, primär, zeitnah, kosten- und barrierefrei, maschinenlesbar, nicht diskriminierend, nicht proprietär und lizenzfrei zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass Lizenzfreiheit – soweit dies möglich ist - schon im Vorfeld sichergestellt werden muss, falls Daten aus externen Quellen verwendet werden. Die hessische SPD hat sich in ihrem Regierungsprogramm für Hessen 2014–2019 dafür ausgesprochen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Open Source-Alternativen gegenüber den Angeboten konventioneller Software zu prüfen. Bei rentablen Open- Source-Lösungen, die eine Förderung des hessischen Mittelstandes nach sich ziehen, werden diese bevorzugt. (HessenSPD-Regierungsprogramm 2014-2019, Seite 104)
FDP Die Hessische Landesregierung unter Beteiligung der FDP unterstützt die Aktivitäten, die unter Leitung des BMI und des Landes Baden-Württtemberg einen Eckpunktekatalog für offenes und transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln erarbeitet hat und ist auch in der Arbeitsgruppe vertreten gewesen, die diese Eckpunkte erarbeitete.

Eine bessere Bürgerbeteiligung in Deutschland fängt mit gut informierten Bürgerinnen und Bürgern und transparentem Regierungshandeln an. Einen wichtigen Beitrag dazu können der Allgemeinheit kostenlos im Netz zugänglich gemachte Informationen über Entscheidungen der Verwaltung und deren allgemeines Handeln liefern. Diese sollten über eine einzige Plattform wie „opendata.hessen.de“ im Internet abrufbar gemacht werden, damit sich Interessierte einfacher vorbereiten können, wenn sie sich in politische Prozesse einbringen möchten. Wir fordern daher, dass Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen für einfach nachvollziehbare und aufbereitete Daten und Handlungsweisen sorgen. Ausnahmen bilden hierbei datenschutzrechtlich geschützte und geheime Daten. In der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen liegen eine Vielzahl von Daten vor, die weder aus datenschutz- noch urheberrechtlichen Gründen besonders geschützt werden müssen, sondern zur Nutzung und Weiterverarbeitung zugänglich gemacht werden können. Wir setzen uns für eine Fortführung und den Ausbau bestehender öffentlicher Open-Data-Angebote ein. Möglichst viele Daten aus öffentlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmen sollen dort in maschinenlesbarer Form und unter Verwendung einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden, um so eine Nutzung der Daten und Innovationen zu ermöglichen. Die weite Verbreitung des Internets bietet auch Möglichkeiten für eine bessere Bürgerbeteiligung in Deutschland. Wir setzen uns dafür ein, die digitalen Kommunikationswege auszubauen und bei Bedarf neue Kanäle zu schaffen, um die bestehenden Angebote zu ergänzen. Im Bereich des e-Governments sollen die Bürger so besser informiert werden und einfacher mit den staatlichen Stellen kommunizieren können. Langfristiges Ziel ist es, eine Teilhabe auch über moderne Kommunikationswege zu ermöglichen, sodass sich Bürger tagesaktuell an politischen Debatten beteiligen können.

Bündnis 90/Die Grünen Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt das Konzept von Open Government Data und hat bereits 2009 einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (Landtagsdrucksache 18/449) in den Hessischen Landtag eingebracht das die Grundlage für den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu staatlichen Informationen schaffen soll. In einer modernen und offenen Gesellschaft sollte der Zugang zu Informationen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Daher haben die hessischen GRÜNEN in ihrem Regierungsprogramm für die Landtagswahlen 2013 beschlossen, dass sie eine Open-Government-Initiative starten wollen, die sich an den Leitzielen von Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit ausrichtet. Sie hat die kosten- und diskriminierungsfreie Bereitstellung öffentlicher Daten und Informationen ebenso zum Gegenstand wie neue und erweiterte digitale Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen an öffentlichen Entscheidungsprozessen. Bei der konkreten Ausgestaltung werden wir uns an den Open-Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation sowie den Principles of Open Government (Sebastopol Principles) orientieren. Eine Umsetzung muss sich aber auch danach richten, was finanziell leistbar und rechtlich zulässig ist. Wir wollen dabei von den Erfahrungen profitieren, die bei den bereits existierenden Open-Data-Konzepten anderer Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Bayern oder Hamburg gemacht wurden.
Die Linke Ja, Daten und Informationen müssen für alle Menschen bereitgestellt werden. Die mit Steuergeldern finanzierten öffentlichen Daten sollten online veröffentlicht werden, sofern durch diese Veröffentlichung keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Diese offenen Daten sollen für eigenes Engagement und zur Hinterfragung von Herrschaftswissen genutzt werden. DIE LINKE fordert, dass alle öffentlichen Daten von Verwaltungen und Behörden unter offenen Lizenzen veröffentlicht werden.
Piratenpartei Die Piratenpartei setzt sich für OpenData ein und möchte mit einem hessischen Transparenzgesetz auch dafür sorgen, dass alle Informationssammlungen der Behörden und öffentlicher Betriebe frei zugänglich sind. Die Principles of Open Government lassen sich aber auf Landesebene leider nicht vollständig realisieren, da das Urheberrechtsgesetz bislang nur eine enge Auswahl von amtlichen Werken vom Urheberrecht befreit. Hier werden wir uns für eine Ausweitung der Gemeinfreiheit von amtlichen Werken einsetzen.
Frage 2: Konkret: Setzen Sie sich dafür ein, dass in Open-Data-Portalen der Öffentlichen Hand keine Datensätze aufgenommen werden, die nicht den (insbesondere lizenzrechtlichen) Kriterien von Open Data entsprechen? Wie soll mit solchen Datensätzen stattdessen umgegangen werden?
CDU Zur lizenzrechtlichen Einordnung von Daten als „offen“ bedarf es einer Einzelabwägung , vor allem im Hinblick auf den Erhebungsaufwand und -zweck, schutzwürdiger Interessen Dritter sowie die mögliche auch kommerzielle Verwendung der Datensätze. Pauschale Aussagen hierzu sind daher nicht möglich. Sie bedürfen einer differenzierten Regelung bedürfen.
SPD Siehe Antwort zu 1.
FDP Für die lizenzrechtlichen Fragen bietet grundsätzlich das Urheberrecht den bereits weitgehend ausreichenden Rahmen für einen Umgang mit öffentlich zugänglichen Daten. Dieses will die FDP dort, wo es durch neue Technologien notwendig wird, fortentwickeln und modernisieren. Dabei sind insbesondere jedoch bei personenbezogenen Daten in Verbindung mit Verwaltungshandeln die Belange des Datenschutzes zu beachten.
Bündnis 90/Die Grünen Ein zukunftsfähiges Open-Data-Konzept von Open-Data-Portalen der Öffentlichen Hand muss technische und rechtliche Offenheit der Informationen garantieren. Auf der technischen Seite ist vor allem die Maschinenlesbarkeit der Daten zentral. Vorbild für die rechtliche Offenheit, die wir anstreben, kann die bereits etablierte britische Open Government Licence sein. Unser Reformziel ist es, dass die Daten weder dem Urheberrecht noch Patenten oder Markenzeichen unterliegen und durch eine Lizenzfreiheit eine größtmögliche Verbreitung und Nutzung erfahren. Denn durch umfangreiche, offene und freie Bereitstellung von Daten des öffentlichen Sektors kann aus unserer Sicht für die Bürgerinnen und Bürger Wissen verbreitet, neues Wissen generiert und nutzerfreundlich aufbereitet werden. Dadurch kann es neue wirtschaftliche Impulse geben: durch Weiterverarbeitung und Veredelung können aus offen bereitgestellten Daten neue Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen. Sofern dieses Reformziel nicht sofort umsetzbar ist, ziehen wir jedoch die Veröffentlichung von Informationen, die dem Urheberrecht oder Lizenzen unterliegen, der Nichtveröffentlichung bzw. Geheimhaltung der Informationen vor. Denn Transparenz ist uns wichtig für eine moderne Demokratie und eine moderne Informationsgesellschaft.
Die Linke Es ist unerlässlich, dass unfreie Daten nicht in Open Data Portalen veröffentlicht werden. Open Data Sammlungen müssen unter freien Lizenzen stehen. Damit man Datensätze, die nicht den Kriterien von Open Data entsprechen, aber wenigstens lesen kann, müssen diese separat veröffentlicht werden.
Piratenpartei Wir wollen, dass alle Datensätze in öffentlichen OpenData-Portalen den Kriterien von OpenData entsprechen. Sollten Daten diesen Kriterien nicht genügen, werden wir uns dafür einsetzen diese unter eine freie Lizenz zu stellen oder vom Urheberrecht zu befreien. Die Datensätze selbst sollten in der Zwischenzeit trotzdem in den Portalen gelistet und verlinkt werden, um auffindbar zu sein.

II Lizenzpolitik staatlicher Werke, die nicht schon wegen §5 UrhG gemeinfrei sind

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§5 UrhG stellt klar, dass Gesetze, Verordnungen, Urteile, Erlasse und andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurden, gemeinfrei sind. Die Landesregierung verfügt über ihre Ministerien und nachgeordneten Behörden über Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, die im Gegensatz zu den amtlichen Werken nach §5 UrhG nicht gemeinfrei sind und inbesondere wegen der sehr restriktiven Formulierung und Auslegung von §5 Abs. 2 nicht von dieser Aufzählung erfasst werden.


Frage 3: Allgemein:Werden Sie – z.B. durch Verwendung von Freien Lizenzen aus dem Lizenzbaukastensystem Creative Commons – ermöglichen, dass jedermann diese Inhalte legal für beliebige Zwecke nachnutzen kann?
CDU Das Urheberrecht muss einen fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Urhebern garantieren. Dies gilt auch für durch die öffentliche Hand bereitgestellte Informationen. Auch in diesem Bereich ist daher eine pauschalisierende Aussage nicht möglich. Vielmehr muss jeweils eine Einzelabwägung erfolgen.
SPD Die Frage, in welchem Umfang durch Behörden oder staatliche Stellen veröffentlichte Inhalte durch andere Dritte für beliebige – auch eigene wirtschaftliche – Zwecke genutzt werden dürfen, stellt eine Rechtsfrage dar, die in der Vergangenheit auch immer wieder die Rechtsprechung beschäftigt hat. Dabei kommt es im Rahmen der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 UrhG in Bezug auf die so genannte „Gemeinfreiheit“ entscheidend darauf an, ob ein besonderes Interesse besteht und die Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet ist, den Nachdruck oder eine andere Verwertung für jedermann freizugeben. Bei dieser Betrachtung ist zudem zu berücksichtigen, wie die Rechtsordnung den Informationszugang bereits auf andere Weise sicherstellt. Auch wenn es im Einzelfall, meist in Bezug auf eine gewerbliche Nutzung, in diesem Punkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, stellt die Frage des Anwendungsumfanges des § 5 Abs. 2 UrhG kein Problem des Informationszugangs, sondern der darüber hinausgehende Informationsnutzung dar. Ob letztere über die derzeit rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus durch zusätzliche Lizenzen uneingeschränkt geöffnet werden sollte, ist dabei nur im Einzelfall zu entscheiden.
FDP (Anmerkung zur Einleitung:) Soweit die Nutzung und Veröffentlichung von staatlich beauftragten Gutachten gemeint ist, so liegt die endgültige Entscheidung über die Freigabe von Werken nach wie vor bei den Urhebern. Dies gilt auch für wissenschaftliche und fachliche Expertisen. Wo immer möglich, sollte im Verhandlungswege eine Freigabemöglichkeit für derartige, staatlich im öffentlichen Interesse beauftragte Werke vereinbart werden.

Die FDP tritt im Sinne der bereits zuvor gemachten Ausführungen dafür ein, dass öffentlich zugängliche Daten auch in diesem Sinne öffentlich Verwendung finden dürfen. Die konkrete Frage betrifft allerdings Entscheidungen, die Koalitionsverhandlungen vorgreifen würden, so dass wir nur im Rahmen von Verhandlungen darauf hinwirken können.

Bündnis 90/Die Grünen Die Regelungskompetenz für das Urheberrecht liegt auf der Bundesebene. Das Reformziel unserer Bundespartei ist es, dass die Daten weder dem Urheberrecht noch Patenten oder Markenzeichen unterliegen und durch eine Lizenzfreiheit eine größtmögliche Verbreitung und Nutzung erfahren. Ausnahmen von dieser Regel sollten grundsätzlich nur mit Begründung erfolgen. Freie Lizenzen sind ein wichtiges Hilfsinstrument, dessen wir GRÜNEN uns regelmäßig bedienen, doch Vorrang hat die Durchsetzung lizenzfreier Inhalte. Denn – wie oben bereits beschrieben – durch umfangreiche, offene und freie Bereitstellung von Daten des öffentlichen Sektors kann aus unserer Sicht für die Bürgerinnen und Bürger Wissen verbreitet, neues Wissen generiert und nutzerfreundlich aufbereitet werden. Dadurch kann es neue wirtschaftliche Impulse geben: durch Weiterverarbeitung und Veredelung können aus offen bereitgestellten Daten neue Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen.
Die Linke Das geltende Urheberrecht ist dringend reformbedürftig. Es bietet den Kreativen keine ausreichende ökonomische Grundlage und dient lediglich den Interessen der großen Medienkonzerne – in diesem Fall geschützt durch Regierung und nachgeordnete Behörden. Das geltende Urheberrecht passt nicht mehr zu der Art, wie die digitale Gesellschaft arbeitet. Auch hier gilt das unter I.1. gesagte. Sofern die Veröffentlichung keine Persönlichkeitsreche beeinträchtigt, müssen alle Daten unter offenen Lizenzen veröffentlicht und zur Nutzung freigegeben werden.
Piratenpartei Die aktuelle Regelung des §5 UrhG zur Gemeinfreiheit von amtlichen Werken ist uns noch zu restriktiv, wir wollen die Gemeinfreiheit öffentlicher Werke deutlich ausbauen anstatt auf Lizenzierung zu setzen. Grundsätzlich sollten öffentliche Daten und Werke von jeder Person ohne Einschränkungen für alle Zwecke genutzt werden können, daher präferieren wir Lizenzierungen unter CC Zero, PDDL, ODC und verwandten Lizenzen. Es soll auch die kommerzielle Verwertung dieser Werke durch Dritte möglich sein.
Frage 4: Konkret:Wird eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung eine

Bundesratsinitiative zur Neuformulierung von §5 UrhG auf den Weg bringen, die das Ziel hat, den Kreis der von §5 UrhG erfassten Werke zu vergrößern?

CDU Eine solche Initiative ist aktuell nicht geplant.
SPD Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, den Kreis der in § 5 UrhG erfassten Werke zu verändern.
FDP Bei der Verwendung öffentlicher Mittel kann bereits heute darauf hingewirkt werden, dass öffentlich beauftragte Gutachten und öffentlich geförderte Forschungsarbeiten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Allerdings sind gerade im Bereich der Forschung auch berechtigte Interessen gegeben, eine Verwertung durch den Forschenden nicht komplett auszuschließen. Die konkrete Frage betrifft Entscheidungen, die Koalitionsverhandlungen vorgreifen würden, so dass wir nur im Rahmen von Verhandlungen darauf hinwirken können.
Bündnis 90/Die Grünen Einer Ausweitung der Gemeinfreiheit amtlicher Werke durch eine Neuformulierung des §5 Urheberrechtsgesetz stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. Aus Sicht der GRÜNEN Landtagsfraktion muss allerdings vor einer Bundesratsinitiative zunächst abschließend geprüft werden, ob und ab welcher Schöpfungshöhe urheberrechtlicher Schutz auch bei amtlichen Werken in Kraft bleiben muss, um die Rechte des Einzelnen nicht unverhältnismäßig einzuschränken.
Die Linke Bei einer Reform des Urheberrechts ist auch § 5 UrhG zu prüfen. Generell sollte auch hier der Grundsatz gelten, dass die Möglichkeit der Landesregierung über urheberrechtlich geschützte Werke zu verfügen, so klein wie möglich gehalten werden.
Piratenpartei Unabhängig von einer Landesregierung werden wir eine Bundesratsinitiative zur Neuformulierung des §5 UrhG anstreben und auch Vorschläge anderer Fraktionen unterstützen.

III Lizenzpolitik im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Über staatliche Werke hinaus werden in Deutschland Text- und audiovisuelle Inhalte über die Allgemeinheit finanziert, z.B. im gebührenfinanzierten bzw. (im Fall der Deutschen Welle) steuerfinanzierten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stehen diese Inhalte der Öffentlichkeit nur für kurze Zeit und nicht zur Nachnutzung zur Verfügung.


Frage 5: Allgemein:Unterstützen sie die Forderung, Inhalte des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Verwendung einer Freien Lizenz für jedermann nachnutzbar zu machen? Welche konkreten ersten Schritte auf dem Weg zu einer solchen generellen Lizenzierungspraxis fallen Ihnen dazu ein?
CDU Wir treten für eine vielfältige Medienlandschaft ein, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk genauso wichtig ist wie privat-finanzierte Medien (http://www.cduhessen.de/inhalte/1026382/9-damit-es-laeuft/index.html). Die durch den sog. 3-Stufen-Test im Rahmen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wie auch durch die Rechtsprechung auferlegten Schranken für die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren den Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stellen den Maßstab für die Möglichkeiten einer Nachnutzung dar. Wir sind offen für eine Ausweitung der Verweildauer.
SPD Medienpolitik muss sich in Zukunft weniger mit dem Verhältnis privater und öffentlich- rechtlicher Rundfunkanbieter auseinandersetzen, sondern stärker mit der Konvergenz unterschiedlicher Medien, die einerseits dem Rundfunkrecht und andererseits dem Telekommunikationsrecht unterliegen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine der tragenden Säulen in der hessischen Rundfunklandschaft für die HessenSPD. Wir werden deshalb die Weiterentwicklung in einer veränderten Medienlandschaft im Sinne des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags begleiten und prüfen, wie es im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages möglich ist, die Angebote des HR länger als sieben Tage im Netz abrufbar zu machen. (HessenSPD-Regierungsprogramm 2014-2019, Seite 103)
FDP Auch hier werden in nicht unerheblicher Weise die Urheber- und Verwertungsinteressen von Werkschaffenden tangiert. Eine sinnvolle Zweit- oder sogar Drittverwertung von Programminhalten (z.B. durch Wiederholungen zu späteren Zeiten oder in den dritten Programmen) würde durch die komplette Freilizensierung de facto unmöglich.

Weiterhin ist aus rechtlichen Gründen eine Veröffentlichung des gesamten Programms im Internet nicht möglich. Diese Einschränkungen sind vielfältig, so müssen neben in Produktionen verwendete Bild- und Musikrechten auch die Persönlichkeitsrechte von Mitwirkenden berücksichtigt werden.

Bündnis 90/Die Grünen Ein qualitativ hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch in der digitalen Welt eine wichtige Rolle spielen. Weil die Nutzerinnen und Nutzer zunehmend über das Internet Rundfunkangebote nutzen, müssen die Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten dort auch dauerhaft präsent sein. Wir wollen deshalb die Depublikationspflicht von ARD und ZDF beenden. Wir haben das Ziel, dass die öffentlich-rechtlichen Archive frei zugänglich und nutzbar sind. Einmal publizierte Werke sollen für die Allgemeinheit ohne Einschränkung jederzeit abrufbar sein. Dabei dürfen die Redakteurinnen und Redakteure und die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht schlechter gestellt werden als heute. Es muss eine Grundlage geschaffen werden, die den Urheberinnen und Urheber die Zweitvergütungsausfälle bei zukünftiger Nutzung ausgleicht. Die Anstalten und die Vertreterinnen und Vertreter der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, nach einer Lösung zu suchen, die diesen Interessenausgleich (Vergütung der Urheberinnen und Urheber) gewährleistet. Um zudem eine nicht-kommerzielle Nutzung der Inhalte möglich zu machen, plädieren wir dafür, Inhalte unter Creative-Commons Lizenzen offen zugänglich zu machen.
Die Linke Die Veröffentlichung von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter freien Lizenzen ist eine Forderung, die wir unterstützen. Als freie Lizenz käme auch hier Creative Common in Betracht. Eine bereits angesprochene Reform des Urheberrechts auf Bundesebene sollte dann auch das Problem bei mehreren Beteiligten an einer Produktion lösen. Archivierte Sendungen müssen außerdem allen Nutzern zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Piratenpartei Die Piratenpartei setzt sich für die freie Verfügbarkeit öffentlich finanzierter Werke und Informationen ein, dazu zählen auch Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In einem ersten Schritt sollten alle Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Sender gemeinfrei oder unter freier Lizenz verfügbar gemacht werden sowie die bislang vorgeschriebene Depublizierung nach 7 Tagen abgeschafft werden. Die Sender sollten auch ihre Archive, soweit sie digital verfügbar sind, frei im Netz anbieten.

Frage 6: Konkret:Wie wird sich eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung um die Abschaffung der Depublikationspflicht öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet bemühen?
CDU Das Verfahren der Depublikation ist Folge des sog. Beihilfekompromisses Deutschlands mit der EU, der erst gebührenfinanzierte Bereitstellung von Online-Angeboten durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ermöglicht hat. Daher muss – auch wenn die Forderung hiernach nachvollziehbar und aktuellem Informationsverhalten angepasst ist - eine Öffnung der Depublikationspflicht in enger Abstimmung mit der EU, unter Berücksichtigung auch der Interessen privater Anbieter, erfolgen.
SPD Siehe Frage 5.
FDP Da es sich hier teilweise um Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und wesentliche Eigentumsrechte handelt, ist eine genaue Prüfung erforderlich, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die ein verbesserter Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Inhalten geschaffen werden kann.
Bündnis 90/Die Grünen Die GRÜNE Landtagsfraktion spricht sich für eine Abschaffung der Depublikationspflicht aus und wird diese Forderung in den Verhandlungen zur nächsten Rundfunkstaatsvertragsreform engagiert vertreten.
Die Linke DIE LINKE tritt seit langem gegen die Depublikationsverpflichtung ein. Sie ist ein Relikt aus einer Zeit vor dem digitalen Zeitalter und gehört abgeschafft.
Piratenpartei Unabhängig von einer Regierungsbeteiligung wird die Piratenpartei sich für die Abschaffung der Depublikationspflicht einsetzen sowie für eine Publikationspflicht nach einen hessischen Transparenzgesetz, damit öffentlich finanzierte Inhalte auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

IV Ausgestaltung eines künftigen Transparenzgesetzes

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Informationsfreiheitsgesetze gewähren jeder Person Zugang zu amtlichen Informationen. Hessen zählt zur Minderheit der deutschen Bundesländer ohne ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.


Frage 7: Allgemein:Streben Sie für die kommende Legislaturperiode ein Landesgesetz an, das Bürgern den Zugang zu Informationen in behördlicher Hand ermöglicht? Wenn ja, wie sollen konkret Ausgestaltungen zu folgenden Aspekten erfolgen: a) pauschale Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes nach Themen oder Einrichtungen, b) Kostenstruktur bei der Beantwortung von Anfragen, c) Überprüfungsinstrumente und Rechtsweg bei Verweigerung von Zugangsgewährung, d) Beantwortungsfristen, e) Proaktive Publikationspflichten (Transparenzregister)
CDU Auf Grund begrenzter staatlicher Ressourcen sowie berechtigter Interessen betroffener Dritter halten wir die derzeit bestehenden Auskunftsrechte für ausreichend. Es bestehen bereits zahlreiche Akteneinsichtsrechte, z.B. im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetz. Diese bieten dem Bürger zahlreiche Möglichkeiten zur Information. Es ist immer auch zu berücksichtigen, dass der Persönlichkeitsschutz und die Interessen Dritter geschützt werden müssen. Darüber hinaus müssen Kosten und Nutzen verhältnismäßig sein. Insbesondere ist jeweils eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen zu treffen, die mit einem nicht unerheblichem Prüfungsaufwand verbunden ist und Verwaltungsstreitigkeiten sowie eine Belastung der Verwaltungsgerichte nach sich ziehen kann. Die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung dürfen daher nicht unberücksichtigt bleiben. Im Rahmen einer Evaluation auf Bundesebene hat sich gezeigt, dass bestehende gesetzliche Grundlagen für mehr Transparenz nicht uneingeschränkt vorteilhaft sind, hier gilt es die Ergebnisse weiter auszuwerten, bevor neue gesetzliche und bürokratische Vorgaben initiiert werden.
SPD Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat in der nun dem Ende zugehenden Wahlperiode wiederholt einen Gesetzentwurf für ein hessisches Transparenzgesetz oder Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt (vgl. Landtagsdrucksache 18/450 vom 14.05.2009 und Landtagsdrucksache 18/7200 vom 28.03.2013), die erstmalig für Hessen einen umfassenden Informationszugang ermöglichen sollten. Sollte es aufgrund der Landtagswahl am 22.09.2013 zu einer Regierungsbildung unter sozialdemokratischer Verantwortung kommen, werden wir dieses Gesetzgebungsvorhaben wieder aufgreifen und in Hessen umsetzen.
FDP Die FDP ist der Auffassung, dass die Informationsfreiheit gewährleistet sein muss. Die in Hessen geltenden, fachgesetzlichen Grundlagen bieten hierzu bereits eine gute Ausgangssituation. Die Evaluation des IFG auf Bundesebene hat allerdings gezeigt, dass es einige Schwierigkeiten bei der bisher verfolgten Praxis gibt.

Wir wollen die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes prüfen. Vor allem aber wollen wir die Möglichkeiten stärken, dass nicht besonders schutzwürdige Informationen verstärkt proaktiv über Informationsportale den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Wir halten ein Umdenken weg von einer Informationsverweigerungs- hin zu einer Informationskultur in den Verwaltungen für deutlich zielführender, als gesetzliche Regelungen, die Bürokratie mehren und für Bürger und Verwaltung mehr Aufwand als Nutzen mit sich bringen.

Bündnis 90/Die Grünen Ja. Wir wollen die Informationsfreiheit in Hessen stärken und ausweiten. Denn Teilhabe setzt Zugang zu Informationen voraus. Mit der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes soll Hessen Transparenz-Land werden. Wir möchten dazu den bereits 2009 von den GRÜNEN eingebrachten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (Landtagsdrucksache 18/449) weiterverfolgen.

a) Pauschale Ausnahmen von Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Allerdings muss der Schutz personenbezogener Daten, der Schutz von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen sowie der Schutz von Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung sichergestellt werden. b) Die Einsichtnahme in die beantragten Informationen an Ort und Stelle ist gebührenfrei. Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen oder Listen. Für abgelehnte Anträge dürfen Gebühren nicht erhoben werden. Für sonstige Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Gebühren und Auslagen nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz erhoben. c) Gegen eine Entscheidung, durch die ein Antrag auf Informationszugang ganz oder teilweise zurückgewiesen wird, ist der Rechtsweg eröffnet. Ein Widerspruchsverfahren nach den §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Landesbehörde getroffen wurde d) Die informationspflichtige Stelle macht die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des hinreichend bestimmten Antrags bei der Stelle zugänglich. Die Frist beträgt drei Monate bei der Beteiligung Dritter. e) Proaktive Publikationspflichten im Sinne eines Transparenzregisters, welches Auskunft über Personen oder Organisationen gibt, die an Entscheidungsfindungsprozessen beteiligt sind, sind aus unserer Sicht zu begrüßen.

Die Linke Ja, dies streben wir an. Die Linksfraktion im Hessischen Landtag hat dazu bereits einen Gesetzentwurf in der aktuellen Legislaturperiode eingebracht. Der unter diesem Link zu finden ist: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/01225.pdf

Die Ausgestaltung eines Gesetzentwurfes in der nächsten Legislaturperiode wird sich an diesem orientieren.

Piratenpartei Die Piratenpartei sieht Resultate aus Verwaltungsakten als aus Steuergeldern beglichen an. Folglich müssen sie dem Steuerzahler entgeltfrei und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden.
Frage 8: Konkret:Wird ein hessisches Informationsfreiheits-, bzw. Transparenzgesetz unter ihrer Mitwirkung eine Klarstellung enthalten, die analog zum §10 Abs. 3 Hamburger Transparenzgesetz die Nachnutzungsrechte von freigegebenen Informationen für jedermann gewährleistet?
CDU Siehe Antwort Frage 7.
SPD Siehe Frage 7.
FDP Da eine gesetzmäßige Nachnutzung herausgabefähiger Informationen nach Auffassung der FDP grundsätzlich inbegriffen ist, wenn höherrangiges Recht oder berechtigte Interessen Dritter nicht entgegenstehen, wäre eine derartige Formulierung rein deklaratorisch. Es wäre sinnlos, eine Weitergabe von Informationen zu untersagen, wenn die Informationen nach dem Grundsatz der Informationsfreiheit auch an weitere Antragsteller herausgegeben werden müssten.
Bündnis 90/Die Grünen Ein hessisches Informationsfreiheitsgesetz wird eine vergleichbare Regelung enthalten. Nachnutzungsrechte sollen gewährt werden, sofern höherrangiges Recht oder spezialgesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
Die Linke Die Überarbeitung unseres Gesetzentwurfes wird sich auch an dem in Hamburg beschlossenen Transparenz-Gesetz orientieren. Hierzu zählt auch die Nachnutzungsrechet von freigegebenen Informationen für jedermann, wie sie durch das Hamburger-Transparenzgesetz gewährleistet werden.
Piratenpartei Hoffentlich ja.

V Arbeit mit Werken unter Freier Lizenz

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Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken können diese unter einem Lizenzmodell verfügbar machen, das Dritten die Nachnutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu beliebigen Zwecken ermöglicht. Wenn die Rechteinhaberin das Land Hessen ist, ist eine Freigabe von geschützten Inhalten grundsätzlich auch ohne Änderung des Landesrechts möglich. Zusätzlich kann bei künftigen Inhalteerstellungen eine Freigabe der Inhalte von Tag 1 an beschlossen werden.

Frage 9: Konkret:Wird sich eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung am

Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen unter Freien Lizenzen beteiligen, um auch solche Inhalte für das Land Hessen verfügbar zu machen?

CDU Die seit 1. Januar 2013 in Kraft getretene Regelung zwischen den Ländern, gemeinsam mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition haben wir als CDU mitgetragen und unterstützt. Diese Regelungen erleichtern es Lehrkräften, Unterrichtsmaterial in einem rechtlich geregelten Rahmen zu vervielfältigen. Auch für die Bereitstellung von Unterrichts- und Lernmaterialien muss der Schutz geistigen Eigentums gelten, um auch in Zukunft qualitativ hochwertige Weiterentwicklungen wirtschaftlich möglich zu machen. Verlage/Urheber werden allerdings auch flexiblere Geschäftsmodelle entwickeln müssen. https://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files1000000/Wahlpruefsteine/CDU-Hessen_WPS_Gesellschaft_fuer_Medienpaedagogik_und_Kommunikationskultur.pdf
SPD Eine SPD-geführte Landesregierung wird prüfen, ob sie sich an dem Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen unter Freien Lizenzen beteiligt.
FDP (Anmerkung zur Einleitung:)Die Entscheidung darüber, welche Inhalte unter welchen Lizenzbedingungen verfügbar gemacht werden, ist zunächst dem Rechteinhaber überlassen. Es ist denkbar, dass im Rahmen der Informationsfreiheit die Freigabe von Werken für öffentliche Informationszwecke den Regelfall darstellen kann. Eine generelle gesetzliche Präferenz für ein bestimmtes Lizenzmodell wäre jedoch nicht sachgerecht und ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Urheber.

Soweit die Verwendung freier Lizenzen im Rahmen der Verhandlungen mit Urhebern möglich erscheint, kann bei öffentlich finanzierten Inhalten auf eine nutzerfreundliche und sachgerechte Lizensierung hingewirkt werden. Eine konkrete Beteiligung an bestehenden Modellversuchen wäre gesondert zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der ersten Erfahrungen in NRW.

Bündnis 90/Die Grünen Wir werden eine Beteiligung an dem Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen prüfen. Die Verwendung von Freien Lizenzen ist dann sinnvoll, wenn bei gleicher Qualität einen Verbesserung der Ausstattung der hessischen Schulen beziehungsweise Kostenvorteile die Folge sind.
Die Linke Ein solches Modell wäre auch in Hessen denkbar. Lehr- und Lernmittel für Schulen unter freien Lizenzen sind zu fördern. Wichtig hierbei wäre es hierbei, aus den Erfahrungen Nordrhein-Westfalens mit dem Modell zu lernen.
Piratenpartei Hoffentlich ja.


Frage 10: Konkret:Befürworten Sie die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos der Hessischen Landesvermessung unter Lizenzen, die jedermann die Freie Nachnutzung dieser Inhalte ermöglicht? Welches konkrete Lizenzmodell bevorzugen Sie?
CDU Die Erstellung hoch präziser Karten bedeutet für die Landesverwaltung einen hohen Kostenaufwand, dieser muss im Hinblick auf die gesamtstaatlichen Aufgaben refinanziert werden. Nichtsdestotrotz gibt es einzelne Datensätze, die über eine Sonderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. http://www.gds.hessen.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/HLBG-Geodaten-Site/de_DE/-/EUR/Default- Start
SPD Betreffend Frage 10 / Lizenzmodell wird auf die Antwort zu Frage 1 (1 und 2) verwiesen.
FDP Die Freigabe von Luftbildern und Geoinformationsdaten wird derzeit bereits über die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation gewährleistet. Möglichkeiten der Nutzung sind über das Geoportal Hessen und über speziell anzufragende, entgeltpflichtige Abgabe von Luftbildern und Orthophotos gegeben. Aufgrund der aufwändigen Erarbeitung und Vorhaltung der umfangreichen Geodaten besteht seitens des Landes das Bestreben, die Gebühren und Entgelte auch im Interesse der Nutzer von Daten nach Möglichkeit nur kostendeckend zu gestalten. Eine Lizensierung, die eine freie Nachnutzung beinhaltet, würde aufgrund der eine deutliche Steigerung der Entgelte notwendig machen, die sich insgesamt prohibitiv auswirken könnte.
Bündnis 90/Die Grünen Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos des Hessischen Landesvermessung. Ein mögliches Lizenzmodell dafür ist CC BY-SA 3.0.
Die Linke Auch Luftbilder und Orthofotos der Hessischen Landesvermessung sind mit öffentlichen Mitteln finanzierte Informationen. Diese Informationen sollten daher öffentlich zugänglich und nutzbar sein. Das bereits angesprochene Creative Commons Lizenzmodell (CC-by) könnte hierzu verwendet werden.
Piratenpartei Ganz kurz: Ja, am besten gemeinfrei oder unter CC-0.