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Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/Bundestagswahl 2013

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Thema 1: Urheberrecht

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Amtliche Werke

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Artikel 2 Absatz 4 der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) erlaubt es den Vertragsstaaten, den Schutz amtlicher Texte zu bestimmen. Die derzeitige Fassung des §5 UrhG bestimmt, dass in Deutschland ein bestimmter Teil amtlicher Werke keinen Schutz genießt.


Frage 1: Befürworten Sie die Ausweitung des §5 UrhG auf alle amtlichen Werke?
CDU/CSU CDU und CSU wollen mit einer modernen Gesetzgebung und passenden Strukturen in Politik und Verwaltung dafür sorgen, dass in Deutschland ein geeigneter Rechtsrahmen für die digitale Gesellschaft geschaffen wird. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch eine Weiterentwicklung des Urheberrechts. Wir halten den § 5 UrhG grundsätzlich für ausreichend und praktikabel, verschließen uns aber nicht einer Diskussion im Zusammenhang mit einer allgemeinen Neugestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Eine Behörde muss die Werke, die vom § 5 UrhG erfasst und gemeinfrei sind, entsprechend bereit stellen und kann im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes eine Weiterverwendung ermöglichen, in dem sie die entsprechenden Nutzungsrechte gewährt.
SPD Die Gemeinfreiheit amtlicher Werke ist eine wichtige Schrankenbestimmung. Eine Ausweitung der geltenden Regelungen das §5 UrhG auch auf private Normenwerke ist nicht geplant. Für diese besteht nach der derzeitigen Rechtslage ein urheberrechtlicher Schutz, jedoch auch die Pflicht für den Urheber, Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte einzuräumen. Dennoch werden wir prüfen, wie die Zugänglichkeit zu amtlichen Werken verbessert werden kann.
FDP Das Grundrecht auf Eigentum, das auch das geistige Eigentum umfasst, gehört zum Kern liberaler Politik und ist von erheblicher gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Gleichzeitig erkennt die FDP das berechtigte Bedürfnis auf einen möglichst ungehinderten Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger.

Sinn und Zweck der Regelung des § 5 UrhG ist es Gesetze und andere amtliche Werke möglichst weit zu verbreiten, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Der Ausschluss des Urheberechtsschutzes für diese Werke soll einen möglichst ungehinderten Zugang zu amtlichen Werken sicherstellen und somit die Informationsmöglichkeit der Allgemeinheit gewährleisten. Daher ist es hier angebracht, dass die Interessen der betroffenen Verfasser hinter die der Allgemeinheit zurücktreten. Die Rechtfertigung einer solchen Bestimmung ist darin zu sehen, dass bei amtlichen Werken zwischen Urheber und Werk in der Regel keine schutzwürdige Beziehung bestehe. Der Urheberrechtsschutz ist jedoch für Private oder deren privaten Normwerke ausgeschlossen. Bei letzterem gilt jedoch die Zwangslizenz nach Art. 5 Abs. 3 UrhG, wonach eine Pflicht des Urhebers besteht, einem Verlag zu angemessenen Bedingungen ein nichtausschließliches Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht einzuräumen. Die FDP erachtet diese Regelung für sinnvoll.

Die Linke Das Ziel, amtliche, also öffentliche Werke auch den Status eines Gemeinguts zu geben, unterstützen wir. Aus unserer Sicht bedarf es dazu einer entschlossenen Open-Data-Politik mit differenzierten rechtlichen und strukturellen Instrumenten. Eine Ausweitung und Präzisierung des §5 UrhG, um der bisher sehr restriktiven Rechtsprechung zu begegnen, streben wir als ein Teilelement einer solchen Politik an, die jedoch ihre Grenze etwa in Urheberpersönlichkeitsrechten findet. Ein weiterer Teil müsste eine umfassende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sein. Und nicht zuletzt brauchen wir eine Verpflichtung aller Verwaltungen, öffentliche Daten unter weitestgehend freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen.
Bündnis 90/Die Grünen Wir begrüßen einen breiten Zugang zu amtlichen Werken. Die Frage einer Gesetzesinitiative wird noch geprüft.
Piratenpartei Ja, wir Piraten wollen die Definition amtlicher Werke, die keinen Schutz genießen, deutlich ausweiten. http://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#Urheberrecht
MLPD In §5 UrhG heißt es, dass „..Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen ...“ u.ä. keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Wir sehen keinen Grund warum überhaupt ein amtliches Werk urheberrechtlichen Schutz genießen sollte. Von daher ist die Antwort zu ihrer Frage: Ja.

Unser Hauptziel ist aber eine Gesellschaft des echten Sozialismus. Die hat weder etwas mit dem „real existierenden Sozialismus“ in DDR – die in Wirklichkeit ein bürokratischer Kapitalismus war - noch mit dem Kapitalismus heute zu tun. In einer solchen Gesellschaft ist es selbstverständlich, dass keinerlei amtliche Texte irgend eine Art von Urheberschutz brauchen, sondern diese immer frei verwendet werden können.

BIG Nein. Das öffentliche Interesse erfordert die möglichst weite Verbreitung amtlicher Werke. Die Verfasser solcher Werke sind kraft Amtes zur Schaffung dieser berufen und müssen ggf. ihre Interessen denen der Allgemeinheit unterordnen.
Tierschutzpartei Ja.
ÖDP Ja?


Reproduktionen

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In der Regel endet der urheberrechtliche Schutz kreativer Güter 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Teilweise finden Versuche statt, den urheberrechtlichen Schutz eines Werks über seine vom Gesetzgeber vorgesehene Frist zu strecken, indem z.B. auf originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen ein urheberrechtlicher Schutz nach §72 UrhG behauptet wird.


Frage 2: Sehen Sie gesetzgeberischen Bedarf zur Klarstellung, dass durch simple Reproduktion eines gemeinfreien Werks keine neuen Rechte entstehen?
CDU/CSU Der urheberrechtliche Schutz von Musikkompositionen mit Text sowie die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller wurde mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vor kurzem von 50 auf 70 Jahre verlängert. Damit hat Deutschland die EU-Richtlinie 2011/77/EU in nationales Recht umgesetzt. Sollte sich eine zielgerichtete Umgehung der neuen gesetzlichen Vorgaben abzeichnen, werden wir eine Klarstellung im Urheberrechtsgesetz in der kommenden Legislaturperiode prüfen.
SPD Aus unserer Sicht entstehen durch eine simple Reproduktion eines gemeinfreien Werkes keine neuen Rechte. Wir werden im Rahmen der dringend notwendigen und von der schwarz-gelben Bundesregierung sträflich versäumten Reform des Urheberrechts in der digitalen Welt prüfen, ob und inwieweit es einer Klarstellung bzgl. der Frage, ob die Reproduktion eines gemeinfreien Werkes neue Rechte entstehen lässt, notwendig ist.
FDP Generell gilt, dass ein gemeinfrei gewordenes Werk von der Allgemeinheit frei genutzt werden soll. Originalgetreue Reproduktionen können für sich keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen. Für die Schaffung eines neuen, selbständig als Bearbeitung urheberrechtlich geschützten Werkes müssten die Voraussetzungen des § 3 UrhG erfüllt sein. Es gibt zwar Grenzfälle, allerdings hat die Rechtsprechung für diese mittlerweile klare Regelungen aufgestellt. Einer weiteren Klarstellung im Gesetz bedarf es daher nicht.
Die Linke Wir halten den Urheberrechtsschutz von Reproduktionen, wie den Schutz für andere technische oder organisatorische Leistungen für überzogen. Bei der Digitalisierung gemeinfreier Bücher durch Private etwa könnten durch Rechte am Digitalisat auf diese Weise Zugangshürden geschaffen werden, die den Möglichkeiten der digitalen Welt nicht gerecht werden. Auch den Lichtbildschutz für bloße Reproduktionen, der für 50 Jahre gilt, sehen wir als Fehlentwicklung. Die ständige Ausdehnung des Schutzbereichs auf immer neue Gegenstände wie etwa Datenbanken und Tonschnipsel hat jedoch dazu geführt, dass solche Fehlentwicklungen kaum noch isoliert zu korrigieren sind. Aus unserer Sicht ist daher eine Neudefinition der schützenswerten Leistung auf dem Stand der technischen Entwicklung notwendig.
Bündnis 90/Die Grünen Hinsichtlich der Frage, wie lange Immaterialgüter der Verwertung nur exklusiv zugänglich sind (Schutzfristen), ist eine langfristig angelegte Debatte erforderlich, die internationale völkerrechtliche Abkommen berücksichtigt. Wird eine Reproduktion ohne schöpferische Leistung zur Verlängerung der Schutzfrist missbraucht, lehnen wird dies klar ab. Da aus solch einer Kopie kein neuer urheberrechtlicher Schutz erreicht werden kann, können daraus auch keine zu vergütenden Nutzungsrechte erwachsen. Eine gesetzliche Klarstellung wollen wir prüfen.
Piratenpartei Ja unbedingt. Gerade dies soll ja die Gemeinfreiheit darstellen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass freie Werke durch einfache Reproduktion nicht wieder der freien Nutzung durch die Allgemeinheit entzogen werden können. http://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#Urheberrecht
MLPD Ja, das sollte klar geregelt sein, damit nicht solche Gesetzeslücken genutzt werden können.
BIG Nein. UrhG §2 Abs. 1 oder §72 Abs. 1 geben den Rahmen vor, welche Werke Schutz genießen. Unabhängig von der verwendeten Technik sind auch Reproduktionen nicht schutzwürdig; ansonsten ließe sich die Schutzfrist ja quasi unendlich verlängern. Die Judikative hat hierzu auch mit der bestehenden Rechtsprechung entsprechende Entscheidungen getroffen, z.B. die Entscheidung zur Bibelreproduktion 1989 durch den Bundesgerichtshof.
Tierschutzpartei Ja.
ÖDP Ja, hier bedarf es einer Klarstellung. Ebenso setzen wir uns für eine Verkürzung der Fristen des Urheberrechts ein, 70 Jahre sind aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß.

Panoramafreiheit

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Das deutsche und viele andere nationale Urheberrechtsgesetze kennen die Schranke der Panoramafreiheit, welche es erlaubt Abbildungen von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, zu vervielfältigen und zu verbreiten.


Frage 3: Wird sich eine Bundesregierung unter Ihrer Beteiligung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die in der Infosoc-Richtlinie (Richtlinie 2001/29/EG) verankerte Panoramafreiheit zum Zwecke der Harmonisierung obligatorisch statt wie bisher fakultativ zu machen?
CDU/CSU Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode das Urheberrecht auf nationaler und europäischer Ebene weiterentwickeln. Die Diskussionen haben hierzu bereits begonnen. Unsere Erfahrungen mit den bestehenden Schrankenregelungen im Urheberrechtsgesetz werden wir bei zukünftigen Gesprächen auf europäischer Ebene selbstverständlich einbringen.
SPD Die Vorgaben der sog. Informations-Richtlinie der EU wurden zunächst mit dem sog. Ersten Korb, darüber hinausgehende nationale Regelungen mit dem Zweiten Korb zur Novellierung des Urheberrechts umgesetzt. Änderungen bei den Regelungen zur Panoramafreiheit sind nach jetzigem Stand auch auf europäischer Ebene derzeit nicht geplant. Aus Sicht der SPD sollte es aber auch auf europäischer Ebene eine obligatorische Schrankenregelung zur Panoramafreiheit im Urheberrecht geben.
FDP Die sog. Panoramafreiheit ist als urheberrechtliche Schrankenregelung in § 59 UrhG niedergelegt. § 59 UrhG entspricht auch der Richtlinie 2011/29/EG. Mit dieser Vorschrift wird die zustimmungsfreie Nutzungshandlung von urheberrechtlich geschützten Werken, die sich im öffentlichen Raum befinden und somit von jedermann wahrgenommen werden können, geregelt. Die Vorgaben der Richtlinie 2011/29/EG hält die FDP für ausreichend, um die Panoramafreiheit zu gewährleisten.
Die Linke Eine Bundesregierung unter Beteiligung der LINKEN würded diese und weitere Änderungen an der Infosoc-Richtlinie mit Verve anmahnen.
Bündnis 90/Die Grünen Grundsätzlich sind wir für eine Harmonisierung urheberrechtlicher Regelungen auf europäischer Ebene und begrüßen Schritte in diese Richtung. Die Panoramafreiheit ist für die Werkschaffung mit Bezug auf öffentliche bzw. urheberrechtliche Werke essentiell. Bei einer etwaigen Neuformulierung ist allerdings der Zielkonflikt mit Selbstbestimmungs- Persönlichkeitsrechten zu berücksichtigen.
Piratenpartei Aufgrund schlechten InfoSoc-Richtlinie, der Richtlinie für Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, entwickelte sich 2001 in Schweden die Piratenbewegung, aus der später auch die Piratenparteien entstanden sind. Wir Piraten setzen uns für eine Revision der Infosoc-Richtlinie ein und wollen dabei auch die Panoramafreiheit als Mindeststandard  für alle Mitgliedsstaaten festschreiben. Die Panoramafreiheit gehört für uns zu den ureigensten Forderungen. Sie ist für uns dermaßen selbstverständlich, dass sie nicht mal Erwähnung in Programmen findet. http://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#Urheberrecht
MLPD Ja
BIG Die Infosoc-Richtlinie sieht eine fakultative Umsetzung der Panoramafreiheit vor. Dies hat dazu geführt, dass in der EU die Umsetzung entweder gar nicht oder in sehr unterschiedlicher Ausprägung stattgefunden hat. Wir werden uns für eine obligatorische Umsetzung für den öffentlichen Raum einsetzen.
Tierschutzpartei Ja.
ÖDP Ja, wir würden uns dafür einsetzen.

Thema 2: Zugang

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Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze

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Seit 2006 existiert in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene, das dem einzelnen Bürger den Zugang zu Informationen im Besitz der Verwaltung ermöglichen soll. 2012 erfolgte die Veröffentlichung der Evaluation des IFG.

Frage 4: Befürworten Sie die Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bzw. die Einführung eines Transparenzgesetzes des Bundes? Wenn ja, welche konkreten Eigenschaften soll ein solches Gesetz haben?
CDU/CSU CDU und CSU möchten, dass Daten für alle interessierten Nutzer frei zugänglich sind und möglichst ohne Einschränkungen weiterverwendet werden können. Ausgenommen hiervon sind Daten und Informationen, die dem Datenschutz unterliegen oder aus anderen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen (z. B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Daten). Unsere Angebote werden wir fortlaufend ausbauen und erweitern, sodass die Bürgerinnen und Bürger diese umfassend nutzen können und die politischen Teilhabemöglichkeiten weiter wachsen. Die Notwendigkeit für ein eigenes Transparenzgesetz auf Bundesebene sehen CDU und CSU derzeit nicht.
SPD Die SPD will das Informationsfreiheitsrecht weiter entwickeln. Wir setzen uns deshalb auch auf Bundesebene dafür ein, nach Hamburger Vorbild das Informationsfreiheits- um ein Transparenzgesetz zu erweitern. Ziel soll es sein, möglichst alle für die Öffentlichkeit relevanten Datenbestände, Statistiken, Dokumente und sonstige öffentlich finanzierten Werke frei im Internet zugänglich zu machen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu bereits in dieser Legislatur einen – von schwarz-gelb abgelehnten – Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/13467) zur Weiterentwicklung des ursprünglich rot-grünen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorgelegt. Unser Gesetzentwurf greift die Ergebnisse der 2012 erfolgten Evaluation des IFG auf und integriert das Verbraucher- und das Umweltinformationsgesetz in das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz. Er verpflichtet – ähnlich wie das Hamburger Transparenzgesetz – zur pro-aktiven Veröffentlichung wesentlicher Informationen der Verwaltung. Dabei werden die Ausnahmetatbestände deutlich auf das tatsächlich notwendige Maß reduziert und die gebotene Abwägung zugunsten eines überwiegenden öffentlichen Interesses am Informationszugang betont.
FDP Die Informationsfreiheit ist für die FDP ein wichtiges Anliegen. Transparenz und Information sind Grundlage für die demokratische Willensbildung. Deshalb hat die FDP damals im Bundesrat dafür gesorgt, dass das Gesetz verabschiedet werden konnte. Das IFG ist in dieser Legislaturperiode von Prof. Dr. Ziekow evaluiert worden. Wir wollen das IFG in der nächsten Legislaturperiode auf Grundlage der Erkenntnisse des Evaluierungsgutachtens überarbeiten. Dabei liegt der Fokus auf einer möglichst weitreichenden Verwirklichung des voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs.
Die Linke Wir brauchen nicht nur eine proklamierte, sondern eine faktische „Beweislastumkehr“ in Sachen Informationsfreiheit. Daten und Informationen der öffentlichen Hand sollen öffentlich sein. Wenn Daten- oder Persönlichkeitsschutz bzw. gravierende Sicherheitsbelange gegen eine Veröffentlichung sprechen, muss dies ausführlich begründet und an engen Grenzen orientiert werden. Diesen Paradigmenwechsel will DIE LINKE in eine Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes einbringen. Grundsätzlich können individuelle Auskunftsansprüche mit den Transparenzregeln in einem Gesetz untergebracht werden. Möglicherweise sind aber aus Gründen der Handhabbarkeit auch zwei Gesetze sinnvoller. Individuelle Anfragen müssen erleichtert werden. Dabei geht es insbesondere um die Absenkung bzw Abschaffung der Kostenbeiträge und die Einschränkung der Ablehnungsgründe auf die oben genannten harten, das heißt justiziablen Kriterien. Wir setzen uns zudem um eine automatische Veröffentlichung aller Datenbestände im Rahmen einer Open-Data-Strategie unter freien Lizenzen aus. Der Umfang der zu veröffentlichenden Daten sollte in einem Gesetz beschrieben sein, um den Verwaltungen und Behörden eine klare Rechtsvorschrift an die Hand zu geben. Dieses sollte auch die Grundlage für den weiteren Betrieb der Open-Data-Portale darstellen, um diese vom „freiwilligen“ Projektstatus zur dauerhaften, rechtlich fixierten Einrichtung zu machen.
Bündnis 90/Die Grünen Der Zugang zu öffentlichen Daten ist ein Grundrecht, das wir ausdrücklich im Grundgesetz verankern möchten. Zu einem unserer Schlüsselprojekte für die nächste Legislaturperiode gehört es, das – maßgeblich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2006 durchgesetzte - erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ausbauen zu einem umfassenden Transparenzgesetz, einem Informationsfreiheitsgesetz 2.0. Der überbordende Katalog der Ausnahmeregelungen ist gründlich abzuspecken. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und das Urheberrecht dürfen nicht länger das Instrument zur Verhinderung von mehr Transparenz sein. Der Datenschutz muss in dem neuen Transparenzgesetz umfassend gewährleistet sein. Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz müssen im jedem Einzelfall aber gut begründet werden. Hier fordern wir die Einführung einer Abwägungsklausel. Informationen sollen nicht nur auf Antrag herausgegeben werden. So gehören Verträge der öffentlichen Hand ins Netz und nicht in den Panzerschrank. Staatliche Stellen sollen durch das neue Transparenzgesetz verpflichtet werden, ihre Informationen, z. B. Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen oder Statistiken, von sich aus proaktiv als offene Daten frei verfügbar zu machen (Open Data). Dafür wollen wir ein tatsächlich funktionsfähiges und erweitertes Internetportal, in dem Daten aus Bund, Ländern und Kommunen veröffentlicht werden. Ein zukunftsfähiges Open-Data-Konzept muss dabei technische und rechtliche Offenheit der Informationen garantieren.
Piratenpartei Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines Transparenzgesetzes nach dem Isländischem oder dem Hamburger Modell als Grundlage ein. Zentraler Punkt dabei ist das Transparenzregister, in dem alle öffentlichen Stellen oder Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Unternehmen mit öffentliche Aufgaben betraut sind, ihre Daten und Dokumente proaktiv einzustellen und zu veröffentlichen haben. Dokumente, die aus sehr eng zu fassenden Gründen nicht veröffentlicht werden können, sollen im Transparenzregister ebenfalls erfasst und mit Begründungen für Nichtveröffentlichung vermerkt werden. http://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#.C3.96ffentliche_Auftr.C3.A4ge_als_Vorbilder_f.C3.BCr_Integrit.C3.A4tskriterien_und_Informationsfreiheit_einsetzen

http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Transparenz_des_Staatswesens

MLPD Grundsätzlich muss dem Bürger völlig offener Zugangs zu allen Informationen und völlige Transparenz der Verwaltung gegeben sein. Dies gehört zu den Grundprinzipien einer Gesellschaft des echten Sozialismus, die wir anstreben. Eine einzelne Gesetzeserweiterung kann – obwohl wir völlig dafür sind – dies innerhalb des Kapitalismus, d.h. der weltweiten Alleinherrschaft des Finanzkapitals, nicht erreichen.
BIG Informationserteilung durch die Verwaltung und die Transparenz der Verwaltung sollten eine Selbstverständlichkeit sein und nicht als eine Last oder Holschuld der BürgerInnen gesehen werden. In diesem Rahmen betrachten wir eine Überarbeitung des IFG für notwendig und lehnen uns mit unseren Forderungen vor allem an die von der Organisation Transparency International dargestellten Vorschläge an:
  • Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind sehr eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.
  • Die Akteneinsicht und -auskunft haben innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
  • Die Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der BürgerInnen nicht behindern. Eine Regelgebühr sollte EUR 100.- nicht überschreiten. Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten sollten grundsätzlich kostenlos sein.
  • Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
  • Die Einhaltung des IFG ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
  • Jedes Bundesland hat ein IFG innerhalb der nächsten 2 Jahre einzuführen.
  • Jede öffentliche Behörde hat eine aktive Informations- und Transparenzpolitik zu betreiben.
Tierschutzpartei Ja. Ein solches Gesetz sollte die uneingeschränkte Informationsfreiheit für die Bürger/innen dieses Landes garantieren und darüber hinaus zu mehr Transparenz in der Verwaltung führen.
ÖDP Wir fordern gläserne Behörden anstatt gläserner Bürger. Behörden müssen offen agieren und Informationen an Bürger auf Anfrage und ohne Begründung herausgeben, sofern damit nicht die Privatsphäre anderer Menschen gefährdet ist. In der Vergangenheit haben Staatsorgane immer wieder problematische Verträge abgeschlossen, die auf keine mehrheitliche Unterstützung in der Bevölkerung stießen. Dabei bietet das Internet eine sehr gute Möglichkeit, ausführliche und neutrale Informationen beispielsweise über anstehende Großprojekte anzubieten. Rückmeldungen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger können über denselben Weg eingeholt werden.
  • Auskunftsrecht jedes Bürgers, Informationen zu verlangen, die Behörden und andere Staatsorgane betreffen, Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes auf alle Ebenen und Behörden. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die die Privatsphäre oder die staatliche Sicherheit betreffen.
  • Protokolle und Anträge aus öffentlichen Sitzungen in Stadt-, Land- und Gemeinderäten, Landtagen und dem Bundestag sind öffentlich im Internet zugänglich zu machen.

Open (Government) Data

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Open (Government) Data bezeichnet die proaktive Freigabe von solchen Rohdaten der Verwaltung unter Freier Lizenz zur beliebigen - auch kommerziellen - Nachnutzung durch Dritte. Ausgenommen sind Daten, die aus datenschutzrechtlichen oder Geheimhaltungsgründen geschützt werden müssen.


Frage 5: Sprechen Sie sich für den Regelbetrieb des Portals govdata.de aus? Welche Fortführungsperspektive sehen Sie für Open Data-Portale des Bundes?
CDU/CSU Wir möchten dieses Angebot sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene erweitern und ausbauen. Wenn wir uns zum Beispiel die Verkehrspolitik ansehen, wollen wir dafür sorgen, dass für diese Dienste zum einen eine gemeinsame Datenbasis der Verkehrsträger bereitgestellt wird. Zum anderen wollen wir Verkehrsinformationen und Ticketsysteme besser miteinander vernetzen und den Bürgern eine „digitale Mobilitätsunterstützung“ zur Verfügung stellen. Nach dem Prinzip des „Open Data“ sollen Verkehrsunternehmen und öffentliche Hand hierzu ihren Beitrag leisten.
SPD Die von der Bundesregierung gestartete Open-Data-Plattform „GovData – Das Datenportal für Deutschland“ ist angetreten mit dem Ziel, ein “für Deutschland ein nachhaltiges Angebot an frei zugänglichen Verwaltungsdaten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und andere Verwaltungseinheiten” bereitzustellen. Bislang handelt es sich hier aber lediglich um „Schaufensterpolitik“ und um eine Mogelpackung. Die Bundesregierung blockiert bis heute jede Ausweitung des Informationsfreiheitsrechtes und die Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene, denen zufolge die Verwaltung zu einer stärkeren proaktiven Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen verpflichtet werden muss. Dies wäre aber die zentrale Grundlage eines wirklichen Open-Data-Portals. Sonst steht es allein in dem Belieben der Bundesregierung, ob sie Verwaltungsinformationen veröffentlichen will – oder eben nicht. Notwendig ist ein Rechtsanspruch auf die proaktive Veröffentlichung von staatlichen Informationen, soweit nicht Geheimhaltungsgründe dagegen stehen. Diesen Rechtsanspruch werden wir mit einem zeitgemäßen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz schaffen.

Auch wird seitens der Zivilgesellschaft zu Recht die Tatsache beklagt, dass die vorgesehenen Lizenz- und Rechtemodelle für das Portal weder offen im Sinne der weltweit anerkannten Standards noch zeitgemäß sind. Auch widersprechen sie diametral den Empfehlungen, die die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft mit der Vorlage ihres Zwischenberichtes „Demokratie und Staat“ einstimmig beschlossen hat.

Wir werden das Datenportal govdata.de als zentrales Portal für Open-Data ausbauen. Die Daten sollen, wo immer dies möglich ist, unter Creativ-Common-Licenze, medienbruchfrei, barrierefrei, menschen- und maschinenlesbar und standardisiert zur Verfügung gestellt werden,

FDP Wir setzen uns für eine Fortführung und den Ausbau bestehender öffentlicher Open-Data-Angebote wie govdata.de ein. Möglichst viele Daten aus der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Unternehmen sollen dort in maschinenlesbarer Form und unter Verwendung einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden, um so eine Nutzung der Daten und Innovationen zu ermöglichen.
Die Linke Das Portal govdata.de war ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, der allerdings unterfinanziert und nicht mit dem nötigen Engagement der Bundesregierung angegangen wurde. 0,00039 Prozent aus dem Gesamtbudget des Innenministeriums für das Portal zeigen doch die Priorität auf, die Open-Government-Aktivitäten von dieser Koalition zugemessen werden. Die Bundesministerien haben bisher fast keine Datensätze eingestellt. Deutschland ist trotz lobenswerter Beispiele noch eine Open-Data-Wüste.

Open Data darf zukünftig kein Projekt einiger weniger Enthusiasten und auch kein Feigenblatt für den Innenminister sein. Wir brauchen klare gesetzliche Grundlagen („open-by-default“), die Verpflichtung der Verwaltungen und Behörden zur Verfügungstellung ihres Datenmaterials, eine prioritäre finanzielle Ausstattung der Infrastruktur, die Nutzung gebräuchlicher und offener Lizenzmodelle auch für die kommerzielle Nutzung sowie die breite Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Fortführung. Zudem muss der Bund die Möglichkeit bekommen, die Länder auf weitergehende Offenlegung von Daten zu orientieren. Offene Daten sind eine unerschöpfliche Quelle ökonomischer Wohlfahrt und demokratischer sowie kultureller Entwicklung.

Bündnis 90/Die Grünen Staatliche Stellen sollen durch das von uns angestrebte neue Transparenzgesetz verpflichtet werden, ihre Informationen, z. B. Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen oder Statistiken, von sich aus proaktiv als offene Daten frei verfügbar zu machen (Open Data). Dafür wollen wir ein tatsächlich funktionsfähiges und erweitertes Internetportal, in dem Daten aus Bund, Ländern und Kommunen veröffentlicht werden. Ein zukunftsfähiges Open-Data-Konzept muss dabei technische und rechtliche Offenheit der Informationen garantieren.

Ob das govdata-Portal technisch geeignet ist, um zu einem umfassenden Internetportalportal weiter entwickelt zu werden, erscheint nach den bisherigen Pannen und Problemen fraglich, müsste aber geprüft werden, damit nicht unnötig Ressourcen verschleudert werden. Wichtig ist uns bei dem angestrebten Internetportal neben der technischen und rechtlichen Offenheit der Informationen, dass das neue Portal die bestehenden Informations- und Open Data-Angebote bündelt. Im Gegensatz zu allen bisherigen Open Data bzw. Govdata-Angeboten des Bundes würde das von uns angestrebte Internetportal Zugang zu Informationen aus Bund und Ländern ermöglichen und vor allem auf einer open Data-Verpflichtung der Behörden beruhen. Das heißt, dass es nicht mehr im Belieben der Behörden stehen soll, ob und welche Dokumente und Informationen verfügbar gemacht werden, weil eine grundsätzliche Open-Data-Pflicht besteht. Zudem soll ein Dokumentenregister das Auffinden relevanter Information erleichtern.

Piratenpartei Ja wir sprechen uns für einen Regelbetrieb aus, allerdings sehen wir noch Verbesserungspotential. Insbesondere die Lizenzbedingungen sollten keine Einschränkungen für die Nutzung dieser Daten enthalten und so sollte auch die kommerzielle Nutzung der Daten zugelassen werden. Auch der Zugang zu den Daten (insbesondere der technische Zugang ) soll weiter verbessert werden. http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Freier_Zugang_zu_.C3.B6ffentlichen_Inhalten
MLPD Wir sind dafür govdata.de weiter zuführen.
BIG Ja, allerdings nicht in der eingeschränkten Art und Weise wie es heute gemacht wird.

Open Data ist nicht nur im Rahmen eines Portals umzusetzen, sondern bedarf eines grundlegenden Kultur- und Paradigmenwandels in der Verwaltung und der Regierung. Open Data ist ein Mittel um in der Zukunft als Wissensgesellschaft zu bestehen; deshalb fordern wir:

  • Radikale Senkung der Eintrittsschwellen für Open Data, d.h. kostenfreie Bereitstellung von Rohdaten; Schulung im Umgang mit Rohdaten; Thematisierung schon in den schulischen Bildungseinrichtungen
  • Was nicht ausdrücklich geheim ist, ist öffentlich und somit im Rahmen von Open Data zugänglich
  • Definition eines “Open-Data Scorecards” für die öffentliche Verwaltung, die auf Deutschlandweit eingeführt wird und eine proaktive Informationspolitik forciert
Tierschutzpartei Ja. Eine Intensivierung der Open Data-Portale des Bundes ist unbedingt anzustreben; die Informationsfreiheit und die Transparenz muss durch entsprechende Gesetze verstärkt werden.
ÖDP Wir sprechen uns für die Regelbetrieb von govdata.de aus und sehen gute Perspektiven für die Zukunft.

Thema 3: Netzneutralität

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Netzneutralität

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Netzneutralität umfasst unter anderem die Gleichbehandlung von Daten im Internet ohne Benachteiligung oder Bevorzugung bestimmter Diensteanbieter. Vor einigen Monaten kündigte ein großer Serviceprovider an, verstärkt durch Verträge über managed services einzelne Dienste in der Übertragung zu priorisieren.


Frage 6: Sehen Sie im bestehenden § 41a TKG eine hinreichende Grundlage, um über eine Verordnung Regeln zur Sicherung der Netzneutralität aufzustellen? Wenn ja, wie sollen diese Regeln aussehen? Wenn nein, welche Änderung des TKG schlagen Sie vor?
CDU/CSU Durch die von CDU und CSU geführte Bundesregierung wurde 1998 das damalige Postmonopol abgeschafft. Damit haben wir den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt eröffnet, der seitdem gewachsen ist und gleichzeitig immer leistungsfähigere und immer preisgünstigere Angebote für die Bürgerinnen und Bürger eröffnet. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir nach Möglichkeit weiterhin beschreiten. Dabei halten wir eine Differenzierung nach Qualitätsklassen durchaus für zulässig, eine Differenzierung innerhalb einer Diensteklasse etwa nach Anbietern jedoch nicht. Sollte sich aber herausstellen, dass zukünftige Entwicklungen die Netzneutralität in diesem Sinne gefährden, sind kartellrechtliche und regulatorische Maßnahmen anzuwenden. Deals mit einzelnen Unternehmen schränken die Freiheit der Nutzer ein und behindern Startups mit neuen Ideen.
SPD Aus Sicht der SPD bietet der bestehende § 41 TKG keine hinreichende Grundlage zur Sicherung der Netzneutralität. Auch haben wir erhebliche Bedenken, ob eine einfache Rechtsverordnung nach § 41 TKG unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausreichend ist. Wir setzen uns für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein. Voraussetzung für ein freies, offenes und innovationsfreundliches Internet ist die Gewährleistung von Netzneutralität, also die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete, die nicht wegen Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel diskriminiert werden dürfen. Das Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Inhalten, Diensten oder Anbietern muss verhindert werden. Auch darf es keine Inhaltekontrolle durch Netzbetreiber geben. Der gleichberechtigte Zugang zum Internet ist zentrale Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Internets. Wir werden die Netzneutralität gesetzlich verankern. Mit dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ (Drucksache 17/13892) haben wir hierzu umfassende Regelungsvorschläge vorgelegt, die jedoch von Regierungsmehrheit abgelehnt wurden.
FDP Wir werden auch in Zukunft dafür eintreten, dass der Datenverkehr im Netz frei ist. Netzneutralität ist als Grundprinzip der Telekommunikationsregulierung anerkannt. Das heißt, dass es eine Diskriminierung von einzelnen Angeboten innerhalb einer Dienstklasse nicht geben darf. Gleiches muss auch gleich behandelt werden.
Die Linke Die Bundesregierung hat vor zwei Jahren bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter Verweis auf die Rolle des Marktes eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität abgelehnt. Allerdings sah sie sich nach anhaltenden Debatten auch der Netzpolitiker in den eigenen Reihen gezwungen, die Möglichkeit zu einer Rechtsverordnung aufzunehmen. Diese nach § 41a TKG bestehende Möglichkeit war und ist aus zwei Gründen ein Placebo. Erstens: Die Möglichkeit zur Verordnung ist explizit an die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat gebunden. Dann aber kann auch gleich eine gesetzliche Regelung vorgenommen werden, denn das ist auch das Verfahren eines regulären Gesetzgebungsverfahrens. Zweitens: Im Gesetzestext ist von „willkürlicher Verschlechterung“ und „ungerechtfertigter Behinderung oder Verlangsamung“ die Rede. Die Formulierung schließt eine nicht willkürliche Verschlechterung von Diensten ebenso wenig aus wie eine gerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs.

Um Netzneutralität zu verwirklichen, brauchen wir ihre technikneutrale gesetzliche Verankerung. Wie die aussehen könnte, haben wir in unserem von der Koalition und der SPD leider abgelehnten Antrag vom Mai 2013 (BT-Drucksache 17/13466) aufgeschrieben:

  • die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen im Internet ihre Inhalte senden und empfangen und Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software ihrer Wahl nutzen,
  • eine Priorisierung unterschiedlicher Dienste- bzw. Inhalteklassen im Internet ist nur bei zeitkritischen Diensten und ausschließlich zur technischen Effizienzsteigerung zulässig, wenn dabei der Zugang und die Verbindungsqualität zu anderen Inhalten, Anwendungen und Geräten weder blockiert noch behindert oder verschlechtert werden,
  • zum störungsfreien Betrieb der Netze sind unverzichtbare Netzmanagementmaßnahmen zulässig,
  • alle ergriffenen Netzmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber müssen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern begründet werden und sind ihnen gegenüber transparent und nachvollziehbar darzustellen,
  • die von Internetzugangsanbietern beworbenen Verfügbarkeiten und Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen müssen den Kundinnen und Kunden in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

DIE LINKE wird weiter darauf hinwirken, dass die Bundesnetzagentur mit der Kontrolle, Überwachung und Durchsetzung der Netzneutralität in Deutschland beauftragt wird. Und auch in der nächsten Wahlperiode werden wir uns für klare gesetzliche Regelungen einsetzen, die willkürliche Eingriffe in die freie Netzkommunikation verhindern.

Bündnis 90/Die Grünen Es ist dringend notwendig, die Internetfreiheit politisch zu schützen. Die Frage, wie man die Netzneutralität sichert, ist eine der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaftspolitik. Wir GRÜNE kämpfen seit langem gegen ein Zwei-Klassen-Internet, das die Daten desjenigen bevorzugt, der mehr zahlen kann. Wir wollen den Grundsatz der Netzneutralität seit langem gesetzlich sicherstellen. Die Bundesregierung hat es, trotzt anderslautender Formulierungen in ihrem Koalitionsvertrag, versäumt, die Netzneutralität gesetzlich zu sichern. auch bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Stattdessen hat sie eine halbgare Lösung vorgelegt, die – vollkommen zu Recht – viel Kritik erfuhr. Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf enthält nicht nur erhebliche „Schlupflöcher", sondern birgt letztendlich die Gefahr, den Vorstoß der Telekom sogar zu legitimieren. Dies hätte fatale Folgen. Viele weitere Anbieter befinden sich bereits in den Startlöchern und warten nur darauf, ganz ähnliche Pläne bezüglich der Aufhebung des Prinzips der Netzneutralität umzusetzen. § 41a des Telekommunikationsgesetz bietet keine ausreichende Regelung zur Sicherung der Netzneutralität als grundsätzlich gleichrangiger und diskriminierungsfreier Übertragung von Daten im offenen Internet. Der Begriff der Netzneutralität wird nicht klar definiert. Klare Vorgaben in der Verordnungsermächtigung für die inhaltliche Ausgestaltung sucht man ebenso vergeblich. Vielmehr sind die rechtlichen Vorschriften zur Sicherung der Netzneutralität zu schwach gefasst, um einen wirklichen Schutz gegen unzulässige Eingriffe bieten zu können: Zunächst wird nicht deutlich, was unter der Differenzierung zwischen Inhalten und Anwendungen zu verstehen ist. Zudem soll nur eine „willkürliche Verschlechterung“ und eine „ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs“ verhindert werden können. Ungeklärt bleibt, welche Rechtfertigungsmöglichkeiten in Betracht kommen und wem die Darlegungs- und Beweislast obliegt. Es steht zu befürchten, dass Maßnahmen zur Verhinderungen von Netzengpässen und die Einführung unterschiedlicher Diensteklassen als gerechtfertigte Differenzierungen angesehen werden. Aus diesem Grunde bedarf es einer gesetzlichen Festschreibung des Neutralitätsprinzips. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die gesetzliche Festschreibung des Neutralitätsprinzips im Rahmen der Debatte über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (Drs. 17/5707) nicht nur gefordert, sondern auch konkrete ausformulierte gesetzliche Regelungen zur Wahrung und Durchsetzung der Netzneutralität vorgelegt (Drs.17/3688): konkrete Definition, konkretes Verbot für Eingriffe in die Netzneutralität, Sonderkündigungsrecht der Verbraucher, Bußgeld bei Verstoß.
Piratenpartei Wir setzen uns explizit dafür ein, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Die bisherige Regelung im § 41a TKG reicht unserer Ansicht nach nicht aus, die Netzneutralität  zu sichern. http://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#Netzneutralit.C3.A4t_st.C3.A4rken_und_gesetzlich_verankern
MLPD Es muss Verordnungen geben, die klar unter Strafe stellen, dass einzelne Anbieter für einzelne Inhalte und Anwendungen den Netzzugang erschweren oder behindern können.
BIG Die Datenbereitstellung im Internet ist einer Gleichbehandlung zu unterziehen. Wir sehen die Einführung einer Mindestbereitstellungsleistung als erforderlich, die jedem Bürger und jeder Bürgerin zur Verfügung stehen sollte. Leistungen über diesen Mindeststandard können extra vergütet werden.
Tierschutzpartei Nein. Die Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen müssen für die Telekommunikationsnetzbetreiber deutlich verschärft werden.
ÖDP Eine Verordnung wie sie in §41a TKG vorgesehen ist, reicht unserer Ansicht nach nicht aus. Um die aus unserer Sicht absolut notwendige Netzneutralität gewährleisten zu können, muss ein eigenes Gesetz formuliert werden. Alle Inhalte von allen Nutzern müssen mit derselben Priorität durch Netz geleitet werden.


Netzsperren

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Zum Anfang der Legislaturperiode kam es zuerst zur Nichtanwendung, später zur Aufhebung des noch jungen Zugangserschwerungsgesetzes. Gleichzeitig wurde über die Errichtung von Netzsperren im Rahmen der Regulierung von Glücksspiel oder zum Jugendmedienschutz diskutiert. Unterschiedliche Formen der Sperrung von Netzzugängen sind ebenfalls Thema in internationalen Verhandlungen, unter anderem zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten.


Frage 7: Wie beurteilen Sie den Erfolg der nach der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes im Dezember 2011 durch die Bundesregierung beschlossenen Strategie “Löschen statt Sperren”? Fallen Ihnen Arten von strafbaren oder unerwünschten Inhalten ein, deren Zugang Ihrer Ansicht nach durch technische Hürden erschwert werden soll?
CDU/CSU Wir lehnen Netzsperren ab und halten „Löschen statt Sperren“ für den richtigen Ansatz. Wir bedauern allerdings, dass es nach wie vor mehrere Tage, teilweise sogar Wochen braucht, bis illegale Inhalte durch Provider von ihren Webseiten entfernt werden. Zahlen der Vereinigung INHOPE für die vergangenen Jahre belegen, dass es sogar im Jahr 2012 durchschnittlich noch länger als in den Vorjahren gedauert hat. Angesichts des Umfanges und des Ausmaßes gerade von kinderpornographischen Inhalten im Internet halten wir diese Entwicklung für äußerst bedenklich.
SPD Die SPD hat die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes gefordert. Es war aus unserer Sicht richtig und wichtig, dass der Bundestag das Instrument der verfassungsrechtlich bedenklichen und zur Verfolgung von Straftaten untauglichen Netzsperren abgeschafft. Bei der Aufhebung allein darf es nicht bleiben: Es bedarf vielmehr der weiteren Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und der Weiterentwicklung von effektiven Bekämpfungsstrategien, um die Löschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen. Die SPD lehnt Internetsperren als Sanktion für rechtswidrige Handlungen im Internet grundsätzlich ab. Sie sind mit weitreichenden Eingriffen in Grundrechte verbunden und daher unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich.
FDP Wir haben das Zugangserschwerungsgesetz von Anfang an abgelehnt und die von der großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Internetsperren wieder abgeschafft. Denn wir lehnen den Aufbau einer Infrastruktur zum Sperren von Internetseiten ab. Wenn diese einmal besteht, ist die Gefahr groß, dass sie auch zum Sperren anderer Inhalte als der, für die sie ursprünglich geschaffen wurde, genutzt wird und damit ein Instrument staatlicher Zensur im Internet entsteht.
Die Linke Wir wollen die emanzipatorischen Möglichkeiten des Internet als zentrale Informationsquelle und als globalen Wissensspeicher erhalten und ausbauen. DIE LINKE lehnt daher Zensurmaßnahmen und Internetsperren in jedweder Form ab. Gleiches gilt für das Überwachen und Filtern von Datenpaketen – sei dies zur Durchsetzung von Rechten des sogenannten geistigen Eigentums, zur staatlichen Kontrolle von Inhalten oder zum Drosseln und Blockieren von konkurrierenden Diensten und Datenverkehren aus Geschäftsinteresse. Wir fordern ein Verbot von Deep Packet Inspection, das zur Kontrolle der Inhalte von Kommunikation genutzt wird. Wir setzen uns ein für ein Exportverbot für Software und Geräte, mit denen Internetnutzerinnen und -nutzer verfolgt und Internetsperren errichtet werden können. Das Zugangserschwerungsgesetz wurde 2009 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen. Etwa ein Drittel der Grünen, darunter deren derzeitige Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt, enthielt sich. Lediglich FDP und LINKE stimmten geschlossen gegen das Gesetz. Im Januar 2010 brachte die LINKE als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur vorzeitigen Aufhebung des Gesetzes in den Bundestag ein (BT-Drs. 17/646). Nachdem im März 2011 ein Evaluationsbericht des BKA bekannt wurde, der belegte, dass das Löschen von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalten auch im Ausland innerhalb kurzer Frist möglich ist, war der Zeitpunkt gekommen, in dem der anhaltende Druck der parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition zur Aufhebung des Gesetzes führte.
Bündnis 90/Die Grünen Dem Ruf nach der Sperrung von Internetseiten oder Internetanschlüssen, der Filterung von Inhalten, dem ausufernden Abmahnunwesen und einer verpflichtenden Speicherung von Telekommunikationsdaten erteilen wir GRÜNE weiterhin eine klare Absage. Kaum ein Thema wurde – gerade am Anfang dieser Legislatur – parlamentarisch dermaßen intensiv diskutiert wie das Thema Netzsperren. Gerade aufgrund der Tatsache, dass das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz am Ende der vorausgegangenen Legislatur unter fragwürdigen Umständen verabschiedet wurde und dann am Anfang der Legislatur unter mindestens genauso fragwürdigen Umständen wieder ausgesetzt wurde. Im Verlauf der weiteren, sehr intensiven Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Netzsperren wurde die reine Symbolhaftigkeit dieses Problemlösungsansatzes immer offenbarer. Netzsperren sind sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus Sicht der Strafverfolgung höchst fragwürdig, da sie u.a. technisch nur allzu leicht umgangen werden können, auf einen sehr kleinen Teil des gesamten Internets abzielen, andere, für diese Problematik höchst relevante Bereiche jedoch ausspart, und durch die reine Sperrung entsprechender Inhalte diese eben nicht konsequent verfolgt und umgehend gelöscht, sondern lediglich hinter einem Stoppschild „versteckt“ werden. Gleichzeitig gab es am Anfang der Legislatur erhebliche Defizite bei der effektiven Löschung der entsprechenden Inhalte, die oftmals viel zu lang im Netz abrufbar waren. Einer der Hauptgründe hierfür lag – neben einer teilweise nicht ausreichenden personellen und technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. gerade einmal 6,3 Planstellen im BKA und eine teilweise veraltete Bilderkennungssoftware) – in einer unzureichenden internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Dies konnte allerdings verbessert werden. Als GRÜNE sagen wir weiterhin klar, dass wir auch in diesem Bereich zu Löschzeiten von wenigen Stunden kommen müssen, wie wir sie in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Beseitigung sogenannter Phishing-Seiten (die heute durchschnittlich nach vier Stunden gelöscht werden), schon kennen.
Piratenpartei Löschen statt Sperren war zu dieser Zeit der Leitspruch der Piratenpartei schlechthin. Hiermit sollte eindeutig klar sein wie unser Standpunkt zu diesem Problem ist. Den Versuch Informationsaustausch in der heutigen Zeit zu unterdrücken und zu kontrollieren halten wir für inakzeptabel!
MLPD Grundsätzlich sind wir gegen jede Löschung oder Sperrung von Netzinhalten, außer sie sind klar strafbar oder gehören bestraft. Zu ersterem braucht es keine extra Gesetze. Zu letzterem gehören z.B. Websites faschistischer Parteien und Organisationen, die nach unserer Meinung verboten werden müssen und damit auch ihre Veröffentlichungen.
BIG Grundsätzlich ist der Zugang zu Informationen nicht zu erschweren, sondern im Gegenteil zu erleichtern. In diesem Falle sehen wir folgende Inhalte als Informationen an, zu denen jedoch der Zugang erschwert werden sollte:
  • Verherrlichung von Terror-Organisationen, die laut Bundesregierung oder EU als Terror-Organisationen geführt werden
  • Glücksspiele, die keine Begrenzung der Einsätze haben
Tierschutzpartei Das Zugangserschwerungsgesetz hat unserer Meinung nach nicht den gewünschten Erfolg gebracht; nach wie vor befinden sich strafbare und unerwünschte Inhalte im Netz, deren Zugang durch technische Hürden unmöglich gemach werden sollte
ÖDP „Löschen statt Sperren“ ist unserer Meinung nach der bessere Weg zu Netzsperren. Letztere bergen für die Meinungsfreiheit eine Gefahr, da beliebig andere Inhalte gesperrt werden könnten.

Datenschutz / Digitale Privatsphäre

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Spätestens seit 2007 werden zumindest im Rahmen des NSA-Projekts XKeyscore auch (in internen Präsentationen wird dies hervorgehoben) Lesevorgänge in Wikipedia-Artikeln überwacht. Die Internetverkehrsdaten dazu stammen aus mehr als 150 Netzknoten, darunter solchen in Europa, inklusive Deutschland. Nach Presseinformationen wurde auch deutschen Behörden der Zugriff auf XKeyscore gewährt.


Frage 8: Wird eine Bundesregierung unter ihrer Beteiligung die gesetzlichen Vorgaben (beispielsweise im BKAG, BVerfSchG, BNDG) dahingehend ändern, dass es deutschen Behörden untersagt wird, Lesezugriffe auf Wikipedia durch Bürger zu überwachen?
CDU/CSU Aus unserer Sicht muss der Staat selbstverständlich die persönlichen Kommunikationsdaten der Menschen schützen. Es darf aber zugleich auch keine Schutzlücken bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr geben. Die Erfahrung zeigt zudem, dass sich die Herausforderungen für den Schutz der Menschen in Deutschland stetig verändern. Deshalb werden wir Angemessenheit und Wirksamkeit der bestehenden Mittel fortwährend überprüfen und an die jeweilige Situation anpassen.
SPD Eine anlasslose Überwachung von Grundrechtsträgern ist in Deutschland bereits jetzt unzulässig. Grundrechtseingriffe bedürfen nach der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ausnahmslos einer gesetzlichen Grundlage, sonst sind die staatlichen Maßnahmen rechtswidrig. Insofern bedarf es einer Gesetzesänderung zur Untersagung nicht.
FDP Wir setzen uns weiterhin konsequent dafür ein, dass es nur bei konkreten Verdachtsmomenten zu gezielten Überwachungsmaßnahmen durch Dienste und/ oder Behörden kommen darf. Dies gilt unabhängig von den Inhalten der aufgerufenen Internetseiten – Grundrechtsschutz gilt für alle gleichermaßen. Der Bundesnachrichtendienst kann auf Grundlage des BNDG bzw. des G10-Gesetzes Daten aus ausländischen Telekommunikationsvorgängen erheben, sofern dies zu seiner Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Außer in den Fällen des § 5 G10-Gesetz ist eine über den Einzelfall hinausgehende Überwachung von gebündelten Telekommunikationsvorgängen nicht zulässig. Eine Überwachung von Netzknoten zum Abfangen von jedwedem IP-Paket, welches Aufrufe eines bestimmten Wikipedia-Eintrags enthält, findet hier keine gesetzliche Grundlage. Dies gilt auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt. Insofern ist eine gesetzliche Änderung nicht erforderlich.
Die Linke DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung zur anlasslosen Speicherung aller Verbindungsdaten ebenso ab wie die jüngst eingeführte Bestandsdatenauskunft, mit der Polizei und Geheimdienste auf einfachste Art und Weise Internet- und Handy-Nutzer identifizieren können und Zugriff auf Passwörter, PIN- und PUK-Codes von Smartphones sowie Namens- und Adresszuordnungen von dynamischen IP-Adressen erhalten. Maßnahmen zur Totalüberwachung des Internet und sämtlicher digitaler Kommunikation, wie sie mit den Programmen des amerikanischen Militärnachrichtendienstes NSA, aber auch mit den Befugnissen des BND bestehen, sind einzustellen. Dazu ist das bestehende Datenaustausch-Abkommen mit den USA sofort zu kündigen und die EU-Datenschutzreform so auszugestalten, dass sie auch gegenüber US-Unternehmen Wirkung entfaltet. Kurzfristig brauchen wir jetzt eine strengere Kontrolle der deutschen Geheimdienste durch das Parlament und ein Mindestmaß an Transparenz. Mittelfristig fordern wir ihre Auflösung. Der Überwachungsskandal zeigt, dass Geheimdienste in einem elementaren Widerspruch zur Demokratie stehen. Eine Regelung, die allein Lesezugriffe auf die Wikipedia von einer sonstigen Totalüberwachung der Netzkommunikation ausnimmt, wäre demnach nicht ausreichend.
Bündnis 90/Die Grünen Wir setzen uns von jeher für die Beschränkung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf das zur Verbrechensbekämpfung unbedingt Nötige ein. Das gilt für die Befugnisse des BKA ebenso wie für die Befugnisse der Geheimdienste, deren Kompetenzen wir gesetzlich enger begrenzen wollen und deren Tätigkeit wir erheblich besser kontrolliert sehen wollen.

Fünf Abgeordnete der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben gegen das BKA-Gesetz geklagt, u.a. gegen die Online-Durchsuchung, aber auch gegen andere neue Vorfeldbefugnisse des BKA. Die anlasslose Überwachung des Internet- und Telekommunikationsverkehrs lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte entschieden ab – egal ob es den Zugriff auf Wikipedia betrifft oder nicht. Deshalb kämpfen wir auch mit allen Mitteln dafür, dass die mutmaßliche Massenüberwachung der Internet- und Telekommunikation durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens beendet wird. Die Wählerinnen und Wähler können sich darauf verlassen, dass wir diese Politik gegen Überwachung des Internet und für die Grundrechte und den Datenschutz auch in Regierungsverantwortung fortführen werden.

Piratenpartei Ja, weil wir uns bei einer Regierungsbeteiligung dafür einsetzen werden, dass der Überwachung der gesamten Internetkommunikation durch deutsche Behörden per Gesetz der Boden entzogen wird. Eine Überwachung der Internetkommunikation der Bürgerinnen und Bürger lehnen wir grundsätzlich ab. Dies gilt ganz besonders auch für die mit der Bestandsdatenauskunft in Mode gekommene Art und Weise die Vorratsdatenspeicherung in die "Cloud" zu verlegen. Hier wird die Speicherung von Daten privater Firmen genutzt um bei Bedarf darauf zugreifen zu können. Anstatt Firmen zu Datensparsamkeit anzuhalten und darauf zu achten, dass nicht mehr personalisierte Daten als unbedingt nötig erfasst und gespeichert werden, wird gerade den datenschutzrechtlich sehr kritischen Unternehmen wie  Providern und Telekommunikationsunternehmen auf diesem Weg das Speichern der Daten leicht gemacht und durch die Blume eben auch als Aufgabe übertragen. http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz http://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#Privatsph.C3.A4re_wahren.2C_Datenschutz_und_informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken
MLPD Auf jeden Fall. Das heutige Ausmaß der Bespitzelung und Überwachung durch staatliche Stellen hat Ausmaße, welche die der Stasi um ein vieltausendfaches übersteigen. Dies drückt die Angst der Herrschenden davor aus, dass die Bevölkerung sich zum Widerstand gegen die staatliche Unterdrückung formiert. Wir sind gegen jede Bespitzelung und Überwachung der Bevölkerung, auch im Internet.
BIG Wir sind für die uneingeschränkte Beachtung der Datenschutzvorgaben in Deutschland – auch wenn es sich um ausländische Organisationen handelt. Dies gilt auch für den von Ihnen dargestellten Fall.
Tierschutzpartei Ja. Schluss mit „Big brother is watching you!“
ÖDP Das Ausmaß der bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen ist ein zutiefst alarmierendes Signal. Unter dem Deckmantel von Terrorismusbekämpfung und Sicherheitspolitik werden mit diesen Maßnahmen die Grundrechte ausgehebelt. Eine Bundesregierung unter unserer Beteiligung würde sich gegen jegliche generelle und verdachtsunabhängige Überwachung der Bürgerinnen und Bürger einsetzen, das schließt auch die Lesezugriffe auf Wikipedia ein.

Thema 4: Bildung

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Open Access

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Open Access bei wissenschaftlichen Texten bezieht sich auf ein Lizenzierungs- und Veröffentlichungsmodell, das den kostenfreien Zugang und bestimmte Formen der legalen Weiternutzung und Verbreitung gestattet.


Frage 9: Wie beurteilen Sie den aktuellen Zugang der Allgemeinheit auf Forschungsergebnisse und Publikationen, die direkt oder indirekt mit staatlicher Unterstützung erstellt wurden? Befürworten Sie gesetzliche oder andere Maßnahmen, den legalen, dauerhaften Zugang zu verbessern?
CDU/CSU Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur brauchen den Schutz geistigen Eigentums. Gleichzeitig wollen wir mit einem verlässlichen, modernen Urheberrecht den Einsatz digitaler Studienmaterialien an den Hochschulen vereinfachen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen, sollen nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden. Dazu werden wir zusammen mit der Wissenschaft eine „Open-Access-Strategie“ entwickeln. Dabei werden wir auch die Empfehlungen der entsprechenden Expertenkommission berücksichtigen, die die unionsgeführte Bundesregierung seit 2006 berät.
SPD Wir unterstützen nachdrücklich die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen. Die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen ist nicht nur im Sinne der Forscherinnen und Forscher, die sich in einem ständigen und konstruktiven Austausch innerhalb der scientific community befinden. Eine leichtere Zugänglichkeit zu Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung steigert auch die internationale Attraktivität des High-Tech- und Wissenschaftsstandortes Deutschland. Darüber hinaus befördert ein freier Zugang zu diesem Wissen neue Ideen, Forschungsansätze und ökonomisch verwertbare Produkte und Dienstleistungen.

Wir fordern insbesondere den freien Zugang zu Publikationen, die im Rahmen der Projektförderung des Bundes oder auch in einer Einrichtung der Ressortforschung entstanden sind. Darüber hinaus unterstützen wir die Hochschulen und Forschungsorganisationen aktiv in ihren Bestrebungen zur Stärkung des Open Access-Ansatzes. Wir unterstützen hierbei nicht einen bestimmten Open Access-Weg, sondern wir streben eine möglichst umfassende, freie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse an. Wir fordern seit langem die Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechts. Hierbei sollen alle wissenschaftlichen Beiträge in Periodika und Sammelbänden, die in überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierter Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, formatgleich nach Ablauf von sechs (für Periodika) bzw. zwölf Monaten (für Sammelbände) frei zu nichtkommerziellen Zwecken zugänglich gemacht werden dürfen. Im Rahmen einer weiteren Prüfung wird zu untersuchen sein, ob das Zweitverwertungsrecht auch auf andere Werkarten ausgeweitet werden kann.

FDP Open Access, der freie Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, ist nach Auffassung der FDP eine zukunftsweisende Publikationsstrategie. Open Access verbessert die Sichtbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen und erleichtert die Arbeit in digitalen Forschungsumgebungen und hat eine hohe Bedeutung für Wissenschaft und Innovationsfähigkeit Deutschlands.

Die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ vom 22. Oktober 2003, die als Ergebnis einer Konferenz der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) angesehen werden kann, wurde von allen deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie führenden internationalen Forschungs- und Kultureinrichtungen unterzeichnet. Zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur hat der Wissenschaftsrat (WR) im Juli 2012 umfangreiche Empfehlungen abgegeben. Bund und Länder haben eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Umsetzung der WR-Empfehlungen eingerichtet. In Umsetzung der Ideale der Berliner Erklärung hat z.B. die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) bereits im Jahr 2004, als erste der großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland, eine Leitlinie zum Open-Access-Publizieren verabschiedet. Die HGF fördert seither die Transformation des Publikationssystems hin zu Open Access durch vielfältige Maßnahmen. Verstärkt publizieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Helmholtz-Gemeinschaft in Open-Access-Zeitschriften. Diese Zeitschriften finanzieren den freien Zugang auf ihre Inhalte vielfach über Publikationsgebühren, die von den wissenschaftlichen Institutionen der Autoren übernommen werden. Die Forschungszentren in der Helmholtz-Gemeinschaft unterstützen den „Compact for Open-Access Publishing Equity (COPE)“ Die internationale Initiative COPE wurde von der Harvard University, dem MIT und weiteren führenden amerikanischen Universitäten zur Förderung des Open-Access-Publizierens initiiert. Ebenso unterstützt die Leibniz-Gemeinschaft den freien Austausch von Forschungsergebnissen über das Internet. Eine zunehmende Zahl an Leibniz-Instituten setzt bei der Publikation von Journalen und Serien auf den Vertriebsweg Open Access. Insgesamt geben allein die Leibniz-Institute 39 Open Access-Zeitschriften heraus.

Die Linke Der wissenschaftliche Fortschritt und eine lebendige Forschungskultur leben nicht zuletzt vom wissenschaftlichen Austausch. Dazu gehört, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen die Ergebnisse ihrer Arbeit frei veröffentlichen können. Aber auch, dass diese Veröffentlichungen dann möglichst leicht verfügbar und zugänglich sind.

Leider ist das nicht immer der Fall. In den letzten Jahren haben Hochschulbibliotheken weltweit festgestellt, dass sie für die Abonnements wissenschaftlicher Zeitschriften immer mehr bezahlen müssen. Obwohl die Artikel, die in diesen Zeitschriften erscheinen, meist im Rahmen der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Tätigkeit festangestellter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entstanden sind. Dieselben Institutionen, die die Forschung finanzieren, müssen also hinterher die Ergebnisse dieser Forschung für teures Geld zurückkaufen. Denn die Verlagsverträge erlauben es den Autoren in aller Regel nicht, ihre Daten und Fachaufsätze in einer kostenfreien Parallelversion zeitgleich etwa im Internet zu veröffentlichen. Ohne Open Access wird der wissenschaftliche Informationsfluss künstlich verknappt. DIE LINKE setzt sich deshalb seit langem für eine umfassende Open-Access-Förderstrategie ein (siehe etwa . http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707864.pdf ) Dazu gehört die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts für alle WissenschaftlerInnen in öffentlicher Finanzierung und alle Publikationsarten. Außerdem wollen wir durchsetzen, dass Forschungsergebnisse, die etwa überwiegend mit Bundesmitteln finanziert werden, zwingend als Open-Access-Publikation erscheinen müssen. Nicht zuletzt haben wir ein Infrastrukturprogramm für Hochschulen vorgeschlagen, das vornehmlich für den Ausbau digitaler Ressourcen etwa in Hochschulbibliotheken und Rechenzentren genutzt werden soll. Zu Open Access gehört auch die freie Offenlegung, die kollaborative Nutzung und die Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. Dafür müssen ebenfalls technische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

Bündnis 90/Die Grünen Wir wollen, dass publizierte Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung und Lehre in Zukunft möglichst frei verfügbar sind. Deshalb unterstützen wir Open Access im Wissenschaftsbereich. Open Access vereinfacht und beschleunigt den wissenschaftlichen Austausch, die Sichtbarkeit, den Zugriff, die Verarbeitung und das Management wissenschaftlicher Informationen. Zugleich unterstützt Open Access die Interdisziplinarität und internationale Zusammenarbeit. Open Access erleichtert den Wissenstransfer in die Gesellschaft und trägt so zu technischen, sozialen und kulturellen Innovationen bei. Wir setzen uns seit Jahren für mehr Open Access im Wissenschaftsbereich ein.

Unsere Bundestagsfraktion hat einen umfassenden Antrag zu dem Thema erarbeitet. Teil der von uns geforderten, umfassenden Open-Access-Strategie (siehe Bundestagsdrucksache 17/7031) ist eine Open-Access-Verpflichtung in den Förderbedingungen sowie rechtliche Stärkung der wissenschaftlichen Autoren und Autorinnen durch ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht für alle wissenschaftlichen Beiträge in Periodika und Sammelbänden, die aus mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeiten entstanden sind. Mit dem Zweitveröffentlichungsrecht ermöglichen wir wissenschaftlichen Autoren und Autorinnen die freie und dauerhafte Zugänglichmachung ihrer Publikationen im Internet. Die Urheberinnen und Urheber sollen ihre Werke formatgleich nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelbänden seit der Erstveröffentlichung frei zugänglich machen können.

Piratenpartei Ja, unbedingt. Insbesondere Forschungsergebnisse öffentlicher Instituionen, die mit staatlichen Mitteln erstellt wurden, sollen allgemein zugänglich sein. Auch sollen Veröffentlichungen per Internet generell anerkannt werden und jeglicher Zwang zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen durch Verlage oder ähnlichem entfallen! Hier wird von den Autoren als Gegenleistung oft ein Abtreten von Rechten verlangt,  die die Verlage dann in ihrem Interesse nutzen. Diese Situation muss schnellstmöglich geändert werden. Da wissenschaftliche Arbeiten oft auch aufeinander aufbauen muss hier auch ganz dringend  sichergestellt werden, dass diese Weiternutzung von Forschungsergebnissen  uneingeschränkt möglich ist. http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Freier_Zugang_zu_.C3.B6ffentlichen_Inhalten
MLPD Forschungsergebnisse sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Staatliche sowieso, da sie von Bürgern bezahlt wurden. Aber auch von Firmen bezahlte Forschung sollte allen frei zugänglich sein. Dies stellt natürlich die kapitalistische Profitwirtschaft und das Privateigentum an Produktionsmitteln, wie z.b. Patentrechte, in in Frage. Dies wollen wir aber zugunsten des echten Sozialismus überwinden.
BIG Diese sollten als Allgemeingut betrachtet werden und somit der Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Bestehende Hürden müssen abgeschafft werden.
Tierschutzpartei Der Zugang der Allgemeinheit auf Forschungsergebnisse und Publikationen, die direkt oder indirekt mit staatlicher Unterstützung erstellt wurden, ist deutlich zu verbessern.
ÖDP Der Zugang ist noch verbesserungswürdig, wofür wir gesetzliche Maßnahmen als geeignet ansehen.

Kulturelles Erbe

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Seit November 2012 ist eine Vorschauversion der “Deutschen Digitalen Bibliothek” (DDB) online, die anteilig von Bund und Ländern finanziert wird. Das Portal ist als deutscher Beitrag zum europäischen Vorhaben Europeana gedacht und aggregiert derzeit noch eine verhältnismäßig kleine Zahl an Kataloginhalten und Vorschaubildern aus deutschen Kultureinrichtungen. Im Gegensatz zu Europeana gibt es keine Verpflichtung für teilnehmende Einrichtungen, die Objektmetadaten oder gar die Objekte selbst zur Nachnutzung freizugeben.


Frage 10: Befürworten Sie die Einführung eindeutiger Vorgaben zur freien Lizenzierung aller digitalen Objekte im DDB-Bestand statt wie bisher nur die optionale Freigabe der entsprechenden Objektmetadaten?
CDU/CSU Die bisherige Regelung sieht vor, dass die von den Kultur- bzw. Wissenschaftseinrichtungen an die DDB übermittelten Metadaten grundsätzlich auch Dritten (z. B. Europeana) zur uneingschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings behält die jeweilige Einrichtung das Recht, bei „umfassend beschreibenden Metadaten“ (z. B. ausführliche Expertise zu einem Gemälde, die zudem urheberrechtlich geschützt ist) die Weitergabe an Dritte zu untersagen. In diesem Falle darf die DDB an Dritte nur einen festgelegten „Kern-Metadatensatz“ weitergeben. Dies ist ein Kompromiss zwischen der von der Europeana verlangten völligen Freigabe der Metadaten und der von den Einrichtungen geforderten Wahrung ihrer Rechte. An dieser Regelung besteht momentan kein Änderungsbedarf, jedoch verfolgen wir die Entwicklungen und werden gegebenenfalls auf Änderungen reagieren.
SPD Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Kulturgüter aufbewahrt, gesichert und zugänglich gemacht bzw. wie sie genutzt werden können. Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist ein hervorragendes, auch technologisch innovatives Beispiel für diese neuen Möglichkeiten. Die SPD im Deutschen Bundestag hat in ihrem Antrag „„Kulturelles Erbe 2.0“ – Digitalisierung von Kulturgütern beschleunigen“ (BT-Drs. 17/6296) beschrieben, wie die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen bewältigt werden können. Aus unserer Sicht braucht es eine gemeinsam mit den Ländern abgestimmte nationale Digitalisierungsstrategie, die neben den für die Digitalisierung notwendigen Strukturen Prioritäten für die Digitalisierungsarbeit benennt, Digitalisierungsstandards bestimmt, transparente Kriterien für öffentlich-private Partnerschaften entwickelt und die finanzielle Ausstattung der Digitalisierungsarbeit regelt sowie die Kultureinrichtungen mit ihrer Expertise unmittelbar einbezieht. Die Digitalisierung und vor allem die Koordinierung der unterschiedlichen Aktivitäten von Bund und Ländern ist für uns eine zentrale Aufgabe der Kulturpolitik des Bundes, für die Schwarz-Gelb keine erkennbare Strategie hat. Diese Aufgabe werden wir in der kommenden Legislaturperiode angehen und dabei im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Digitalisierung auch die Frage der Lizenzierung der digitalen Objekte im Bestand der DDB mit einbeziehen.
FDP Selbstverständlich ist es anzustreben, dass das digitalisierte Kulturerbe der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Dies muss aber mit dem bestehenden Recht in Einklang gebracht werden. Sofern durch die Unterstützung der öffentlichen Hand digitalisiert wurde, ist es grundsätzlich anzustreben, auch CC0 Lizenzen für Metadaten zu erreichen. Urheberrechtliche Einschränkungen müssen aber beachtet werden. Wir sind hier aber auf einem guten Weg: Zu verweisen ist auf die Novelle des Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke im Juni 2013 sowie die Einrichtung einer Registrierungsdatenbank verwaister Werke auf EU-Ebene.
Die Linke Wir wollen die Deutsche Digitale Bibliothek schnell ausbauen. Aus unserer Sicht sollten dabei im Rahmen der DDB freie Lizenzen verwendet werden. Erst recht sollten Metadaten rechtefrei zugänglich sein. Dies ist insbesondere für die Werke des 19. und 20. Jahrhunderts nur möglich, wenn eine rechtssichere gesetzliche Grundlage für verwaiste und vergriffene Werke gefunden wird. Dafür hat DIE LINKE Vorschläge gemacht. (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/046/1704661.pdf )

Sofern Einrichtungen unsicher darüber sind, welche ihrer Objekte sie frei zur Verfügung stellen dürfen, ohne Rechte Dritter zu verletzen, bedarf es aus Sicht der LINKEN einer Beratung seitens der DDB. Sicher ist auch eine Angleichung der unterschiedlichen Gepflogenheiten bei den Lizenzen für Inhalte und Metadaten erstrebenswert. Sofern es um Objekte geht, die urheberrechtlich geschützt sind, kann seitens der Einrichtungen auch erwogen werden, die Rechte, die für eine umfängliche Zugänglichmachung nötig sind, zu erwerben. Aus unserer Sicht besteht das größte Problem der DDB wie der Europeana darin, dass beide derzeit nur als Aggregatoren agieren, die Digitalisierung selbst sowie die Aufbereitung von Metadaten jedoch den einzelnen Einrichtungen überlassen, die dafür nur ungenügend ausgestattet sind. Hier wäre eine nationale Digitalisierungsoffensive dringend nötig (siehe unseren Antrag http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706096.pdf ), bei der auch einheitliche Lizenzierungsstandards von vornherein festgelegt werden könnten – etwa im Gegenzug für die Übernahme der Digitalisierungskosten. Leider hat sich Deutschland zu einer solchen beherzten Initative bislang nicht durchringen können. Im Gegenteil, nur 2,6 Millionen Euro im Jahr sind für den Betrieb vorgesehen, allerdings ist das Geld nur bis 2015 gesichert. Nur 30 Millionen Euro jährlich geben Bund und Länder derzeit insgesamt für Digitalisierungsprogramme vorrangig im Bereich älterer Werke bis zum 18. Jahrhundert aus. Für die Bestände aus dem 19. und 20. Jahrhundert, die den größten Teil des Materials ausmachen, stehen Bundesgelder überhaupt nicht zur Verfügung. Lediglich als Finanzier der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) trägt der Bund indirekt zu Digitalisierungsprogrammen bei. Die LINKE fordert, dass für die Deutsche Digitale Bibliothek ein Förderprogramm aufgelegt wird, mit dem nicht nur die Technik des Portals, sondern vor allem auch die Digitalisierung selbst unterstützt wird. Mindestens 30 Millionen Euro im Jahr sollten dafür zur Verfügung stehen.

Bündnis 90/Die Grünen Unsere Bundestagsfraktion hat in dem umfangreichen wie detaillierten Antrag „Rechtssicherheit für verwaiste Werke herstellen und den Ausbau der Deutschen Digitalen Bibliothek auf ein solides Fundament stellen“ (Bundestagsdrucksache 17/8164) unsere Position zu den Handlungserfordernissen bezüglich der DDB dargelegt.

Erstmals besteht durch die „Europeana“ auf europäischer Ebene und der „Deutschen Digitalen Bibliothek“ (DDB) auf Bundesebene die Chance, nationale und europäische Werke aus Kunst, Kultur und Wissenschaft in einer nie zuvor erreichten Gesamtheit für alle Menschen online verfügbar zu machen. Für uns ist die Deutsche Digitale Bibliothek ein Zukunftsprojekt von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Dadurch wird es möglich sein, einen weitestgehend barrierefreien Zugang zu unserem kulturellen und wissenschaftlichen Erbe anzubieten und gleichzeitig dieses kulturelle Erbe zu bewahren. Wir plädieren bei den verwendeten Lizenzen für digitale Objekte und Metadaten für eine möglichst weitreichend gestattete Nutz- und Verwendbarkeit in Form von freien Lizenzen und fordern darauf zu achten, dass gemeinfreies Material generell und ebenso jenes aus der Kooperation mit Privaten entgeltfrei und dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen und zu gewähren, dass gemeinfreies Material auch nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleibt. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen, welche die Verwendbarkeit des digitalisieren gemeinfreien Materials beeinträchtigen, verhindern. Dort wo berechtigte Gründe gegen freie Lizenzen sprechen, sind wir dafür, entsprechende Objekte und Metadaten auch unter Lizenzen mit Einschränkungen aufzunehmen (z.B. bei den häufig umfangreichen Metadaten der Antikesammlungen). Klares Ziel müssen möglichst freie Lizenzen sein, jedoch nicht auf Kosten des Umfangs des Bestandes und der Rechte von Urheberinnen und Urhebern.

Piratenpartei Auch hierzu ein uneingeschränktes Ja! Der Staat muss unbedingt auch aktiv dafür sorgen, dass gemeinfreies Kulturgut jeglicher Art den Menschen zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Kulturpolitik
MLPD Ja
BIG Nein; wir betrachten hier eine Verpflichtung als unangemessen.
Tierschutzpartei Ja.
ÖDP Ja, wir befürworten dies.

Open Educational Resources

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Open Educational Resources (OER) sind der allgemeine Begriff für solche Lehrinhalte, die von ihren Rechteinhabern zur Nachnutzung freigegeben worden sind und legal auch von Dritten verbreitet, modifiziert und veröffentlicht werden dürfen. Im Juni 2012 veröffentlichte die UNESCO in ihrer Pariser Erklärung die Aufforderung an Mitgliedsstaaten, OER-Strategien zu entwickeln und umzusetzen.


Frage 11: Welche konkreten - die Prinzipien des Föderalismus berücksichtigenden - Maßnahmen wird eine Bundesregierung unter Ihrer Beteiligung durchführen, um die Erstellung und Verbreitung von Lehr- und Lernmitteln unter Freier Lizenz (OER) im Bildungsbereich zu fördern?
CDU/CSU In einem gemeinsamen Pakt von Kommunen, Ländern und Bund wollen CDU und CSU dafür sorgen, dass unsere Schulen auf der Höhe der Zeit ausgestattet sind. Dazu gehören zum Beispiel eine moderne Ausstattung mit Computertechnik, digitale Lernangebote und eine bessere Vernetzung der Schulen. Inwiefern hier Open Educational Resources (OER) eine Rolle spielen können, ist grundsätzlich zu prüfen. Wir möchten zusammen mit Schulbuchverlagen sinnvolle und praktikable Lösungen diskutieren und damit alle Interessensvertreter an der Weiterentwicklung unserer Schulen teilhaben lassen.
SPD In der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für die Förderung von Open Educational Resources, also der Herstellung, Verbreitung und Nutzung frei zugänglicher sowie offen weiter entwickelbarer Bildungs- und Studienmaterialien, als auch die Förderung von Open Courseware zur Unterstützung der Lehre, zum Erreichen von Personenkreisen außerhalb der Hochschule sowie auch zur Intensivierung der Zusammenarbeit unter den Universitäten auf nationaler und internationaler Ebene eingesetzt. Die Open Courseware-Angebote sollten umfassend durch die Lehrenden an Hochschulen sowie öffentliche Stellen, die für die Beschaffung verantwortlich sind, unterstützt werden. Die Enquete-Kommission hat dies einstimmig den Ländern und den Hochschulen empfohlen und zugleich gefordert, die bestehende Initiativen im Bereich der frei zugänglichen Informationen für Lehre und Forschung zu unterstützen und auszubauen, wie beispielsweise die Max Planck Digital Library. Dabei sollte verstärkt auch auf freien Lizenzen und Freie Software bzw. Open-Source-Software gesetzt werden.

Das Internet hat die Möglichkeiten zur Verbreitung von Wissen in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und eröffnet Autoren wissenschaftlicher Werke viele neue Publikationswege. In der Praxis können die Autoren allerdings nur selten von diesen Publikationswegen Gebrauch machen, weil eine Zweitveröffentlichung häufig vertraglich ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund wollen wir Urheber wissenschaftlicher, überwiegend mit öffentlichen Mitteln geförderter Beiträge durch Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechts stärken. Der von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte und verabschiedete Gesetzentwurf geht nicht weit genug: Statt eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechtes, wie es der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf vorsah, gibt es nun eine Diskriminierung zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung, denn das Gesetz gesteht ein Zweitverwertungsrecht nur den Forschenden an außeruniversitären Einrichtungen zu. Eine solch diskriminierende Regelung ist nicht nur praxisuntauglich, sondern stellt letztlich die Einheit von Forschung und Lehre in Deutschland in Frage. Die SPD wie auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen haben dieses Gesetz abgelehnt. Die SPD wird ihren Gesetzentwurf für ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht erneut einbringen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen. Es soll den Autoren ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation zu veröffentlichen, etwa auf eigenen Webseiten, auf den Seiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder auf Hochschulservern. Eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung soll damit ausdrücklich nicht verbunden sein. Die Publikationsfreiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll auch künftig nicht eingeschränkt werden.

FDP Grundsätzlich begrüßt die FDP die Erstellung und Verbreitung von Lehr- und Lernmitteln unter Freier Lizenz. Gleichwohl müssen wir leider feststellen, dass sich unter der derzeitigen verfassungsrechtlichen Lage gar kein Spielraum für den Bund ergibt, die Entwicklung und Verbreitung entsprechender Bildungsmaterialen zu finanzieren.
Die Linke Die Antwort auf diese Frage steht in unserem Wahlprogramm:

“Wir setzen uns für Lehr- und Lernmittelfreiheit ein sowie für einen kostenlosen Zugang und offenen Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln. Dazu kann unter anderem der Aufbau von „Open Educational Ressources“ (OER), also den gemeinschaftlich und selbstbestimmt von Pädagogen/innen, Schüler/innen und Studierenden erstellten und frei nachnutzbaren Lehr- und Lernmaterialien einen Beitrag leisten. DIE LINKE setzt sich deshalb für ein Förderprogramm des Bundes ein, dass OER-Pilotprojekte finanziert, koordiniert und die Konzeptionierung wissenschaftlich begleitet.” (Bundestagswahlprogramm 2013 der LINKEN, S. 35)

Bündnis 90/Die Grünen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Digitalisierung im Bildungsbereich unterstützen um den Zugang zu Wissen zu fördern. Lehr- und Lernmaterial soll unter freien Lizenzen bereitgestellt werden, um Wissensmonopole aufzubrechen und die vielfältige Nutzbarkeit entsprechender Inhalte zu unterstützen. Maßgabe sollten die Standards zu Open Education Ressources sein.

Wir wollen das Potenzial der digitalen Inhalte wie auch Werkzeuge in allen Lernumfeldern, auch an Schulen stärken, damit die Lehrkräfte es auch im Sinne der individuellen Förderung besser einsetzen können. Da digitale Lernmittel die Unterrichtsentwicklung voranbringen können, wollen wir sie vor allem in aktiven Lernprozessen zur Unterstützung einsetzen. Vor allem heterogene Lerngruppen erhalten durch das Nutzen digitaler Lernmittel passende Lernaufgaben für alle Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Internet-Enquete des Deutschen Bundestages haben wir uns gemeinsam mit allen anderen Fraktionen für die Förderung von Open Educational Resources und Open Courseware eingesetzt: „Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern und Hochschulen, sowohl die Förderung von Open Educational Resources, also der Herstellung, Verbreitung und Nutzung frei zugänglicher sowie offen weiter entwickelbarer Bildungs- und Studienmaterialien, als auch die Förderung von „Open Courseware“ zur Unterstützung der Lehre, zum Erreichen von Personenkreisen außerhalb der Hochschule sowie auch zur Intensivierung der Zusammenarbeit unter den Universitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Die „Open Courseware-Angebote“ sollten umfassend durch die Lehrenden an Hochschulen sowie öffentliche Stellen, die für die Beschaffung verantwortlich sind, unterstützt werden."

Piratenpartei Unbedingt! Dies war bei uns bereits in einigen Wahlprogrammen auf Landesebene zu finden. Wir sehen freie Lehrmittel als unabdingbar an um die Vermittlung von Wissen jederman uneingeschränkt möglich zu machen. Hier sollte der Staat direkte Verantwortung übernehmen und die Entwicklung solcher Lehrmittel fördern bzw beauftragen. z. B. http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bayern_Positionspapier_Freie_Lehrmittel_an_Bayerischen_Schulen

http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm_2012#Freie_Lehrmittel

MLPD Wir haben keinen konkreten Gesetzesvorschlag, meinen aber, dass grundsätzlich alle Lehr- und Lernmitteln unter Freie Lizenz gehören.
BIG Folgende Themen sind aus unserer Sicht auszuarbeiten:
  • Welche Ziele werden mit OER verfolgt? Wie ist das Zusammenspiel mit dem klassischen Lernmitteilangebot?
  • Wie ist die Finanzierung sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherungssicherung sind einzuführen?
  • Wie wird die Bildung der Lehrer/innen für OER erreicht?
Tierschutzpartei Diese Maßnahmen sollten nicht im Entscheidungsbereich der nationalen Regierungen in Europa liegen. Durch eine entsprechende EU-Richtlinie sollte der Aufforderung der UNESCO in ihrer Pariser Erklärung Nachdruck verliehen werden.
ÖDP Ja, wir können uns vorstellen, dies zu unterstützen und den Bundesländern entsprechende Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.