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Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/Bundestagswahl 2009

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Wahlprüfsteine 2009

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Die Informationsübermittlung über das Internet ist nicht nur einfacher, schneller und günstiger, sie ermöglicht gänzlich neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Menschen. Projekte wie Wikipedia zeigen, wie Freiwillige über den gesamten Erdball verteilt mittels dieser neuen technischen Grundlagen eine vorbildliche Enzyklopädie in allen Sprachen dieser Erde schaffen können und wie gemeinsam diese Inhalte gepflegt, verbessert und für alle Menschen nutzbar gemacht werden können.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen: Mit GPS-Geräten und Netbooks ausgestattet sammeln etwa die Nutzer von "OpenStreetMap" geografische Daten und erlauben jedermann die Nutzung dieser Informationen für Landkarten, Routenplaner und alle denkbaren Geo-Informationssysteme. Von anderer Seite werden vormals geschlossene Medienarchive komplett online verfügbar gemacht. Die so gewonnene Leserschaft unterstützt die Archivare bei der systematischen Erfassung der Inhalte, weist auf Fehler hin oder korrigiert falsche Ergebnisse einer maschinellen Zeichenerkennung. Gemeinsam ist all diesen Projekte und ihren Protagonisten, dass sie in der Tradition von privater Eigeninitiative, zivilgesellschaftlichem Engagement sowie der Wertschätzung von Originalität, Kreativität und Leistung stehen. Mit neuen Methoden verbessern sie die Bildungsgerechtigkeit im eigenen Land und weltweit.

All diese Projekte sind dabei vor die manchmal schwierige Aufgabe gestellt, ihre neuen Praktiken mit den bestehenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar zu machen und Kollisionen oder gar Widersprüche zwischen unterschiedlichen Rechtsnormen zu vermeiden.

Die Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages werden die Gestaltungsmacht haben, die Parameter für das Gedeihen einer solchen digitalen Gesellschaft zu setzen. Sie werden die Spielregeln, Anreize und Schranken für die Teilhabe und die Verfügbarkeit unseres kulturellen Erbes setzen. Die an sie zu stellenden Fragen sind daher: Wie nutzen wir sinnvoll die sich durch das Internet ergebenden neuen Möglichkeiten? Wie stellen wir sicher, dass alle Menschen am Informationsreichtum und am netzvermittelten Dialog teilhaben können? Welche Rahmenbedingungen helfen, damit sich das Tempo dieser Entwicklung beibehalten oder noch steigern lässt? Die nachfolgenden Fragen brechen dies herunter auf Themenfelder, in denen der Bund Entscheidungen treffen kann oder bereits getroffene Entscheidungen auf ihre Zukunftsfähigkeit prüfen sollte.


» Die Wahlprüfsteine zum Herunterladen als PDF.







Nachhaltigkeit bei intellektuellen Investitionen des Bundes

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Direkt und indirekt ist der Bund an der Erstellung von Werken beteiligt. Wie andere Staaten auch berücksichtigt das deutsche Urheberrecht die Besonderheiten von bestimmten Inhalten, die aus Steuermitteln und in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben erstellt wurden, beispielsweise bei Gesetzestexten oder Urteilen. (Unterschiedliche Reichweiten dieser Bestimmungen führen beispielsweise dazu, dass unabhängig von der Qualität NASA-Bildmaterial häufiger genutzt, verbreitet und rezipiert wird als Aufnahmen der Europäischen Raumfahrtagentur).


Befürworten Sie eine Ausweitung des Geltungsbereiches des §5 UrhG auf alle Werke, die von Personen im Dienst oder im Auftrage des Bundes im Rahmen ihrer Arbeit erstellt wurden? (Analog zu United States Code, Title 17, Chapter 1, §105 - Government Works)

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen einen freien Zugang zu mit staatlichen Geldern und somit mit Steuergeldern finanzierten Werken. Ob die Urheberrechtsfreiheit, die für Gesetze, Verordnungen u.a. gilt tatsächlich auf ALLE Werke übertragen werden kann, die von Personen im Auftrage des Bundes im Rahmen ihrer Arbeit erstellt werden, muss im Rahmen der anstehenden Novelle des Urheberrechts ausführlich debattiert werden.
CDU/CSU Die Digitalisierung und das Internet bieten weiten Teilen der Bevölkerung eine einmalige und auch neue Chance, an Kunst, Kultur und Wissenschaft zu partizipieren. Neue Formen der Sammlung und Weitergabe von Wissen haben sich erfolgreich etabliert. CDU und CSU wollen diesen Innovationsschub in Deutschland unterstützen.

CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Behörden und für den Kontakt mit den Bürgern noch intensiver genutzt werden und damit auch zu einer Vereinfachung bürokratischer Vorgänge beitragen. CDU und CSU werden unter diesem Gesichtspunkt die Gesetzgebung und die bestehenden gesetzlichen Regelungen intensiv prüfen. Neben dem Schutz des materiellen Eigentums bedarf es in der Wissensgesellschaft auch eines hinreichenden Schutzes geistigen Eigentums. Dies gilt ebenso für die öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Forschung. Open Access kann eine wichtige Rolle in der Wissenschaft spielen und ist doch nicht für jedes Fach die geeignete Publikationsform. CDU und CSU wollen Wissenschaft und Forschung mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur ausstatten und setzen sich für einen fairen Ausgleich der Interessen von Bildung und Wissenschaft, von Künstlern, Kultur- und Kreativwirtschaft, von Verbraucher- und Datenschutz sowie der Technologieanbieter ein. Nationales Kulturgut muss auch im digitalen Zeitalter weitgehend in öffentlicher Verantwortung bleiben. Daher sind Alternativen zu privaten Initiativen wichtig. Im Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden die Deutsche und die Europäische Digitale Bibliothek gefördert, die nicht nach kommerziellen Gesichtspunkten auswählen. Sie vernetzen die digitalen Bestände zahlreicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland und Europa.

FDP Aus Sicht der FDP steht eine Ausweitung des Geltungsbereiches des § 5 UrhG auf alle Werke, die von Personen im Dienst oder im Auftrage des Bundes im Rahmen ihrer Arbeit erstellt wurden, gegenwärtig nicht im Fokus. Eine derart umfassende Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz allein aufgrund des Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnisses wäre zu weitreichend und zu undifferenziert. Die amtlichen Werke im Sinne von § 5 Abs. 1 UrhG erfassen bereits heute alle wesentlichen Veröffentlichungen öffentlicher Stellen.
DIE LINKE. § 5 UrhG verneint einen urheberrechtlichen Schutz für alle amtlichen Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen etc. sowie für Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind. Da das deutsche Urheberrecht anders als das us-amerikanische eine starke Komponente eines individuellen Persönlichkeitsrechtes enthält, ist die Regelung aus dem United States Code nicht einfach übertragbar. Wir setzen uns jedoch für die Einführung einer Schrankenregelung ein, die in eine ähnliche Richtung der Nichtschützbarkeit der im Bundesdienst erarbeiteten Werke wirkt.
Piratenpartei Deutschland Wir befürworten eine solche Regelung, was in unserem Parteiprogramm in dem Punkt "Open Access" dargelegt ist.
SPD Eine Änderung des § 5 Urheberechtsgesetz ist nicht beabsichtigt. Soweit mit der Frage die Ausgestaltung der Rechte von Urhebern in Arbeits- oder Dienstverhältnissen angesprochen ist, regelt § 43 Urheberrechtsgesetz diesen Sachverhalt. Diese Regelung ist durch die Rechtsprechung dahingehend konkretisiert worden, dass die zur vertragsgemäßen Werkverwertung erforderlichen Nutzungsrechte stillschweigend auf den Dienstherren übergehen, wenn der Urheber das Werk im Rahmen einer arbeits- oder dienstvertraglich geschuldeten Tätigkeit geschaffen hat.

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Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, die bzw. deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert werden, nach den Grundsätzen von Open Access (etwa im Verständnis der Berlin Declaration) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollen?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen das Open-Access-Prinzip. In der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft ist der ungehinderte Zugang zum jeweils neuesten Kenntnisstand die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Forschungsarbeit. Wir fordern außerdem ein Zweitveröffentlichungsrecht für UrheberInnen von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind.
CDU/CSU Siehe oben.
FDP Die FDP unterstützt "open access" als eine Alternative zur herkömmlichen Publikation im Wissenschaftsbereich. Forderungen nach einer Beschränkung urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch gesetzliche Eingriffe in das Urheberrecht der Autoren sieht die FDP allerdings kritisch. Wenn ein Autor sich für eine Verlagsveröffentlichung entscheidet, dann müssen die vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzungsrechte grundsätzlich Bestand haben. Sinnvoll sind stattdessen die Kooperation der Wissenschaftseinrichtungen mit den Wissenschaftsverlagen zum Aufbau von "open access" Repositorien; auf diese Weise können die unterschiedlichen Publikationsmodelle im Wege freiwilliger Vereinbarungen miteinander kombiniert werden. Sie sollten deshalb weiterentwickelt werden. Die in diesem Zusammenhang diskutierten Modelle für Urheberrechtsänderungen, insbesondere eine Änderung von § 38 UrhG zur Schaffung eines zwingenden Zweitveröffentlichungsrechts und eine Änderung von § 43 UrhG zur Schaffung eines erleichterten Zugriffsrechts zugunsten der Hochschulen, wäre im Übrigen nicht nur rechtspolitisch bedenklich, sondern sie wären sehr wahrscheinlich nicht mit den zwingenden Vorgaben des europäischen Rechts zu vereinbaren und begegnen auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschafts- und Publikationsfreiheit Bedenken.
DIE LINKE. Der Zugang zu Werken, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, muss verbessert werden. Die Berliner Erklärung von 2003 bezieht sich explizit auf wissenschaftliches Wissen, für die wir den Open-Access-Gedanken umfassend nachvollziehen können und unterstützen. Für kulturelle Werke ergeben sich komplizierte Abgrenzungsprobleme, nicht nur bei projektbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand wie im Film- und Kunstbereich üblich. Eine generelle gesetzliche Regelung erscheint uns daher nicht möglich. Eine verbesserte Zugänglichkeit aller mit öffentlichen Mitteln finanzierten oder co-finanzierten Werke könnte erreicht werden, indem etwa eine Veröffentlichung unter Creative-Commons Lizenz zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung gemacht wird. Zudem muss die Politik in den Ländern und im Bund öffentlich finanzierte Einrichtungen wie Theater, Orchester, Schulen, Verwaltungen, Medien und Wissenschaftseinrichtungen verstärkt auf die Möglichkeiten digitaler Veröffentlichungen und Angebote orientieren und bei der Erstellung der entsprechenden Infrastruktur unterstützen. Dazu gilt es, entsprechend auch Verwertungsorganisationen wie die GEMA, VG-Wort etc. zu reformieren und die Abkehr von exklusiven Rechteabtretungen einzuleiten.
Piratenpartei Deutschland Auch diese Frage ist klar mit ja zu beantworten. Wir stellen uns gegen die gängige Praxis, in der Privatfirmen aus staatlich finanzierten Werken Profit schlagen dürfen.
SPD Die Frage nach den Rahmenbedingungen für Open Access ist – mit weiteren Fragen zu möglichem urheberrechtlichem Reformbedarf – Gegenstand eines Konsultationspapiers, mit dem das Bundesministerium der Justiz im Februar dieses Jahres die beteiligten Kreise um Stellungnahme gebeten hat. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet. Nach Abschluss der Auswertung wird das Ministerium in Abstimmung mit der SPD-Bundestagsfraktion einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen im Rahmen eines sogenannten „3. Korbs“ unterbreiten.

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Sollen Datenbanken, die von öffentlichen Einrichtungen erstellt wurden, an einem zentralen Repositorium zur Verfügung gestellt werden, wie dies bei data.gov durch die Vereinigten Staaten gerade umgesetzt wird?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öffentliches Wissen soll öffentlich zugänglich gemacht werden: Dies muss in offenen und freien Formaten geschehen und natürlich so bedienungsfreundlich wie möglich. „www.data.gov“ ist ein spannender Ansatz, den wir aufmerksam verfolgen werden.
CDU/CSU Siehe oben.
FDP Abhängig vom konkreten Sachverhalt bieten sich öffentlich zugängliche Datenbanken, die von staatlichen Institutionen erstellt wurden, dann an, wenn keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten verletzt werden und die Veröffentlichung der Informationen nicht dazu führt, dass bestehende private Angebote vom Markt verdrängt werden. Der Staat darf nicht in unlauterer Weise durch Nutzung von Steuergeldern privaten Anbietern Konkurrenz machen.
DIE LINKE. DIE LINKE. unterstützt einen entsprechenden Ansatz, der in den USA durch den Chief Information Manager Vivek Kundra derzeit umgesetzt wird, auch für Deutschland. Mit den veröffentlichten, maschinenlesbaren Daten lässt sich ein vielfältiger Gemeinnutzen erzielen, indem etwa Verwaltungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch Bürgerinnen und Bürger Statistiken, Karten oder Grafiken aus alternativen Blickwinkeln erstellen. Ein solcher zentraler Zugang zu öffentlichen Daten wäre auch für Deutschland ein entscheidender Fortschritt bei der Umsetzung eines wissensbasierten Gemeinwesens.
Piratenpartei Deutschland Sofern dabei keine persönlichen Daten von Bundesbürgern veröffentlicht werden, ist dies ein guter Schritt auf dem Weg zu einem transparenten Staat. Weiter ist zu beachten, dass eine dezentrale Datenspeicherung ein geringeres Ausfallrisiko besitzt, als eine Akkumulation von Technik und Daten auf engem Raum.
SPD Wir haben mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eine so genannte Internetklausel geschaffen, in der die Veröffentlichungspflichten der Behörden des Bundes geregelt sind. Nach § 11 IFG sollen die Behörden des Bundes Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Darüber hinaus sind Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich zu machen. Diese Informationen, Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen sollen in elektronischer Form allgemein zugänglich, also im Internet veröffentlicht, gemacht werden. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, um die Informationen bei öffentlichen Stellen, soweit keine gewichtigen Gründe entgegenstehen, zugänglich zu machen. Ob diese Informationen und Datenbanken an einem zentralen Repositorium zusammengeführt werden sollten, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, diese Entscheidung kann letztlich nur unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten getroffen werden. Hierzu liegen bislang keine ausreichenden Erkenntnisse vor.

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Wie beurteilen Sie die derzeitige Situation bei IT-Ausschreibungen des Bundes hinsichtlich der Chancengleichheit zwischen Anbietern proprietärer Lösungen und Open-Source-Anwendungen?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nach unserer Kenntnis kommt es immer wieder zu Diskriminierungen von Anbietern wirklich offener Standards und damit mittelständischen Unternehmen bei IT-Ausschreibungen, weil letztendlich Marktgiganten bevorzugt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich auch weiterhin dafür ein, dass es zum Einsatz von wirklich offenen Standards in den Verwaltungen kommt. Keinesfalls darf sich eine Definition „offener“ Standards überall durchsetzen, wie sie die Große Koalition im Jahr 2007 gefordert hat. Dies würde nämlich zur Folge haben, dass auch exklusive und gebührenpflichtige Standards als offene Standards akzeptiert werden.
CDU/CSU Open Source hat sich als ein wichtiges Geschäftsmodell neben anderen etabliert. Sie bietet in fast allen Bereichen erfolgreiche Lösungen für Wirtschaft, Forschung, den privaten Bereich sowie in besonderem Maße für die öffentliche Verwaltung an.

Open Source ist Teil des Ende 2006 von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms "iD2010 - Informationsgesellschaft Deutschland 2010". Zur weiteren Unterstützung von Open Source-Software hat die unionsgeführte Bundesregierung im April 2008 die dritte Auflage des "Migrationsleitfadens" veröffentlicht, der auf Alternativen aus dem Open Source-Bereich hinweist. Zudem wurde ebenfalls 2008 im Bundesverwaltungsamt ein Kompetenzzentrum für Open Source Software eingerichtet.

FDP Das gemeinschaftsrechtlich vorgegebene Vergaberecht im Oberschwellenbereich bietet weitestgehend angemessene Bedingungen für ein wettbewerbsrechtliches Ausschreibungsverfahren nach dem Günstigkeitsprinzip. Insofern lassen sich vergaberechtsbedingte Diskriminierungen zwischen proprietärer Lösungen und Open Source-Anwendungen nicht erkennen. Im Unterschwellenbereich fordert die FDP alternative Rechtsschutzinstrumente, um ein chancengleiches Ausschreibungsverfahren nachhaltig zu sichern.
DIE LINKE. Die Nutzung von OSS kann nicht nur erhebliche Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand, sondern auch mehr Flexibilität und aufgabengerechte Anpassung der IT-Infrastrukturen bringen. Verwaltungen sind durch den Einsatz von OSS unabhängig von Produktzyklen und Produktpolitik großer Hersteller und stärken zudem den vor allem mittelständisch geprägten IT-Dienstleistungssektor. DIE LINKE unterstützt den Einsatz freier Software auf Bundesebene und sieht hier erheblichen Nachholbedarf in den Bundesverwaltungen. Allerdings ist bisher keine Rechtsklarheit bei der ausschließlichen Ausschreibung auf OSS gegeben. Die Bundesstelle für Informationstechnik empfiehlt derzeit den Behörden aus diesem Grund eine neutrale Ausschreibung, die auch proprietäre Softwareanbieter als Bewerber zulässt. Allerdings muss die Vergabepolitik verstärkt die Vorteile von OSS in den Ausschreibungstexten berücksichtigen.
Piratenpartei Deutschland Die momentane Situation bedarf einer Anpassung an die sich weiterentwickelnde Gesellschaft. Ein von der Kommission der europäischen Gemeinschaft veröffentlichtes Weißbuch gibt Anregungen für die Nationalstaaten, welche überwiegend im Sinne der Piratenpartei sind. Nur um ein Beispiel zu nennen: Die Chancengleichheit z.B. muss gewährleistet sein.

Falls bei einer Ausschreibung mehrere Programme oder Programmpakete einen vergleichbaren Leistungsumfang besitzen, muss nach weiteren Kriterien, wie z.B.: Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Ergonomie entschieden werden. Der Einsatz von Open Source Software spiegelt letztendlich die Aufgabe des Staates wieder, nämlich die Gemeinschaftsordnung zu erhalten, durch einen Prozess der aktiven Mitgestaltung der Bürger ihrer Gemeinschaft und so ihres Staates.

SPD Das Vergaberecht kennt keine Unterscheidung im angesprochenen Sinn. Daraus folgt: Wenn die angebotenen Lösungen (open source und proprietär) die von der Vergabestelle gewünschten technischen Anforderungen in gleichem Maße erfüllen, muss der Anbieter mit dem wirtschaftlicheren Angebot genommen werden. Der Umstand, dass eine Lösung auf open source oder proprietärer Software beruht, darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen.

Soweit die Frage auf die Vergabewirklichkeit abzielt und nicht auf die vergaberechtliche Situation, liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Vergabeentscheidungen die Chancengleichheit zwischen Anbietern proprietärer Lösungen und Open-Source-Lösungen nicht gewahrt wäre.

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Die digitale Allmende

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Die Digitalisierung ermöglicht es kulturellen Einrichtungen, ihre Bestände einem riesigen Publikum, losgelöst von räumlichen Beschränkungen, zu präsentieren. Bibliotheken als Hüter des verschriftlichten kulturellen Erbes leisten hier bereits einen aufwändigen wie notwendigen Dienst bei der Digitalisierung. Diese Arbeit ist geprägt von Unsicherheiten über den rechtlichen Status einzelner Werke, für die sich auch nach zeitraubender und akribischer Suche kein Rechteinhaber feststellen lässt. Diese Werke sind heute der Öffentlichkeit nahezu entzogen, wenn sich nicht eine Institution findet, die die Risiken dieser Unsicherheit auf sich nimmt.


Sehen Sie Bedarf für eine Klarstellung des §72 UrhG, dass Reproduktionen von urheberrechtlich nicht (mehr) geschützten zweidimensionalen Werken (Gemälden, Fotos u.ä.) ebenfalls keinen urheberrechtlichen Schutz genießen?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Ansicht, dass die Rechtslage zu Reproduktionen eindeutig ist: für diese besteht kein urheberrechtlicher Schutz, denn das Ziel von Reproduktionen ist die Originaltreue, die individuelle Gestaltung tritt dahinter zurück. Wir sind jedoch bereit, uns für eine Klarstellung einzusetzen, falls sich in dieser Frage Probleme zeigen sollten.
CDU/CSU Die Digitalisierung und das Internet stellen Kultur und Wissenschaft vor grundlegende Herausforderungen. Ein möglichst umfassender Zugang zu kulturellem Erbe und wissenschaftlicher Information ist wichtig. CDU und CSU setzen sich dafür ein, national wertvolles Kulturerbe besser zu sichern und leichter zugänglich zu machen. Unser kulturelles Erbe ist ein Schatz, den wir hüten und weitertragen wollen. Dazu gehört auch die Bewahrung unseres Filmerbes.
FDP Durch die Reproduktion eines nicht mehr urheberrechtlich geschützten Werkes - z.B. die Mona Lisa von da Vinci - lebt der urheberrechtliche Schutz an diesem Werk nicht wieder auf; es bleibt gemeinfrei. Der Schutz des abgebildeten Werkes ist aber zu unterscheiden vom Schutz der Fotografie. Das Leistungsschutzrecht des Lichtbildners (§ 72 UrhG) besteht unabhängig davon, ob das Fotomotiv ein urheberrechtlich überhaupt nicht geschützter Gegenstand ist (z.B. bei einer Landschafts- oder Tieraufnahme) oder nicht mehr geschützt ist, weil die Schutzfrist des Motivs abgelaufen ist.
DIE LINKE. Ja. Eine solche Regelung ist überfällig und verhindert die nachträgliche private Aneignung gemeinfreier Werke. Durch Reproduktion dürfen keine neuen Rechte begründet werden.
Piratenpartei Deutschland Wir sehen natürlich Bedarf zur Klarstellung des urheberrechtlichen Schutzes von nicht (mehr) geschützten zweidimensionalen Werken. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
SPD Die hier aufgeworfenen Fragen sind ebenfalls Gegenstand des Konsultationspapiers, mit dem das Bundesministerium der Justiz die beteiligten Kreise um Stellungnahme gebeten hat. Nach Abschluss der Auswertung der eingegangenen Antworten werden wir zusammen mit dem Ministerium Vorschläge für den sogenannten 3. Korb unterbreiten.

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Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine Bundesregierung unter Ihrer Mitwirkung, die von der Europäischen Kommission behandelten Fragen von Urheberrechtswaisen - also noch urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzungsrechteinhaber nicht mehr auffindbar sind - zu adressieren?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durch die enorme Anzahl von Werken, deren UrheberInnen unbekannt oder unauffindbar sind, liegt viel Wissen brach, weil es nicht verwertet werden kann. Bemühung für die Nutzbarmachung sogenannter verwaister Werke sehen wir daher als sinnvoll an. Bei solch einer Regelung spielt die konkrete Ausgestaltung aber eine große Rolle: Die notwendige Suche nach den Rechteinhabern muss klaren Mindestanforderungen entsprechen, Rechteinhaber müssen Widerspruch einlegen können. Ob die verwaisten Werke nur für die nicht-kommerzielle Nutzung gemeinfrei gemacht werden sollten, genauso wie eine die Idee einer europaweiten, öffentlichen Rechteregistrierungsstelle, diskutieren wir derzeit noch.
CDU/CSU Siehe oben.
FDP Die Frage, wie eine rechtmäßige Nutzung sog. "verwaister Werke", die noch geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr auffindbar sind, ermöglicht werden kann, gehört sicher zu den zentralen Fragen im Urheberrecht. Die FDP setzt sich dafür ein, dass dieses Thema im Rahmen der nächsten Urheberrechtsnovelle behandelt wird. Die mit dem sog. "Zweiten Korb" geschaffene Regelung über den nachträglichen Erwerb von Rechten an vormals unbekannten Nutzungsarten (§ 137 l UrhG) reicht hier womöglich nicht aus. Eine gewisse Vereinfachung des Lizenzerwerbs für nichtkommerzielle Nutzungen erscheint durchaus sachgerecht. Allerdings müssen an die Nichtauffindbarkeit der Rechteinhaber ausreichend hohe Anforderungen gestellt werden. Außerdem muss die Zahlung einer angemessenen Vergütung gewährleistet sein. Allein ein höherer Aufwand zur Klärung der Rechtesituation rechtfertigt eine solche gesetzliche Lizenz jedoch keineswegs.
DIE LINKE. Die Debatte um das Vorgehen der Firma Google beim Digitalisieren vergriffener Bücher verweist auf den Widerspruch zwischen den Möglichkeiten der Nutzbarmachung des kulturellen Erbes und der unzureichend angepassten Rechtsordnung. Aus unserer Sicht muss die EU-Kommission eine Überarbeitung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG vornehmen, die unter anderem eine Lösung für den Zugang zu verwaisten Werken findet. Dies sollte die Bundesregierung auch im Interesse wichtiger Projekte wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) unter dem Dach der Europeana unterstützen und eine ähnliche gerichtete Umsetzung in deutsches Recht forcieren.
Piratenpartei Deutschland Wir sehen es als unsere Pflicht, Werke mit urheberrechtsverwaister Natur der Allgemeinheit zuzuordnen. Wenn jemand vor 100 Jahren gestorben ist und keine Hinweise hinterlassen hat, wer die Nutzungsrechte seiner Werke verwerten darf, dann ist dieses Werk öffentliches Allgemeingut.
SPD Die hier aufgeworfenen Fragen sind ebenfalls Gegenstand des Konsultationspapiers, mit dem das Bundesministerium der Justiz die beteiligten Kreise um Stellungnahme gebeten hat. Nach Abschluss der Auswertung der eingegangenen Antworten werden wir zusammen mit dem Ministerium Vorschläge für den sogenannten 3. Korb unterbreiten.

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Zukunft des Internets

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Das Internet erlaubt es Verlagen, zu vergleichsweise geringen Kosten ein riesiges Publikum zu erreichen und in den globalen Austausch an Informationen, Meinungen und das Angebot innovativer Dienstleistungen einzusteigen. Es entstehen neue Angebote, die dem einzelnen Nutzer helfen, sich in dieser Fülle von Seiten zurechtzufinden, Internet-Suchangebote sind ein erfolgreiches Geschäftsmodell, von dem sowohl die Anbieter hochwertiger Inhalte als auch die Nutzer profitieren. Auch die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Möglichkeiten und Grenzen für vermittelnde Dienstleistungen zu Inhalten nachgezeichnet.


Sehen Sie Bedarf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage? Wenn ja, welche konkreten Handlungen sollen von diesem Leistungsschutzrecht erfasst werden? Sollte Ihrer Meinung nach ein solches Leistungsschutzrecht für Verleger die Aussagen der BGH-Entscheidung zu Paperboy (Urteil vom 17.07.2003 Az: I ZR 259/00) erhalten oder negieren?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutieren ein Leistungsschutzrecht für Verlage noch und haben dementsprechend noch keine abschließende Position. Wir sind der Ansicht, dass in dieser Diskussion insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die UrheberInnen selbst und deren Rechte, sowie auf den freien Zugang zu Wissen und Bildung berücksichtigt werden müssen. Klar ist: Die Urheberinnen und Urheber kreativer Inhalte im Netz müssen für ihre Werke vergütet werden können. Wir prüfen deshalb derzeit die Idee einer Kulturflatrate, die die Möglichkeit eines pauschalen Vergütungssystems im Netz bietet.
CDU Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik und Verlagen, verstärkt das Bewusstsein für den Wert und die Relevanz von Zeitungen und Zeitschriften in der Gesellschaft als Kulturgut zu verankern. Im Online-Bereich dürfen die Verlage nicht schlechter gestellt werden als andere so genannte Werkvermittler. Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen.
FDP Die FDP steht der Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verleger aufgeschlossen gegenüber. Insbesondere im Pressebereich finden im Internet heute Nutzungen von Presserzeugnissen statt, die die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Verlage erheblich beeinträchtigen können und deren Unterbindung nach geltendem Recht - wenn überhaupt - nur sehr schwer möglich ist. Es spricht deshalb viel dafür, den Verlegern für ihre Verlagsprodukte nach dem Vorbild bestehender Leistungsschutzrechte, zum Beispiel für Film- und Tonträgerhersteller, ein eigenes Verbotsrecht zu gewähren.

Der BGH hat in seinem "Paperboy"-Urteil entschieden, dass Hyperlinks keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellen. Diese Entscheidung ist unabhängig vom jeweiligen Schutzrecht und würde damit zunächst auch für das Verlegerschutzrecht gelten.

DIE LINKE. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist insofern problematisch, als bislang ungeklärt bleibt, wie das für die Meinungsfreiheit konstitutive Zitatrecht gewährleistet werden kann und wie Journalistinnen und Journalistenk, die zumeist über Total-Buy-Out-Verträge an die Verlage gebunden sind, an der digitalen Zweitverwertung ihrer Texte in Online-Medien beteiligt werden. Zudem darf ein solches Schutzrecht das grundsätzliche Recht auf Mehrfachverwertung durch die Urheber sowie eine Veröffentlichung der Texte unter Creative Commons-Lizenz nicht behindern. Dies könnte durch den Abschluss einer klaren und eindeutigen Vergütungsverordnung für Journalistinnen und Journalisten erreicht werden, die jedoch durch die Verlage bisher boykottiert wird. Nur unter der Bedingung, dass die genannten Probleme einer eingängigen Lösung zugeführt werden können, ist für uns die Gewährung eines Leistungsschutzrechts denkbar.
Piratenpartei Deutschland Unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Verlagswesens von einem Meinungsanbieter mit Inhalten auf einem Träger hin zu einem elektronischem Informationsdienstleister werden natürlich den klassischen Vertriebs- und Einnahmewegen eine geringere Bedeutung zukommen. Die Aktualität und der Vernetzungsgrad des Internets als Vertriebsweg führen zu einen großem Synergieeffekt, der die monetäre und gesellschaftliche Bedeutung der Verlage schrumpfen lässt. Dem entgegenzutreten dürfte die Hauptmotivation der Verlage für die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht auf geistiges Eigentum sein. Um kurz bis mittelfristig die Qualität der sogenannten vierten Gewalt in Deutschland sicherzustellen, könnte man eine Abgabenpauschale als Übergangslösung installieren. Bezweifelt werden darf hierbei, ob das Geld letztendlich auch beim ausführendem Journalisten/Redakteur ankommt. Dies kann über ein Zitationssystem festgelegt werden, welches direkt die Verbreitung des Werkes mit der Entlohnung kombiniert. Langfristig gesehen muss geistiges Eigentum abgeschafft werden, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, was eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft darstellt.
SPD Bundesministerin Zypries hatte bereits bei der internationalen Konferenz des Bundesministeriums der Justiz zur Zukunft des Urheberrechts zugesagt, die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger wohlwollend zu prüfen. Auch zu diesem Punkt werden die im Rahmen der oben genannten Konsultation eingegangenen Stellungnahmen der Verbände ausgewertet. Für ein Leistungsschutzrecht spricht, dass auch die Verlage eine organisatorisch-wirtschaftliche Leistung erbringen wie andere Leistungsschutzberechtigte. Fraglich ist allerdings, ob ein Leistungsschutzrecht die wirtschaftlichen Probleme der Verlage lösen wird. In den USA „stirbt“ der klassische Zeitungsmarkt, obwohl die Verlage dank des amerikanischen Urheberrechts über einen dem Leistungsschutzrecht vergleichbaren Schutz verfügen. Ob ein Schutzrecht eingeführt wird und wie dieses ausgestaltet werden soll, muss mit allen Betroffenen sorgfältig erörtert werden.

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Sehen Sie Bedarf für die Festschreibung der Netzneutralität für Internetserviceprovider?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für Netzneutralität ein. Es darf aus grüner Sicht etwa nicht sein, dass Netzbetreiber eigenen Produkten durch Verletzung der Netzneutralität Marktvorteile verschaffen. Ein freies und neutrales Internet darf nicht den einseitigen Interessen das Staates oder der Wirtschaft geopfert werden. Sollten die bestehenden Gesetze nicht ausreichen, Netzneutralität zu sichern, werden wir uns entsprechend dafür einsetzen.
CDU/CSU CDU und CSU stehen für Netzneutralität. Selbstverständlich muss aber auch eine Refinanzierung der Netze sichergestellt sein. Die Netzbetreiber sind aufgefordert, hier Businessmodelle zu entwickeln, die dies unter Berücksichtigung der Netzneutralität und des diskriminierungsfreien Zugangs sicherstellen.
FDP Aus Sicht der FDP besteht in wettbewerblich organisierten Märkten grundsätzlich kein Bedarf für gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität. Vor allem der deutsche Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste hat sich seit der Liberalisierung im Jahr 1998 dynamisch entwickelt. Eine hohe Wettbewerbsintensität ergibt sich dabei nicht nur aus einem nachhaltigen Dienste- sondern vor allem aus einem ausgeprägten Infrastrukturwettbewerb.
DIE LINKE. Wir treten für die Beibehaltung der Netzneutralität, des freien und gleichen Informationsflusses im Netz ein. Netzbetreibern soll rechtsverbindlich vorgeschrieben werden, die Anbieter von Inhalten unterschiedslos und diskriminierungsfrei zu behandeln. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sogenannter Next Generation Networks wäre es somit untersagt, die Weiterleitung und Geschwindigkeit von Paketen anhand ihres Inhalts zu kontrollieren. Unser Ziel ist es, die grundsätzlich offene Technologie des Netzes und sein darauf basierendes Innovations- und Entwicklungspotential zu bewahren. Netzneutralitat allerdings gilt es technologisch zeitgemäß zu sichern: Notwendig ist die Entwicklung einer offenen Architektur, die den heutigen Dimensionen und Nutzungen des Internet sowie den entsprechenden Anforderungen an seine Leistung, Stabilität und Sicherheit gerecht wird. Es gilt nicht, einen überholten Stand der Technik für verbindlich zu erklären, sondern eine effiziente Paketlenkung und Netzverwaltung, einen stabilen Netzbetrieb und die Unterstützung von Echtzeitanwendungen im Rahmen einer zeitgemäßen Universaldienstpflicht mittels differenzierter Qualitätsstandards zu regulieren, die eine Benachteiligung einzelner Nutzer oder Nutzungen ausschließen. Diese Standards, deren Einhaltung es auch zu überwachen gilt, sind regelmäßig zu überprüfen und dem technischen Fortschritt sowie veränderten Bedürfnissen anzupassen.
Piratenpartei Deutschland Die Netzneutralität ist momentan durch das GG Art. 5 und die polypolistische Struktur des ISP Marktes sichergestellt. In diesem Zusammenhang möchte die Piratenpartei auf eine verantwortungsvolle, weil unkomplizierte Gesetzgebung unter besonderer Beachtung der Grundrechte hinwirken. Falls die Netzneutralität durch fehlende staatliche Intervention in den Prozess der Monopolisierung gefährdet ist, sollte eher an dieser Stelle gesetzgeberisch eingegriffen werden.
SPD Die Frage nach einer Netzneutralität der Internetserviceprovider zielt auf Entwicklungen in den USA, wo mehrere Internetserviceprovider angekündigt haben, künftig von den Anbietern (wie Google) dafür Geld zu verlangen, dass sie diesen Anbietern Internet-Verkehr zuleiten. Diese Frage wurde in Deutschland noch nicht ausreichend erörtert, weshalb derzeit kein Gesetzgebungsbedarf gesehen wird

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Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen hat es der Bundesregierung aufgegeben, binnen zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes zu erstatten. Befürworten Sie dazu die Aufnahme von Fragestellungen in diese Evaluierung, die die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Netzpublikationen und kollaborativ erstellte Werke wie Wikipedia erfassen? Welche Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Diskussion um den Umgang mit islamistischen, rechtsradikalen oder jugendgefährdenden Inhalten erwarten Sie?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine Aufnahme solcher detaillierter Fragestellungen kann sicherlich sinnvoll sein. Es steht jedoch zu befürchten, dass die alleinige Existenz der „Sperrinfrastruktur“ auch Gerichte dazu bringen wird, Provider auch bezüglich anderer Inhalte stärker in die Haftung zu nehmen. Wir stellen fest, dass einzelner Vertreter der CDU und der SPD öffentlich darüber nachdenken, nun auch Themen wie Rechtsradikalismus, Glückspiel oder Urheberrechtsverletzungen „sperren“ zu lassen.
CDU/CSU CDU und CSU werden die Dreifachstrategie gegen Kinderpornografie im Internet weiter vorantreiben: Täter verfolgen, auch solche, die sich außerhalb des Internets, in geschlossenen Foren oder auf anderen Wegen bewegen, Quellen im In- und im Ausland schließen und den Zugang zu den Seiten sperren, so wie dies seit vielen Jahren erfolgreich in vielen Ländern erfolgt. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

CDU und CSU wollen unseren freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat so gestalten, dass sich so viele Menschen wie möglich dieser Gesellschaft zugehörig fühlen. Je besser dies gelingt, desto weniger Menschen rutschen in Gewalt und Extremismus ab. CDU und CSU werden daher Angebote stärken, die bereits im Vorfeld Gewalt- und Kriminalitätskarrieren oder das Abgleiten in Extremismus verhindern. Unsere Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts unterstützt mit einer breit angelegten Förderung vielfältige Initiativen. Dies ist entscheidend für eine lebendige Demokratie, ein friedliches Zusammenleben und damit letztlich auch für die Vorbeugung von Straftaten.

FDP Die FDP hält das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen für ungeeignet, die Entstehung und Verbreitung kinderpornographischen Materials erfolgreich zu bekämpfen. Es muss alles daran gesetzt werden, dass den Opfern von Kindesmissbrauch wirksam geholfen wird. Zudem verletzt der Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Kompetenzen von Bund und Ländern. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Ausweitung auf andere Inhalte durch unterschiedliche Interessengruppen forciert wird. Die FDP wird dies - wie in der Vergangenheit - nicht unterstützen.
DIE LINKE. Die Fraktion DIE LINKE hat das Sperrgesetz abgelehnt. Wir haben, wie die anderen Oppositionsparteien im übrigen auch, in einem Entschließungsantrag aufgezeigt, wie Kinderpornographie im Netz durch die Ermittlung der Täter und das Löschen der Bilder an der Quelle bekämpft werden kann, und zwar national wie international. Dazu nur ein Beispiel: Sogenannte Phishing-Websites, mit denen die Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden, verbleiben im Schnitt ganze 4,8 Stunden im Web, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten hingegen 30 Tage. Der Grund ist, dass die Banken ein Eigeninteresse an der Beseitigung solch illegaler Angebote haben und dementsprechend international vernetzt ermitteln und löschen lassen. Die Bundesregierung hat das nicht interessiert. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen wurden Forderungen aus den Regierungsparteien laut, die Netzsperren auf weitere vermeintlich illegale Inhalte etwa im politischen oder religiösen Bereich auszuweiten. Jüngste Äußerungen von Frau von der Leyen (CDU) und Herrn Wiefelspütz (SPD), weitere Internet-Seiten sperren zu lassen, bestätigen alle Befürchtungen. Der Kampf gegen Kinderpornografie war für sie nur der Einstieg in eine weitergehende Zensura-Debatte. DIE LINKE lehnt diese Maßnahmen ab. In der digitalen Welt ist die Freiheit des Netzes zu verteidigen. Wir werden die Fragen nach Auswirkungen auf kollaborativ erstellte Werke und Datenbanken in den parlamentarischen Prozess um eine Evaluierung des Gesetzes einbringen und die Bundesregierung zu einer Stellungnahme zu diesem Komplex drängen.
Piratenpartei Deutschland Solange das Zugangserschwerungsgesetz nicht ratifiziert ist, erübrigt sich jede weitergehende Beschäftigung damit. Wie schon der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hat: "Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden." 27. Januar 2009; Die Piratenpartei lehnt das Zugangserschwerungsgesetz strikt ab. Kinderpornografie im Internet muss durch geeignete Maßnahmen, wie z.B.: das Löschen entsprechender Seiten oder bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Ermittlungsbehörden bekämpft werden.
SPD Das Zugangserschwerungsgesetz soll den Zugang allein zu kinderpornographischen Inhalten erschweren und hat damit einen sehr eng begrenzten Anwendungsbereich. Auswirkungen auf Netzpublikationen im Allgemeinen sowie auf kollaborativ erstellte Werke wie Wikipedia sind damit ausgeschlossen. Eine Notwendigkeit, derartige Auswirkungen zu untersuchen, besteht daher nicht.

Das Zugangserschwerungsgesetz löst vorhersehbar Diskussionen darüber aus, ob der Zugriff auch auf weitere Inhalte - etwa rechtsradikaler, islamistischer oder allgemein jugendgefährdender Art - erschwert werden sollte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat jedoch durchgesetzt, dass die Zugangssperre zu kinderpornographischen Inhalten nicht im Wege einer Änderung des Telemediengesetzes sondern durch ein eigenständiges Gesetz vorgenommen wurde. Damit haben wir den Ausnahmecharakter dieser Regelung verdeutlicht.

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Allgemeines

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Ganz allgemein gefragt: Welche Rolle spielen in der Bildungs- und Forschungspolitik Ihrer Partei offene Projekte wie die Wikipedia? Wie bewerten Sie die Qualität der Inhalte im Licht Ihrer bildungs- und forschungspolitischen Schwerpunkte?

Partei Antwort
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen die Verbindung gesellschaftlicher Anliegen mit unternehmerischem Handeln, wie die Open-Source- und Freie-Software-Bewegung. Weil eine breite Teilnahme an offenen Projekten wie Wikipedia hilft, die kulturellen, sozialen, medialen und demokratischen Kompetenzen zu fördern und eine immense Möglichkeit der Informationsdarstellung und –sammlung bietet, setzen wir uns für gleiche Zugangsmöglichkeiten zu solchen Projekten ein: Wir wollen den Breitbandzugang für alle, aber auch Medienkompetenz in allen Lebensaltern fördern.
CDU/CSU Bei Aus- und Weiterbildung sowie in Wissenschaft und Wirtschaft nehmen neue Formen der Wissensbeschaffung, Wissensvermittlung und Wissensbereitstellung auch im Internet eine immer wichtigere Rolle ein. Dazu gehören insbesondere Wikis. Im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde beispielsweise das Projekt "Fainlab" gefördert, das Lernmittel in der Berufsausbildung der Bauwirtschaft durch multimediale Lernmodule ergänzt. Neue Formen wissenschaftliches Arbeitens durch Wissensmanagement werden mit dem Programm "IKT 2020" im Rahmen der Hightech-Strategie gefördert. Mit der Initiative "WissensMedia – Wissensmanagement in mittelständischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung" sensibilisiert das Bundesministerium für Wirtschaft für neue Technologien zur wirkungsvollen Nutzung von Wissen. CDU und CSU haben bereits darauf hingewiesen, dass Open Source Lösungen für Bildung und Forschung bereitstellen kann und vielfach interessante alternative Lösungen zu anderen Geschäftsmodellen bietet.

Generell sind wir der Auffassung, dass diese Seiten und Projekte staatsfern bleiben sollten, da sie sich so am besten entwickeln können. Die mit staatlicher Förderung zwangsläufig verbundenen Vorgaben sind nur schwer mit der Dynamik von Open-Source-Projekten in Einklang zu bringen.

Wir unterstützen hingegen eine indirekte Förderung durch die stärkere Nutzung freier und offener Software durch Behörden. Open-Source-Software bietet aus wirtschafts- und sicherheitspolitischer Sicht Vorteile für den Staat. Auch unterstützen wir – wo möglich – die Bereitstellung von staatlichen Informationen zur Nutzung durch Projekte wie Wikipedia und OpenStreetMap. Vorbild kann die Bereitstellung von 100.000 Fotos aus dem Bundesarchiv für Wikipedia sein.

FDP Gerade die parlamentarische Diskussion um den § 52a des Urheberrechts ließ erkennen, wie wichtig und gut solche offenen Projekte wie "WIKIPEDIA" sind. Einerseits stellen die Autoren hier ihre Beiträge freiwillig und kostenlos ein, andererseits finanziert sich das System mit seinen eigenen Prüfungssystemen über Zuwendungen und Werbeeinnahmen selbst. Auch wenn das System von der Wissenschaft heute noch als "nicht zitierfähig" angesehen wird, so hat es doch schon "schleichend" Einzug in die Studierzimmer und Labore gehalten. Auch die in sich geschlossenen Systeme, wie z. B. der Brockhaus, werden nicht mehr in Buchform verlegt und sind heute nur noch in elektronischer Form wenn auch gegen Gebühr verfügbar. Es entspricht unserer liberalen Auffassung von und unserer Haltung zum Eigentum (in diesem Fall geistigen Eigentum), dass dieses natürlich auch eines Schutzes bedarf. Selbstverständlich ist es wichtig, dass digitale Medien für wissenschaftliche Arbeiten in möglichst großem Umfang zur Verfügung stehen, um die Qualität von Forschung und Lehre durch eine moderne Informationsinfrastruktur zu verbessern. Dies zu bewältigen, fällt den öffentlichen Einrichtungen aus finanziellen Gründen schwer. Die FDP fordert deshalb seit langem und auch auf allen politischen Ebenen, dass die finanzielle Ausstattung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen nachhaltig verbessert wird.
DIE LINKE. Für DIE LINKE steht der Gemeinnutzen einer öffentlich finanzierten Bildungs- und Forschungspolitik im Mittelpunkt. Wir halten die Möglichkeiten zur gemeinsamen Erarbeitung sowie zur freien Verbreitung von Wissen für eine Revolution, deren Potenziale für eine demokratische Gesellschaft noch gar nicht voll erkannt, geschweige denn erschlossen sind. Unsere Partei hat sich, unter anderem im Wahlprogramm, zur Unterstützung für offene Standards wie Open Access und Creative Commons sowie zu Projekten wie Wikipedia bekannt. Die Ermöglichung des freien Zugangs zu Wissen wird auch in der kommenden Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gehören. Die Qualität der Inhalte etwa von Wikipedia ist mehrfach in wissenschaftlichen Studien belegt worden. Kollaborativ erarbeitetes Wissen kann kein statisches Wissen sein. Es entsteht in der Diskussion und verändert sich. Dies halten wir nicht für einen Nachteil, sondern im Sinne eines partizipativen Austauschs einer wissensbasierten Gesellschaft für einen großen Vorzug. Auch unter didaktischen Gesichtspunkten einer selbstbestimmten Bildung von jungen Menschen ist der Wert von Projekten wie Wikipedia nicht hoch genug einzuschätzen. DIE LINKE wird sich im Zuge einer anstehenden Novellierung des Urheberrechts für einen Vorrang von Bildung und Wissenschaft einsetzen. Nutzergenerierte Inhalte müssen dabei der Allgemeinheit zugänglich bleiben und dürfen nicht privatisiert werden.
Piratenpartei Deutschland Offene Wissens- und Nachschlageprojekte wie Wikipedia werden durch die Piratenpartei unter anderem im Sinne der Lehrmittelfreiheit gefördert. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Freie Werke sind nicht nur kostenfrei in der Bildung einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden innerhalb der Grenzen der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung seine Ausbildung an strukturelle Gegebenheiten anzupassen. Der offene Charakter des Wikipedia-Nachschlageprojektes stellt die Qualität der Inhalte sicher, ähnlich dem Peer-Review-Prozess in der Forschung. Natürlich ist die Gefahr der Einstellung von mangelhaften Inhalten oder mangelhaften Korrekturen gegeben, die Verbreitung ist aber durch die Einsicht für Jedermann zeitlich begrenzt. Letztendlich fördert ein solches Projekt die Mündigkeit des Bürgers in einer Gesellschaft, indem er lernt, selbständig Sachverhalte zu recherchieren und sich so eine eigene, unabhängige Meinung zu bilden. Der daraus entstehende Nutzen für die Demokratie als einzig menschenwürdige Regierungsform ist kaum zu unterschätzen.
SPD Wikipedia bietet als offenes Projekt etwas wirklich Neues und wird – nicht zuletzt auch im Bildungsbereich - sehr intensiv genutzt. Natürlich stellt sich gerade bei solchen offenen Projekten auch die Frage, wie die Qualität der Informationen gesichert werden kann, wenn grundsätzlich jeder diese bearbeiten kann und hierfür hat Wikipedia ja auch wichtige erste Voraussetzungen geschaffen. Ob diese ausreichen, wird sich erst zeigen – aber auch offene Projekte wie Wikipedia müssen als Plattform die Voraussetzung schaffen, um die Qualität der Informationen zu sichern.

Eine breite Teilnahme an offenen Projekten wie Wikipedia leistet auch einen Beitrag dazu, die politischen, kulturellen, sozialen, medialen und demokratischen Kompetenzen zu fördern und bietet eine immense Möglichkeit der Informationsdarstellung und -sammlung. Auszugehen ist davon, dass es sich bei Wikipedia nicht nur um einen vorübergehenden Erfolg eines offenen Projektes handelt, wenn es gelingt, die Qualität der angebotenen Informationen zu sichern. Vielmehr handelt es sich um eine neue gesellschaftliche Entwicklung, die enorme Potenziale gerade auch aus bildungs- und forschungspolitischer Sicht beinhaltet. Dies setzt aber beispielsweise den freien Zugang zu solchen Projekten und Informationen voraus, weswegen es auch darauf ankommt, einen breitbandigen Internetzugang für alle zu verwirklichen.

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