Offene Rechtsfragen
Auf dieser Seite sollen Urheberrechtsfragen (bzw. Fragen des Bildrechts) und mit der GNU-FDL zusammenhängende Fragen gesammelt werden, die in der Wikipedia oder anderen Wikimedia-Projekten häufig auftauchen. Eine erste Sammlung von Rechtsfragen wurde bereits in Form einer FAQ von Rechtsanwälten beantwortet. An dieser Stelle können weitere Fragen oder Unklarheiten gesammelt werden. Sei mutig beim Umformulieren und Zusammenfassen!
Grundsatzfrage: Unterscheidung zwischen Rechten an Bildinhalten und Bildlizenz
[edit]Wie tragfähig ist die Unterscheidung zwischen Rechten, die an Bildinhalten bestehen, und Rechten, die unter der GNU FDL lizenziert werden können?
Es handelt sich um ein außerordentlich schwieriges Problem, da diese Unterscheidung intuitiv oft nicht einleuchtet.
Wird aus der internen Wikipedia-Freiheitsgrundnorm abgeleitet, dass ungeachtet einer Lizenz für die Abbildung selbst keinerlei Rechte Dritter (jedweder Art) an Bildinhalten bestehen dürfen, so hat dies ausserordentlich gravierende Auswirkungen auf die Bebilderung der (deutschen) Wikipedia.
Wie bei einer russischen Puppe können sich verschiedene Bildrechte überlagern. Ein konstruiertes Extrembeispiel:
- Ein Bildhauer stellt die urheberrechtlich geschützte Plastik A her (er ist noch keine 70 Jahre tot)
- Eine nationale Postverwaltung beauftragt einen Grafiker, eine künstlerische Darstellung B der Plastik A für eine Briefmarke C zu erstellen (auch der Grafiker ist noch keine 70 Jahre tot)
- Ein Mitarbeiter der Wikipedia fotografiert den Briefumschlag mit der deutlich erkennbaren Briefmarke im Rahmen eines "Stillebens" und stellt das Foto D unter GNU FDL in die Wikipedia ein.
Die GNU FDL-Lizenz bezieht sich auf die eigene Leistung des Fotografen. Die Lizenz schlägt potentiellen Nutzern einen Vertrag vor, der ihnen die Nutzung des Urheberrechts des Fotografen ermöglicht. (Es wird vorausgesetzt, dass Bilder überhaupt unter die GNU FDL gestellt werden können.)
Das Bild D ist offenkundig nicht frei von Rechten Dritter. Bei A und B handelt es sich eindeutig um Urheberrechte. Bei der Briefmarke C können besondere nationale gesetzliche Vorschriften oder Regelungen über ihre Abbildbarkeit vorliegen.
Wenn ein Nachnutzer im Rahmen der GNU FDL A/B aus C "ausschneidet", also nicht die Briefmarke, sondern ihr Motiv verwertet und dieses als Logo im geschäftlichen Verkehr benutzt, liegt auf der Hand, dass dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht von A und B darstellt, obwohl die GNU FDL sowohl Bearbeitungen als auch gewerbliche Nutzung erlaubt.
Es wäre denkbar, dass A und B sich bereitfinden, ihre Werke unter eine mit GNU FDL kompatible Creative Commons Lizenz zu stellen, die Veränderungen und gewerbliche Nutzung einschließt. In diesem Fall müsste man bei D von drei Lizenzen sprechen.
Es ist nicht denkbar, dass die nationale Postverwaltung die Gesetzgebung ihres Landes für die Wikipedia ändern lässt oder die Briefmarke, soweit sie nicht national als Public Domain (PD) gilt, unter GNU FDL stellt.
Rechte am Bildinhalt können nämlich nicht nur Urheberrechte betreffen sondern auch (Beispiele):
- Persönlichkeitsrechte (kommerzialisierbare PD-Fotos Prominenter)
- Warenzeichenrechte (Darstellung von Logos, auch wenn diese nicht urheberrechtlich geschützt sind)
- Darstellungen der olympischen Ringe (gesetzlicher Sonderschutz)
- Namensrechte bei Wappendarstellungen
- Rechte an Hoheitszeichen (Wappen, Flaggen)
Solche Rechte können nicht über GNU FDL lizenziert werden, da es bei der GNU FDL (wie auch bei anderen Lizenzen etwa Creative Commons) nur um das eingeflossene geistige Eigentum geht.
Links
- http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_Diskussion:GoldeneNica_f%C3%BCr_CreativeCommons.jpg
- http://mail.wikipedia.org/pipermail/wikide-l/2004-August/019326.html
Anzuwendendes nationales Recht
[edit]- Muss die deutschsprachige Wikipedia das deutsche, das US-amerikanische Urheberrecht, das Urheberrecht aller deutschsprachigen Staaten oder das Urheberrecht alle Staaten, in denen das Internet zugänglich ist, beachten?
- Dies ist eher eine Frage, die wir uns stellen sollten. --Zenogantner 14:50, 18 Sep 2004 (UTC)
- Nach meiner Meinung: Nein. Wir fragen nicht "soll Wikipedia ..., sondern danach, ob sie es von rechts wegen tun muss. --Andrsvoss 20:11, 17 Oct 2004 (UTC)
- Dies ist eher eine Frage, die wir uns stellen sollten. --Zenogantner 14:50, 18 Sep 2004 (UTC)
- Kann das US-amerikanische Rechtskonstrukt des Fair Use auch in einer deutsch- oder anderssprachigen Wikipedia verwendet werden? -- Sansculotte ✏ 00:34, 12 Jul 2004 (UTC)
- Direkter formuliert: Kann man sich in Deutschland/Österreich/Schweiz trauen, eine Enzyklopädie zu verkaufen, in der, unter Berufung auf das US-amerikanischen Rechtskonstrukt des Fair use, viele Abbildungen fremder Urheber verwendet werden? --Zenogantner 14:50, 18 Sep 2004 (UTC)
- Die Frage nach anderssprachigen Wikipedias setzt einen Fachmann mit Kenntnissen in so vielen Rechtssystemen voraus, dass wir gleich an eine Beauftragung des Max-Plank-Instituts für geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht denken sollten. --Andrsvoss 07:35, 12 Jul 2004 (UTC)
- auch eine Beantwortung für D, AT und CH wäre schon sehr wertvoll. -- Sansculotte ✏ 11:40, 12 Jul 2004 (UTC)
- Ist eine Beachtung der Berner Konvention für das Projekt als Ganzes unter Außerachtlassung nationalen Rechts eine möglicher Weg? -- Sansculotte ✏ 00:34, 12 Jul 2004 (UTC)
- Dafuer waere wohl eine Anerkennung durch die Vereinten Nationen oder so notwendig --61.3.208.11 08:22, 4 Aug 2004 (UTC)
Nach meiner Kenntnis: Urheberrechtsfragen werden auf nationaler Ebene entschieden. Vereinbarungen zwischen Staaten, wie die Berner Übereinkunft sind Völkerrecht, Völkerrechtliche Vereinbarungen sind nicht erzwingbar, zweitens geben sie nur Rahmenempfehlungen für die nationalen Gesetze.
Das allgemeine Szenario, mit dem wir es durch das Internet mittlerweile zu tun haben, ist: der Anbieter wohnt in Land A (Neuseeland), der Server steht in Land B (Australien), der Abrufer der Übertragungsdaten sitzt in Land C (Island), der Anbieter selbst hat übrigens die Staatsbürgerschaft von Land D (Nevada, USA). Die Übertragung, das Kopieren, das Verarbeiten, das Weiteranbieten geht in Sekundenschnelle. Ich weiss nicht, ob das den Gesetzgebern schon wirklich klar geworden ist.
Das nächste Problem, dass noch hinzu kommt ist, dass es kein "geistiges Eigentum" völlig gleich wie Eigentum an Sachen, Land usw. gibt. Es geht um Rechte, also um "immaterielle Güter". Beispiel: Formel für ein Medikament, das Monopol für die Herstellung ist irgendwann weg. Es gibt in Deutschland Leute, die streiten sich also schon, wenn sie den Ausdruck "geistiges Eigetum" hören. Zumindest wurden Lizenzgebühren für Patente im 20. Jahrhundert immer akzeptiert, die Überweisungen zwischen USA, GB und D flossen in den Weltkriegen weiter. Aber die Frage "Wie lange schützt man dein Bild?" wurde trotz allem uneinheitlicher und über die Jahre ständig anders gelöst als die Fragen, OB und WIE LANGE mein Fahrrad mein Eigentum bleibt.
Ich finde das Thema mittlerweile grauenvoll, aber dieses Thema ist für die Wirtschaft immer wichtiger, und für die Wikipedia elementar. Dazu kommt dann noch, dass jeder nun natürlich eine andere Schlussfolgerung zieht, jeder auch andere eigene Interessen hat, dass man nichts Falsches erzählen will, und so weiter. Und dass es die Lösungen noch gar nicht gibt, die wir suchen. -- Simplicius
Siehe auch
[edit]Bildrechte-Sammelsurium (unstrukturiert)
[edit]- Welche Folgerungen ergeben sich nach deutschem Recht aus dem Herstellungs- und/oder Veröffentlichungszeitpunkt für die Schutzdauer von Lichtbildern? --Andrsvoss 22:07, 11 Jul 2004 (UTC)
- Das lässt sich in jedem guten neuen Urheberrechtskommentar nachlesen. Der entscheidende Punkt ist, dass Gerichte sehr unterschiedlicher Meinung sein können, ob ein Lichtbildwerk (§ 2 UrhG, 70 Jahre pma geschützt und zwar seit 1995 auch die schon lange gemeinfreien vor 1960 entstandenen Fotos) oder ein einfaches Lichtbild (Schutzrechte oft schon erloschen) vorliegt. Dies wird kein Gutachten klären können, es kommt auf den Einzelfall an. --172.179.122.79 21:18, 25 Sep 2004 (UTC)
- Natürlich wird der zu beauftragen Gutachter auch nicht mehr sagen können, als in guten und aktuellen Kommentaren steht. Zweck eines Gutachtens ist es zum einen die uns interessierenden Fragen zusammengefasst beantwortet zu erhalten und zum anderen, mit dem Gutachter einen Dritten zu bekommen, der in Regress genommen werden kann (weshalb Gutachten ihren Preis haben). --Andrsvoss 20:16, 17 Oct 2004 (UTC)
- Welche Schutzfristen ergeben sich bei der Reproduktion (Druckwerk, Digital) von gemeinfreien Bildern. Dürfen gemeinfreie Bilder (deren Urheberschutz abgelaufen ist) aus Werken, die diese reproduzieren (Bsp.: Scans auf Homepages, CD-ROM-Versionen, Buchabdruck) nach GNU FDL übernommen werden oder verletzt man damit die Rechte der Reproduzenten? -- Necrophorus 07:11, 16 Jul 2004 (UTC) Siehe dazu und zu den obigen Punkten de:Bildrechte
- Das muss IMO nicht geklärt werden (siehe de:Bildrechte. Durch die reine Reproduktion (Digitalisierung) entstehen meist keine eigenen Schutzrechte. Bei der Gemäldefotografie bestreitet die Fotolobby den Grundsatz der Gemeinfreiheit. Werden gemeinfreie Werke in einfache Datenbanken (CD-ROMs etc.) integriert, richtet sich der Schutz nach den §§ 87a ff. Vor allem systematische Entnahmen sind problematisch. --172.179.122.79 21:18, 25 Sep 2004 (UTC)
- Das dürfte zwar die herrschende Meinung sein, trotzdem ist eine Antwort durch den Gutachter sinnvoll, s.o. --Andrsvoss 20:16, 17 Oct 2004 (UTC)
- Kann ein Bild überhaupt unter GFDL stehen (ich glaube, das war eine nicht wirklich geklärte Frage) -- Schusch 19:08, 7 Aug 2004 (UTC)
- Dürfen Fotografien (auch Zeichnungen, Digital Art) von Markenprodukten, Firmenlogos oder -zeichen sowie Schriftzüge auf Werbeträgern (LKW o.ä.) für die Wikipedia genutzt und unter GNU FDL zur Verfügung gestellt werden.
- Unter welchen Bedingungen können Screenshots von Computerprogrammen, Fotografien von Buchcovern, Abbildungen von Briefmarken, Münzen und Banknoten, einzelnen Donald-Duck-Figuren, u.ä. zur Erläuterung und Illustration von Artikeln in Wikipedia verwendet werden? --Andrsvoss 07:50, 12 Jul 2004 (UTC)
- Linksammlung zu Screenshots in der Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Bildrechte#Movies_und_Screenshots_aus_PC-Spielen
- Allgemein: Wie grenzt man Verwendungsbeschränkungen von Bildern usw., die sich etwa aus öffentlichrechtlichen oder namensrechtlichen Vorschriften ergeben (Fall de:Wikipedia:Wappen), von solchen ab, die das Urheberrecht und damit die GNU-FDL betreffen?
- Wie ist im Rahmen der GNU FDL mit "Amtlichen Werken" nach § 5 UrhG umzugehen, welche Werke kann man als solche betrachten und wie verhält man sich bezüglich der Trennung des Motivs vom Gesamtwerk (siehe hierzu de:Wikipedia:Briefmarken) -- Necrophorus 22:41, 11 Jul 2004 (UTC)
- Die Frage, welche Werke "amtlich" sind, erscheint mir für ein Gutachten zu unspezifisch. Das kann man in jedem Kommentar zum UrhG nachschlagen. M.E. sollte konkreter nach bestimmten Streitfällen (welche?) gefragt werden. --Andrsvoss 07:41, 12 Jul 2004 (UTC)
- Konkret gehts um Briefmarken. Münzen und Geldscheine (siehe de:Eurobanknoten) sowie Wappen und Nationalflaggen stellen jedoch ein ähnliches Problem dar. -- Necrophorus 15:01, 13 Jul 2004 (UTC)
- Verstehe --Andrsvoss 20:16, 17 Oct 2004 (UTC)
- Können wir unter dem Dach der GNU-lizensierten Wikipedia auch Werke einstellen, die einen strengeren Schutz geniessen, wie dies derzeit bei den Wappen der Fall ist (alleiniges Nutzungs- und Namensrecht der Gemeinden). -- Necrophorus 07:11, 16 Jul 2004 (UTC) - s.o.
GNU-FDL (ohne Bildrechte)
[edit]- Wie ist ein möglicher Übergang von der Lizenzierung unter GNU FDL zu einer vergleichbaren, aber einfacheren und der Enzyklopädienutzung angepassteren Lizenz wie der CC-by-sa etwa zu bewerten? Ist das grundsätzlich möglich, was wäre dabei zu beachten, ist eine Doppellizenzierung möglich? -- Sansculotte ✏ 00:34, 12 Jul 2004 (UTC)
- Eine Beauftragung zur Begutachtung de lege ferenda erscheint mir - auch aus Kostengründen - verfrüht. M.E. sollte zunächst die Rechtslage de lege lata festgestellt werden. --Andrsvoss 07:41, 12 Jul 2004 (UTC)
- Fallen Artikel, welche anonym erstellt sind überhaupt unter die GNU Lizenz. Da alle Autoren erwähnt werden sollen und müssen, was ist mit den Anonymen ? Greift in diesen Fällen (=anoymer Nutzer) überhaupt die Lizenzvereinbarung ? Gibt es eine anonyme Lizenz ? Und ist die Lizenz überhaupt in der EU gültig ? Oder nur in den USA - weil amerikanisches Recht ?
- Was passiert bei Löschung eines Artikel ? Delete ist, soweit ich das sehe kein Bestandteil der Vereinbarung, sondern nur das Ändern ! Auf was müssen, dann Kopien verweisen ? Es gibt beim Mausclick im Prinzip keine Zustimmung zum deleten (der Text kann gelöscht werden) - das könnte mit den Urheberpersönlichkeitensrechten kolledieren, weil es keinen "Rückfall der Nutzungsrechte" in der Lizenz gibt ! Ist die Lizenz nach dem Urheberrecht ein Nutzungsrecht ? Was ist mit § 14 bei Löschung ?
- Nach § 1 VerlG ist ein Verleger zur Veröffentlichung verpflichtet - Wird WIKIPEDIA nach deutschen Recht ein Verleger, wenn ein Autor der Veröffentlichung, per Mausclick zustimmt ?
Bildrechte: Panoramafreiheit und GNU FDL
[edit]- Stehen die Regeln der GNU-FDL der Veröffentlichung von Werken oder Leistungen in der deutschsprachigen Wikipedia entgegen, die nach deutschem Recht durch das Zitatrecht und/oder die Panoramafreikeit gedeckt sind? --Andrsvoss 22:07, 11 Jul 2004 (UTC)
- Insbesondere: Könnte sich eine solche Hinderung aus dem Änderungsverbot des § 62 UrhG ergeben? --Andrsvoss 17:32, 14 Jul 2004 (UTC)
- In Frankreich gibt es keine Panoramafreiheit, hat das Auswirkungen auf Abbildungen französischer Gebäude? --172.179.196.172 19:03, 19 Sep 2004 (UTC)
Haftung der Wikipedia für URV-Verstösse
[edit]- Umgang mit erkannten Urheberrechtsverstößen - wieder: welches Rechtsmodell ist anzuwenden, deutsches, US-amerikanisches, ...? Wer ist für Urheberrechtsverletzungen rechtlich betrachtet verantwortlich? Der Servicebetreiber, die Wiki-Administration, die einzelnen Benutzer? Welche Hinweise zur eigenen Verantwortlichkeit müssen den Nutzern gegeben werden, reicht der Umfang der gegenwärtigen Anmeldung/Identifizierung/Serverlogs der Benutzer aus, um Wikipedia/Wikimedia von rechtlicher Verantwortung freizustellen? Welches Vorgehen können wir vom Rechteinhaber erwarten, muß er uns vor finanziellen Forderungen über eine URV informieren und zur Entfernung derselben auffordern? (vgl. US-DCMA?) Im Wiederholungsfalle? -- Sansculotte ✏ 00:34, 12 Jul 2004 (UTC)
- Wer haftet für Urheberrechtsverstöße, beispielsweise, wenn die CD im Sep.als CD erstellt wird und hier Verstöße nachweisbar sind ? Durch den anoynmen Nutzer ist eine Privathaftung im Prinzip ausgeschlossen, d.h. es gibt nur eine Systemhaftung! (ohne Signatur)
Bildrechte aufgrund Eigentums und Hausrecht (strukturiert)
[edit]Einführung in das Problem
Während bei von öffentlichen Wegen aus fotografierbaren geschützten Werken die Panoramafreiheit gilt, können sowohl bei geschützten als auch gemeinfreien Werken Institutionen wie Museen oder Grundstückseigentümer Regelungen über das Fotografieren treffen. Ergeben sich daraus Verwendungsbeschränkungen für die Verwendung der Bilder für die Wikipedia, etwa wenn Fotografieren nur für nichtgewerbliche Zwecke gestattet wurde?
Priorität des Fragenkomplexes bei Beauftragung eines Rechtsanwalts
Voten
- gering --134.130.68.65 18:51, 24 Sep 2004 (UTC)
- mittel --Andrsvoss 20:19, 17 Oct 2004 (UTC)
- hoch
Zusammenhang mit anderen Fragen
Panoramafreiheit und GNU FDL
Einschlägige Seiten in der Wikipedia und Stand der Diskussion
- http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Bildrechte_in_Museen
- http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Bildrechte#Selbst_geschossene_Fotos_privaten_Besitzes
- http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Museum/Galerie
Internetlinks
Materialsammlung und Diskussion
- Dürfen Fotografien, die unter Verletzung des Hausrechts oder entgegen einem Fotografierverbot (beispielsweise in einem Museum) gemacht worden sind, deren Abbildungsgegenstand aber gemeinfrei ist, eingestellt werden? --Andrsvoss 17:11, 14 Jul 2004 (UTC)
- Es gibt kein "Recht am Bild der eigenen Sache" in Deutschland. Siehe die Jurawiki-Seite --134.130.68.65 18:51, 24 Sep 2004 (UTC)
- das ist deine Meinung, es werden auch andere vertrteten. --Andrsvoss 20:19, 17 Oct 2004 (UTC)
Schriftarten, Fonts und GNU FDL (strukturiert)
[edit]Einführung in das Problem
Typographische Schriftarten (Fonts) genießen einen gesetzlichen Schutz. Ist es möglich, sie in Illustrationen der Wikipedia zu verwenden werden, die unter GNU FDL stehen?
Priorität des Fragenkomplexes bei Beauftragung eines Rechtsanwalts
Voten
- gering
- mittel --134.130.68.65 18:22, 24 Sep 2004 (UTC)
- hoch
Zusammenhang mit anderen Fragen
?
Einschlägige Seiten in der Wikipedia und Stand der Diskussion
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Schriftarten_in_Bildern
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe/Archiv_September_2004_b#Von_einem_Shareware-Font_erzeugte_Symbol_unter_GFDL.3F
Materialsammlung und Diskussion
Die Fragen, die hier noch einer juristischen Überprüfung harren, sind:
- Unterliegen Illustrationen Einschränkungen durch die Rechte der Rechteinhaber der benutzten Fonts?
- Beispiele für fragliche Illustrationen:
- Ist es dabei von Belang, ob die Illustration im Raster- oder Vektorformat ist?
- Ist es dabei von Belang, ob es sich Buchstaben oder Symbole handelt?
- Insbesondere bei Shareware-Fonts gibt es oft gestaffelte Lizenzen für a) persönlichen Gebrauch, b) Gebrauch im WWW, c) Gebrauch in kommerziell verrtriebenen Druckwerken. Sind diese einschränkenden Klauseln wirksam, im Falle der illustrativen Benutzung wie in den obigen Beispielen?
Pjacobi 19:41, 2004 Sep 19 (UTC)
Ansprüche der Wikipedia gegen unerlaubte Nutzung ihrer Inhalte (strukturiert)
[edit]Einführung in das Problem
Die Inhalte der Wikipedia sind keine völlig urheberrechtsfreien, beliebig verwertbare Inhalte. Nutzer müssen sich an die Spielregeln der Wikipedia halten (vor allem an die Lizenz GNU-FDL). Welche Möglichkeiten der Verfolgung ihrer Rechte stehen der Wikipedia zur Seite? Welche sind sinnvoll und fair?
Priorität des Fragenkomplexes bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Voten
- gering
- mittel --172.179.196.172 18:40, 19 Sep 2004 (UTC)
- hoch
Zusammenhang mit anderen Fragen ?
Stand der Diskussion
Einschlägige Seiten in der Wikipedia
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Wikipedia-Inhalte_im_Internet_verwenden
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikipedia_anderswo_verwenden
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Lizenzbestimmungen Diskussion dazu
Materialsammlung und Diskussion
Wenn z.B. eine Webseite Aritkel aus der Wikipedia kopiert ohne sich an die GNU-FDL zu halten:
- kann der Verein eine Unterlassungserklärung erwirken? Oder muss das eine betroffene Person machen?
- können Nachteile entstehen, wenn nicht schnell entschieden gehandelt wird?
- wie ist das juristisch Beste vorgehen? 80.129.244.31 06:32, 31 Aug 2004 (UTC)
- Wikipedia-Nutzung durch Dritte: Welche Punkte müssen Lizenznehmer nach der GNU in jedem Falle beachten?
- Weiternutzung unter der GNU, Zugänglichmachung des Lizenztextes (Sprache?)
- Nennung der sieben Hauptautoren (evtl. durch Backlink auf History?)
- Nutzung des Wikipedia-Namens und -Logos
- Wie geht man in der Praxis am besten damit um, bei welchen Punkten sollte man auf jeden Fall auf Einhaltung bestehen, wie kann man rechtlich abgesichert gegen Mißbrauch und Lizenzverstöße vorgehen? -- Sansculotte ✏ 00:34, 12 Jul 2004 (UTC)
Weitere Diskussionsbeiträge
Kann man gegen Cloaking vorgehen, auch wenn sich der Suchmaschinentäuscher formal an die GNU-FDL halten sollte? Vgl. etwa den vergleichbaren Fall http://archiv.twoday.net/stories/333629/ --172.179.196.172 18:40, 19 Sep 2004 (UTC)
Zitatesammlung (strukturiert)
[edit]Einführung in das Problem
Das Schwesterprojekt Wikiquote nimmt Zitate noch lebender Personen und solche Zitate auf, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot sind, die also möglicherweise einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wie kann angesichts der Ende 2003 Zitate- und Aphorismensammlungen erschütterten Abmahnpraxis von Rechtsnachfolgern (insbesondere von de:Erich Kästner) und Rechtsanwälten eine möglichst risikolose Weiterführung des Projekts garantiert werden?
Priorität des Fragenkomplexes bei Beauftragung eines Rechtsanwalts
Voten:
- gering
- mittel
- hoch --172.178.95.164 21:37, 18 Sep 2004 (UTC)
Zusammenhang mit anderen Fragen
Bei Zitaten lebender Personen ist unter Umständen auch das Persönlichkeitsrecht betroffen (siehe Rechtsrfragen)
Stand der Diskussion in Wikiquote (hier Links zu Seiten - vor allem Diskussionsseiten - eintragen, in denen das Problem angesprochen wird, einschliesslich Links zur Mailingliste)
Einschlägige Seiten in der Wikipedia de
- de:Zitat
Wichtige Internetlinks (hier nur zentrale Quellen, Einzelnes unter "Materialsammlung und Diskussion")
Materialsammlung und Diskussion
Bei der Zitatesammlung scheint es ein echtes Problem zu geben, siehe die dortige Diskussion zu Urheberrecht und Quellenangabe. --Kurt Jansson 20:59, 8 Sep 2004 (UTC)
Weitere Diskussionsbeiträge
Das Hauptproblem besteht darin, dass in Wikiquote die Zitate isoliert von einem Artikelkontext gesammelt werden. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung "Handbuch moderner Zitate" (leider) entschieden, dass reine Zitatsammlungen aus geschützten Werken nicht zulässig sind. Dies betrifft etwa Aphorismensammlungen und Entnahmen aus literarischen Werken (weniger die Aussprüche von Prominenten und Politiker, deren urheberrechtlicher Schutz oft fraglich sein wird). In der Diskussion um kurze Übernahmen aus Weblogs durch eine kommerzielle Tageszeitung haben diejenigen, die daran Anstoss nahmen, wiederholt auf die (engen) Regelungen des § 51 UrhG verwiesen, der nun einmal verlangt, dass die Zitate nicht für sich stehen dürfen: http://www.blogbar.de/archiv/2004/09/14/blogs-die-billige-contentmaschine/ . --172.178.95.164 22:06, 18 Sep 2004 (UTC)
Informationsfreiheit
[edit]Ich habe mal beim Berliner Datenschutzbeauftragten angefragt, ob Antworten aus Anfragen im Rahmen der de:Informationsfreiheit frei verwendet werden können.
Im Berliner Datenschutzgesetzt [1]
- §13 (7) Die Veröffentlichung, Speicherung oder Sammlung von durch Akteneinsichten oder Aktenauskünfte erhaltenen Informationen zu gewerblichen Zwecken ist nicht zulässig.
- Dieser Absatz ist schwammig, denn er sagt erstmal nichts über die Aktenauskunft an sich. Die gewonnenen Informationen wären in der Wikipedia durchaus nutzbar. -- Mathias Schindler 17:38, 8 Jun 2005 (UTC)
In Schleswig Holstein [2]
- ...
...
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild
[edit]Einführung in das Problem
Die Wikipedia enthält unzählige personenbezogene Informationen und Bildnisse lebender Personen. Welche rechtlichen Beschränkungen sind zu beachten? Müssen Personen gegebenenfalls um Zustimmung gefragt werden oder können sie bestimmte Angaben verhindern? Wie wirken sich die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen aus?
Priorität des Fragenkomplexes bei Beauftragung eines Rechtsanwalts Voten:
gering --172.178.95.164 21:37, 18 Sep 2004 (UTC)
Zusammenhang mit anderen Fragen
Konsequenzen der GNU-FDL (siehe Urheberrechte)
Stand der Diskussion in der Wikipedia de (hier Links zu Seiten - vor allem Diskussionsseiten - eintragen, in denen das Problem angesprochen wird, einschliesslich Links zur Mailingliste)
Einschlägige Seiten in der Wikipedia de
Wichtige Internetlinks (hier nur zentrale Quellen, Einzelnes unter "Materialsammlung und Diskussion")
Materialsammlung und Diskussion
[edit]Verschoben von Urheberrechtsfragen
- Welches Datenschutzrecht ist anzuwenden? Deutsches? US-Amerikanisches? 80.129.244.31 06:32, 31 Aug 2004 (UTC)
- Müssen nach dem Datenschutzgesetz evtl. bestimmte Seiten auf Wunsch eines Betroffenen vollständig gelöscht werden? (z.B. eine Beschimpfung auf eine Diskussionsseite, die man in der Versionsgeschichte lesen kann (egal, ob es jeder oder nur ein paar Admins können)). 80.129.244.31 06:32, 31 Aug 2004 (UTC)
- Kõnnen Symbole als Warenzeichen (z. B. Textilpflegesymbole) nachgezeichnet werden und in der Wikipedia dargestellt werden? (Waschsymbole sind als internationale Warenzeichen bei der WIPO eingetragen.) --Andre Riemann 19:40, 19 Sep 2004 (UTC)
Weitere Diskussionsbeiträge
[edit]Da die Wikipedia vor allem öffentlich zugängliche, insbesondere im Internet vielfach nachzulesende Angaben enthält, dürfte der Stellenwert des Fragenkomplexes gering einzuschätzen sein.
Recht am eigenen Bild: Auch bei Zustimmung nichtprominenter Abgebildeter (z.B. auf Sexfotos) sollten solche Bilder, soweit die Personen ohne weiteres identifizierbar sind, nicht verwendet werden, um die Abgebildeten zu schützen (Frage der Wikipedia-Ethik).
Bilder von Prominenten, die diese nicht in eindeutig privaten Situationen zeigen und wie sie massenhaft auf PR-Seiten zu finden sind, sind, soweit sie überhaupt verwendbar sind (PD oder GNU/CC-Lizenz), unproblematisch.
Rechtliche Konsequenzen der GNU-FDL sehe ich nicht, da diese nur das geistige Eigentum betrifft. Faktisch ist aber durch die Verbreitung der Wikipedia insbesondere aufgrund der GNU-FDL und des Freiheitsgrundsatzes eine höhere Eingriffsintensität (Prangerwirkung) gegeben. --172.178.95.164 21:37, 18 Sep 2004 (UTC)
Sozialistische Verlage und deren Rechtsnachfolger
[edit]Wer ist der Rechtsnachfolger urheberrechtlich geschützter Bücher die durch östliche Verlage hergestellt wurden ? Sind deren Bücher nach Auflösung eines solchen Verlages (z.B: Artia) noch urheberrechtlich geschützt ? Können Abbildungen aus diesen Büchern in die Wikipedia kopiert werden, ohne das eine URV vorliegt ? --kl833x9 22:46, 24 Mar 2005 (CET)
- Dies ist keine Hilfeseite - bitte solche Fragen in der deutschen Wikipedia stellen! Wer Rechtsnachfolger ist, muss im Einzelfall anhand des Übergangs des Betriebsvermögens geklärt werden, eventuell fielen die Rechte an die Autoren zurück. Abbildungen unterliegen den normalen Vorschriften des bundesdeutschen Urheberrechts, sie können daher nicht verwertet werden. --217.226.43.211 14:33, 28 Mar 2005 (UTC)
- ähm ... deutschsprachige ... wollt nur mal dran erinnern. -- Schusch
Songtexte
[edit]Ich habe gerade den Songtext auf http://de.wikipedia.org/wiki/The_Girl_from_Ipanema gesehen und frage mich wegen der Abmahnwelle (siehe http://www.kampfumsongtexte.de/) ob das kritisch für die WP werden könnte... --84.169.5.13 21:17, 8 September 2005 (UTC) (Self)
Jurist. Bewertung der Aufnahme von Werken, die von unbekannter Künstler aus Museen stammen
[edit]In Museen hängen auch Gemälde von unbekannten Künstlern. In Ausstellungskatalogen der Museen heisst es Ölgemälde von einem unbekannten Künstler oder so ähnlich. Konkretes Beispiel im Bildband zu Goethes 100.Todestag wurde von zwei Kuratoren ein liebevollen Bildband 1932 herausgebracht(Hans Wahl, Anton Kippenberg: Goethe und seine Welt, Insel-Verlag, Leipzig 1932 S.3), in dem sämtliche Bilder und Dokumente zu Goethe aus den unterschiedlichsten Sammlungen und Museen zusamengetragen wurden und unter Kunstkennern bekannt ist. In dem Buch ist die Grossmutter von Goethe abgebildet. Diese Bild wurde in Wikipedia unter AnnaMargaretheTextor.jpg (1711-1783), übernommen, sowie der Angaben Ölgemälde, unbekannter Künstler 1932 im Besitz vom Goethe Nationalmuseum in Weimar. Nun bringt ein Wikipedianer etwas spitzfindig den Einwand und einen Löschantrag ein, das Gemälde könne in der damaligen Gegenwart gemalt sein - in Verkennung, dass Museen in der Regel Originalke aufhängen und Replikate als solche explizit ausweisen. Gemäldestil, das Zeitalter der Dame spechen aber eher für die entgegengesetzte Annahme. Wie ist juristisch die Aufnahme von solchen Bildern in Wikipedia zu bewerten??? Die Frage taucht immer wieder in der Bilderrechte-Diskussion auf. Vielen Dank im voraus -- Jlorenz1 02:07, 22 January 2007 (UTC)
Siehe auch
[edit]- en:Wikipedia:Copyright FAQ
- en:Wikipedia_talk:Copyrights
- Fragensammlung von FabGuy
- Versionsgeschichte dieses Artikels