Legal/CC BY-SA in sozialen Medien
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Dieser Artikel beschreibt die angemessene Nutzung und die Anforderungen an die Namensnennung beim Teilen von CC-lizenzierten Inhalten aus Wikimedia-Projekten in sozialen Medien.
Wenn Inhalte in sozialen Medien geteilt werden, sollte zunächst unterschieden werden, ob man selbst der Urheber des geteilten Werks ist oder nicht.
Der Urheber hat weitreichende Rechte zur Weitergabe in jeglicher Form und zur Weiterlizenzierung des Werks mit oder ohne Namensnennung oder einer freien Lizenz.
Ist man nicht selbst der Urheber stellt sich die Frage, wie angesichts der Mittel und des Mediums der Weiternutzung die von der CC-Lizenz geforderte Namensnennung erfolgen kann und ob es irgendwelche Einschränkungen gibt, die die Weiternutzung von Inhalten unter bestimmten Lizenzen direkt verbieten. Im Allgemeinen verstößt die Weiternutzung nicht gegen eine Lizenz wie CC BY-SA, wenn die korrekte Namensnennung in einer Weise erfolgt, die das Werk begleitet, z. B. im selben Beitrag oder durch Einbettung von einer anderen Website.
Wie CC-BY-SA-Inhalte mit sozialen Medien funktionieren
Die Creative-Commons-Attribution-ShareAlike-Lizenz (CC BY-SA) und alle urheberrechtlich geschützten Werke können in zwei Kategorien eingeteilt werden: Werke, die man selbst erstellt und lizenziert hat und Werke, die jemand anderes (ein Dritter) erstellt und zur Weiternutzung lizenziert hat.
Selbsterstellte Werke
Dies ist die einfachste Kategorie. Bei Werken wie Fotos oder kurzen Texten, die nur einen Autor haben, kann dieser das Werk nach dem Urheberrechtsgesetz beliebig verwenden. Das bedeutet, dass er es für die Verwendung in der Wikipedia lizenzieren und dann an anderer Stelle mit oder ohne Namensnennung oder unter jeder anderen Lizenz veröffentlichen kann. Insbesondere hindert die Lizenzierung eines Werks unter einer Creative-Commons-Lizenz den Urheber nicht daran, es unter anderen Bedingungen an andere weiterzulizenzieren.
Von Dritten erstellte Werke
Wenn Sie etwas, das von einem Dritten erstellt wurde, in den sozialen Medien veröffentlichen, müssen Sie vor allem zwei Dinge beachten. Erstens: Ist es möglich, beim Posten die Lizenzbedingungen einzuhalten? Zweitens: Gibt es andere Überlegungen oder Einschränkungen, die das Teilen bestimmter lizenzierter Inhalte verhindern könnten?
Im ersten Fall gibt es einige Möglichkeiten, eine CC-BY-SA-Lizenz einzuhalten. Die Standardpraxis für die Namensnennung besteht darin, den Urheber, die Lizenz und die Quelle anzugeben. Abschnitt 4c (von BY-SA 3.0) sieht vor, dass die Namensnennung im Rahmen der Lizenzen entsprechend den Mitteln oder dem Medium, in dem das Werk weiterverwendet wird, erfolgen kann. Im Falle der meisten sozialen Medien besteht die übliche Art der Namensnennung darin, die Informationen zur Namensnennung als Teil desselben Beitrags zu liefern, in dem das Bild geteilt wird, idealerweise mit einem Link zurück zur Quelle. Wird beispielsweise in einem Facebook-Post die Quellenangabe direkt vor oder nach der Verwendung eines CC-lizenzierten Bildes angegeben, erscheint sie, wenn der Post an anderer Stelle geteilt oder eingebettet wird. Die Quellenangabe sollte den Autor und die Lizenz selbst (z. B. [Name des Autors] CC BY-SA 3.0]) und, wenn möglich, einen Link zurück zur Quelle für das Originalwerk enthalten. Wenn die Quelle alle relevanten Informationen enthält, wie z. B. eine Commons-Bilderseite, sind damit in der Regel alle Anforderungen erfüllt.
Dieser Beitrag bezieht sich zwar auf die Version 3.0 der Lizenz (da sie eine der gebräuchlichsten ist und sowohl Bilder als auch Texte aus der Wikipedia abdeckt), aber ähnliche Formulierungen finden sich sowohl in früheren als auch in späteren Versionen, sodass diese Art der Namensnennung in jeder normalen Situation ausreichend ist.
Es ist auch möglich, ein Bild mit einem Wasserzeichen zu versehen, um es als abgeleitetes Werk zu kennzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Informationen zur Urheberschaft nicht verloren gehen, selbst wenn das Bild aus einem Beitrag entnommen oder direkt verlinkt wird. Davon wird jedoch generell abgeraten, da Wasserzeichen die Ästhetik des Originals beeinträchtigen können. Wenn man sich in einer Situation befindet, in der ein Bild entnommen und separat verlinkt werden soll, kann ein Wasserzeichen eine einfache Möglichkeit sein, die von der Lizenz geforderte Namensnennung dennoch beizubehalten.
Es ist auch erwähnenswert, dass Einbettungen, bei denen ein in sozialen Medien geposteter Link ein Bild und ein kurzer Text von der ursprünglichen Website anzeigt werden, in der Regel die von einer CC-BY-SA-Lizenz geforderte Namensnennung in jeder Version erfüllen. Da das Bild und der Link bei dieser Art von Posting funktional untrennbar miteinander verbunden sind, werden die Informationen zur Namensnennung von der ursprünglichen Website automatisch mit dem Social-Media-Posting geteilt, unabhängig davon, wie der Link weitergegeben wird.
Einige Beispiele für effektives Teilen in sozialen Medien sind:
- Link (von Creative Commons mit Namensnennung in einem Facebook-Post)
- Link (zeigt einen eingebetteten Medium-Artikel mit einem CC-lizenzierten Bild auf Twitter)
- Link (gute Namensnennung ohne Rückverlinkung von Wiki Loves Monuments Twitter. Beachten Sie den grauen Text, der unten links als Teil des Bildes eingefügt ist, so dass die Namensnennung mit ihm mitgeht).
- Link (historische Website mit Wiki Loves Monuments Foto und Fotonachweisinformationen als Wasserzeichen am unteren Rand des Bildes. Beachten Sie, dass der Link zurück zur Commons-Seite, der alle relevanten Informationen enthält, die Anforderung der Namensnennung erfüllt)
Einige Beispiele dafür, wie man es nicht richtig macht:
- Link (Ein Siegerbild von Wiki Loves Monuments, das auf Reddit mit einer falschen URL und ohne weitere Informationen verlinkt wurde. Keine Informationen und kein Link (oder ein falscher Link) erfüllen nicht die Anforderungen an die Namensnennung)
- Link 1, Link 2, Link 3 (Alle diese verwenden ein frei lizenziertes Bild ohne Angabe des Urhebers, der Lizenz oder der Quell-URL. Quellenangaben wie "von Wikimedia Commons" oder "von Wikipedia" sind ohne Link in der Regel nicht ausreichend).
Creative Commons hat hat einen Blogeintrag veröffentlicht, in dem das Thema mit einigen Empfehlungen zur Namensnennung diskutiert wird.
Im zweiten Fall können auch die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien der verschiedenen Websites eine Rolle spielen. Die Wikimedia-Commons-Richtlinie erlaubt beispielsweise nicht, dass Werke unter nicht-kommerziellen oder nicht-derivativen Lizenzen hochgeladen werden, da diese Lizenzen ein Werk nicht als Werk der freien Kultur qualifizieren.
Verstößt es gegen die CC-Lizenz, Material Dritter in soziale Medien hochzuladen?
Nein, es verstößt nicht gegen die CC-Lizenz.
Die Nutzungsbedingungen einer Website für soziale Medien haben keinen Vorrang vor einer Lizenz oder den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes. Einige Nutzer haben sich besorgt über eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook und Twitter geäußert, die versucht, diesen Plattformen eine umfassende Lizenz zur Nutzung aller von Nutzern hochgeladenen Inhalte zu geben. Ein Nutzer kann jedoch keine Genehmigungen erteilen, wenn er nicht selbst über die erforderlichen Rechte verfügt (entweder weil er selbst der Urheber ist oder weil er die erforderlichen Rechte vom Urheber erworben hat). Diese Situation führt zwar zu Unklarheiten für Nutzer, die beim Hochladen von Inhalten möglicherweise gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen verstoßen, ändert aber nichts an der Lizenz der betreffenden Werke und steht auch nicht in Widerspruch zu ihr, solange der Nutzer die in der Lizenz genannten Anforderungen erfüllt.
Es ist anzumerken, dass es in der Vergangenheit Hinweise darauf gab, dass die Bedingungen einiger Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter im Widerspruch zu den CC-Lizenzbedingungen stehen könnten. Wir möchten klarstellen, dass diese Charakterisierung nicht zutreffend ist. Soziale Medien sind zu einer allgegenwärtigen und wichtigen Möglichkeit geworden, Werke, die Teil der Allgemeinheit sind, mit anderen zu teilen, damit andere Zugang zu ihnen haben und sie weiternutzen können. Wenn ein Nutzer die Namensnennung für ein Werk angibt und die anderen Bedingungen einhält, müssen andere Nutzer des Werks sicherstellen, dass sie ebenfalls die Lizenzbedingungen und die Namensnennung für das Werk einhalten, unabhängig davon, was in den Nutzungsbedingungen der Website steht.
Schlussbemerkungen
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir Unternehmen der sozialen Medien und andere, die Uploads akzeptieren, ermutigen würden, in ihren Nutzungsbedingungen und in der Upload-Maske ausdrücklich auf frei lizenzierte Werke einzugehen. Indem den Nutzern eine klare Möglichkeit geboten wird, frei lizenzierte Werke mit guten Metadaten und Klarheit über ihre Nutzung hochzuladen, wird sichergestellt, dass die Gemeingüter so vielen Menschen wie möglich zugänglich sind. So hat beispielsweise Medium 2016 seine Nutzungsbedingungen aktualisiert, um die Creative-Commons-Lizenzen ausdrücklich zu unterstützen (leider wurde dies in jüngster Zeit wieder entfernt, aber wir ermutigen Unternehmen dennoch, Bedingungen wie dieses Beispiel zu berücksichtigen). Andere Plattformen würden freie Inhalte besser unterstützen, wenn sie eine ähnlich klare Sprache hinzufügen.