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DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze auf rechtlicher Ebene/WM Commons-Regeln anpassen

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Ein weiterer Ansatzpunkt für rechtsverbindliche Regelungen sind die Bedingungen, die für alle aktiv an Wikimedia Commons teilnehmenden Personen gelten und denen man sich unterwirft, sobald man einen Account anlegt. Wie bei kollaborativen Software-Projekten oder anderen ähnlichen Initiativen kann hier detailliert und durchsetzbar festgelegt werden, welche Umgangsformen von denjenigen erwartet werden, die mit dabei sein wollen. Bei Verstoß gegen den so gesetzten Verhaltensstandard besteht ein rechtlicher Hebel, um Sanktionen folgen zu lassen.

Konkret auf die Abmahnungen bezogen könnte geregelt werden, dass man sich durch Mitwirkung an Commons bereit erklärt, von der kostenpflichtigen Abmahnung bestimmter untergeordneter CC-Lizenzverletzungen abzusehen und/oder zumindest keinen Lizenzschaden geltend zu machen. Es ginge hier also um einen Katalog der lässlichen und der weniger lässlichen “Sünden” im Zusammenhang mit der Nachnutzung von CC-Material.

Da die Bedingungen öffentlich bekannt und verfügbar sind, könnte Dritte sich auf diese als zu Eigen gemachte Erklärung der Beitragenden berufen und sich dadurch wahrscheinlich erfolgreich wehren, wenn jemand doch entgegen der Regel handelt. Genaueres zur Außenwirkung wäre jedoch einer weiteren juristischen Prüfung vorbehalten, wenn man diesen Weg gehen wollte.

Es gibt hier grundsätzlich zwei verschiedene, sich nicht gegenseitig ausschließende Regelungsebenen: Die Terms of Service der WMF und die selbst gesetzten Community-Regeln des Projekts Wikimedia Commons. Letztere sollten im Zweifel den Vorzug haben, allein schon aus Gründen der Akzeptanz innerhalb der Community als sozialem Gefüge.

Dafür spricht

  • Man würde eine ziemlich genau zugeschnittene und verbindliche (siehe aber Prüfungsvorbehalt oben) Lösung bieten.
  • Es handelt sich um einen Ansatz, bei dem zwar letztlich “nur” die Inhalte von WM Commons erfasst wären, bei dem aber dafür das Wikimedia Movement selbst die Initiative und Führung innehätte statt sich auf externe Organisationen wie Creative Commons stützen zu müssen.
  • Die Commons-Inhalte würden zumindest vor dem Hintergrund der Rechtsordnungen in D, A und CH gegenüber anderen Quellen insofern aufgewertet, als bei ihnen weniger mit fraglichen bis klar missbräuchlichen Abmahnpraktiken zu rechnen wäre.

Dagegen spricht

  • Es dürfte bzgl. Community-Regeln einen ziemlichen Aufwand bedeuten, den (zumindest sozial) nötigen Grundkonsens zur Anpassung der weltweit geltenden WM-Commons-Regeln zu erreichen, noch dazu wenn es um ein eigentlich nur regional virulentes Problem geht.
  • Es ist unklar, wie konsequent diese Regelungen durchzusetzen wären.
  • Diejenigen, die damit nicht einverstanden sind, würden wohl zwangsläufig dahingehend beeinflusst, sich nicht mehr in Commons zu engagieren bzw. ihre bereits eingebrachten Inhalte zu entfernen.
  • Für Inhalte von außerhalb der Commons brächte der Ansatz nichts.